Was Österreichs Bürger nicht wissen dürfen

“Information ist die Währung der Demokratie”
(Thomas Jefferson, Amerikaner
- oder von jemand anderem
)

“Dürfen’S denn das?”
(Kaiser Ferdinand, Österreicher)

Als Journalist kennt man das Spiel: Anfruf bei der Behörde, um Sprecherlaubnis für den Beamten bitten (!) – um dann oft, wenn überhaupt gewährt, erst recht auf eine Mischung aus Schweigsamkeit und Übervorsicht zu treffen.Im Büro nebenan knallte einst eine ehemalige Kollegin wutentbrannt den Hörer auf und rief entnervt: “Amtsgeheimnis! Datenschutz! Verschwiegenheitspflicht! – Ich halt’ die alle nicht mehr aus!”

Völlig zu Recht.

Österreichs Behörden verweigern immer noch Informationen, die der Öffentlichkeit eigentlich zugänglich sein sollten, weil sie uns eben alle angehen. Und sie verschanzen sich dabei gern hinter dem sogenannten Amtsgeheimnis.

Für Journalisten, die recherchieren, sind dies Hindernisse der Berufsausübung, für Bürger, die Auskunft suchen, sind diese Gespräche oft die finale Sackgasse bei der Suche nach Information.

Der Journalist umschifft diese Hindernisse mit sprachlichem Kunstgriff, erwähnt sie in Nebensätzen oder gilt fast schon als investigativ, wenn er die offiziell verweigerte Information auf inoffiziellem Wege dann doch bekommt. Der Bürger bleibt zurück – oft sprachlos, jedenfalls aber immer ohne die Möglichkeit dem Schweigen die nötige Öffentlichkeit zu verleihen.

Fehlendes Bekenntnis des Staates zu Transparenz

Dabei ist die Unsicherheit der Verwaltungsbediensteten verständlich. Einerseits kennen sie die Blicke ihrer politisch verantwortlichen Chefs, die ungern unabgenickte Infos über ihr Ressort in der Zeitung lesen. Beliebtheitswettbewerbe gewinnt man damit keine. Andererseits fehlt das klare staatliche Bekenntnis zu einer offenen Verwaltung, auf dessen niedergeschriebenen Regeln man sich als Beamter für die Richtigkeit des eigenen Handelns berufen könnte.

Die Pauschalisierung bitte ich mir nachzusehen. Es gibt viele engagierte Beamte, durchaus offene Behörden – aber en gros ist Österreichs Verwaltung wahrlich nicht die transparenteste.

Geheimsache Kontrolle – ein aktueller Fall

Ein aktueller Fall: Die Stadt Wien hat einen sogenannten Spielapparate-Beirat. Dieser kontrolliert im Auftrag der Stadt, ob die Automaten des sogenannten kleinen Glücksspiels korrekt aufgestellt und betrieben werden. Ob vielleicht der Abstand zu Schulen nicht korrekt eingehalten wird, oder ob man mehr auf einmal verspielen kann als gesetzlich erlaubt.

Wer in diesem Gremium sitzt? Das geht den Bürger nichts an. Es ist geheim.

So zumindest behauptete es die Stadtzeitung “Falter” schon Anfang Mai in einem kurzen Nebensatz. Angeblich würde dies nicht einmal dem Kontrollamt der Stadt mitgeteilt. Und das obwohl laut einer Studie der Verdacht bestünde, dass der Beirat “seine Aufgabe über Jahre nicht entsprechend den Vorschriften wahrgenommen hat, intransparente Beschlüsse fasst und von Personen dominiert ist, für die die Vermutung naheliegt, dass Kollisionen zu eigenen wirtschaftlichen Interessen vorliegen könnten.”

Ein kurzer Gegencheck: Anruf im Büro der zuständigen Stadträtin Ulli Sima. Ob man wissen dürfe, wer in diesem Gremium sitzt. Antwort der Pressesprecherin: “Nein, das ist Datenschutz.”

Nun mag es dafür ja gute Gründe geben. Welche? Das bleibt unklar. Weitere Erklärung gibt es keine. Das Gespräch dauert keine Minute …

Interessant ist nur: Die komplette Besetzung findet sich auf einer Website des Magistrats selbst. Unterliegt sie nun dem Datenschutz? Hier endet das Interesse der Pressesprecherin um Einhaltung desselben: “Dazu kann ich nichts sagen, ich kenne die Seite nicht.” Wo sich dieses vermeintliche Leck irrtümlicher Veröffentlichung findet, fragt sie gar nicht.

Das lässt drei Schlüsse zu: Erstens, die Liste unterliegt wirklich dem Datenschutz. Dann verwundert doch, dass es die Verwaltung nicht interessiert, wo gerade personenbezogene Daten irrtümlich veröffentlicht wurden, um den Umstand zu beheben. Zweitens, die Liste ist zu Recht öffentlich. Dann verwundert, dass die Pressesprecherin der zuständigen Stadträtin eine falsche Auskunft erteilt. Oder drittens, sie ist sich nicht sicher, ob sie dem Datenschutz unterliegt. Dann verwundert, dass sie dem Bürger gegenüber die klare Auskunft gibt, dass dies der Fall sei – ohne um Zeit zum Gegencheck zu ersuchen oder einen Rückruf der zuständigen Stelle zu beauftragen. An Vorbereitungszeit kann es nach der “Falter”-Story von Anfang Mai jedenfalls nicht gemangelt haben …

Der Schutzwall zur Vermeidung von Diskussion 

Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung muss so unweigerlich Schaden nehmen.

Dass die Stichworte Datenschutz, Verschwiegenheitspflicht und Amtsgeheimnis nützliche Barrieren sind, um dahinter zu verschanzen und sich dem öffenlichen Diskurs zu entziehen ebenso nicht neu, wie ein offensichtlich strukturell gewollt.

Schon vor fünf Jahren wurde beim Österreich Konvent bereits kritisiert, dass Österreich damals das einzige Land der EU war, in dem das Amtsgeheimnis noch in der Verfassung steht. Und laut Verfassung ist quasi alles öffentlich, was nicht dem Amtsgeheimnis unterliegt – und alles Amtsgeheimnis, was nicht öffentlich ist …
Geändert hat sich daran praktisch immer noch nichts.

Noch vor vier Jahren erklärte das Parlament selbst die Brotberufe von Österreichs Nationalratsabgeordneten de facto zur Geheimsache – wenn auch auf ganz österreichische Art. Die Liste der Politiker und ihrer Hauptjobs wurde zwar nicht online veröffentlicht, sie war aber auch nicht geheim. Die österreichische Lösung: Die Liste lag beim Portier des Parlaments auf. Dort durfte sie jeder Interessierte gern einsehen – und abschreiben. Nicht fotokopieren, nicht fotografieren, sondern eben nur abschreiben.

Mittlerweile wurde derartiges wieder geändert. Für Transparenz bei Nebentätigkeiten braucht es aber weiterhin private Initiativen wie jene von MeineAbgeordneten.at. Bei Podiumsdiskussionen im Parlament wurden Fragesteller zuletzt gebeten, sich mit Funktion oder Hintergrund vorzustellen. Staatsbürger allein zu sein, reicht offensichtlich nicht mehr aus, um sich für staatliches Tun zu interessieren.

Für einen Freedom of Information-Act

Natürlich gibt es Fälle, die Schweigen rechtfertigen, das ist auch gut so. Personenbezogene Daten, nationale Sicherheit und andere schutzwürdige Interessen – keine Frage. Das generelle Verwaltungswissen zählt jedoch sicher nicht dazu.

Ein “Freedom of Information-Act” mit dem zentralen Recht des Bürgers auf Einsicht in die Unterlagen der Verwaltung, täte auch Österreich gut. Ein solches – durchsetzbares – Informations(freiheits-)Recht wurde mittlerweile von vielen Staaten der Welt eingeführt. Es ist das Grundbekenntnis einer modernen Demokratie.
Denn die gesellschaftliche Entwicklung ließ längst Rollen tauschen und kehrte die Beweislast um: Nicht der Bürger muss der Behörde erklären, wozu er die Info braucht, die Behörde muss dem Bürger erklären, warum sie der Meinung ist, er dürfe sie nicht haben.

Amtsgeheimnis.at soll das Schweigen thematisieren

Das Transparenz-Projekt Amtsgeheimnis.at will das Schweigen thematisieren – und das Vorschieben von Verschwiegenheitspflicht. Eine Seite, auf der jeder posten kann, was er vom Staat wissen wollte, welche Behörde er fragte, welches Büro ihm die Auskunft verweigerte – und wie dessen Begründung lautete.

Als Beitrag zu staatlicher Transparenz, durch Kontrolle des Bürgers. Um das Handeln der Verwaltung nachvollziehbar zu machen und damit vielleicht einen Teil jenes Rechtsstaatsvertrauen wieder herzustellen, das durch viele Affären in ihrem Umfeld verloren ging.

Amtsgeheimnis.at soll all jenen einen Stimme geben, die durch amtliches Schweigen sprachlos zurückbleiben. derStandard.at leiht uns seine Öffentlichkeit, um damit noch ein wenig lauter sein zu können – und ja vielleicht schlussendlich Gehör zu finden.

“Dürf’ ma denn das?” – … ist die einzige Frage, die wir sicher nicht stellen werden.

Wir tun’s einfach. Denn “Information ist die Währung der Demokratie”.

Mal sehen, wieviel jene Österreichs wert ist.

[Erstmals erschienen auf Amtsgeheimnis.at und DerStandard.at, 28. Juni 2011]

 

Unvereinbarkeiten sind mit der Öffentlichkeit unvereinbar

Ein Nationalratsabgeordneter wird Aufsichtsratsvorsitzender bei einem privaten Glückspielkonzern. Er meldete das dem Unvereinbarkeits-Ausschuss. Allein, dieser meldet dem Bürger nichts. Denn, ob etwas genehmigt wird oder nicht, ist streng geheim. Damit wird der Ausschuss zum Feigenblatt-Instrument für Politiker-PR.

Die Medienberichte der vergangenen Wochen legen nahe, dass ein Ausschuss des Parlaments besonders viel zu tun haben muss: der sogenannte Unvereinbarkeitsausschuss. Der soll nämlich eigentlich darüber entscheiden, ob eine Neben-Tätigkeit von Regierungsmitgliedern oder Abgeordneten mit dem Politiker-Job unvereinbar sind. Das klingt gut – und wiegt den Bürger in Sicherheit, dass alles mit (ge)rechten Dingen zugeht.

Günter Stummvoll ist einer dieser Abgeordneten: Er ist ÖVP-Finanzsprecher, nach Eigendefinition der “beste Redner des Parlaments” – und er hat das brandneue Glückspielgesetz maßgeblich mitverhandelt. Nun wird er Aufsichtsratsvorsitzender von Frank Stronachs privatem Glückspielkonzern Merkur.

“Liegt für den ÖVP-Abgeordneten und Chef des Finanzausschusses des Nationalrats nicht eine Unvereinbarkeit vor?”, fragte Die Presse. “Ich habe heute meine neue Funktion dem Unvereinbarkeitsausschuss gemeldet und nehme jede Entscheidung zur Kenntnis.”

Allein: “Er” nimmt die Entscheidung zur Kenntnis. Will man auch als Bürger Kenntnis davon erlangen wie die Sache ausgeht, ist man dabei allein auf die Gnade Stummvolls angewiesen, ob er es einem sagen will oder nicht.

Denn: Wie der Unvereinbarkeitsausschuss urteilt ist in diesem Fall streng geheim.
Und nicht nur das. Geheim ist generell…
- welche Fälle dem Unvereinbarkeitsausschuss gemeldet werden,
- welche davon als okay beurteilt werden,
- welche Fälle als nicht okay beurteilt werden, ja sogar…
- wie viele Fälle überhaupt gemeldet wurden und…
- um welche Arten von Fällen es dabei geht.

All das dürfen Österreichs Bürger nicht wissen.

Wissen dürfen es nur jene Abgeordneten, die dem Unvereinbarkeitsausschuss angehören und eine dort fest gelegte Liste von Klubsekretären der Parlamentsparteien – und diese eigentlich nicht drüber reden. Denn wozu sonst die Vertraulichkeit.
Klickt man sich auf der Parlaments-Seite des Unvereinbarkeitsausschusses durch die Bereiche erfährt man…

- unter „Berichte”: dass es „Keine Ausschussberichte” gibt
- unter „Verhandlungsgegenstände”, dass es „Keine unerledigten Verhandlungsgegenstände” gibt
- und unter „Sitzungsüberblicke” nach einem Klick auf die „Tagesordnung”, dass eine „Beratung über im Sinne des Unvereinbarkeitsgesetzes abgegebene Meldungen” stattfindet.
That’s it.

Fragt man den Ausschuss-Vorsitzenden, FPÖ-Abgeordneten Harald Stefan, warum das so ist, sagt dieser (nach Rückfrage durch seinen Mitarbeiter): “Das ist aus Datenschützgründen so, das steht im Unvereinbarkeitsgesetz.”

Interessanter Weise sagen die mit der Administration dieser Regelung befassten Mitarbeiter des Parlaments ganz anderes. Nämlich: Dass der Ausschuss am Beginn jeder Legislaturperiode die Geheimhaltung dieser Informationen erst beschließt. Und dass dies zum Teil zwar mit “personenbezogenen Daten” begründet ist, zum anderen aber damit, dass immer wieder Zeitungen über die Fälle des Unvereinbarkeitsausschuss berichtet (!) hätten. Und dass dies immer wieder zu “Missverständnissen” geführt hätte, weshalb sich der Ausschuss der darauf geeinigt habe, nichts mehr zu veröffentlichen. (Was nebenbei die Frage aufwirft, ob der Ausschussvorsitzende das Gesetz nicht kennt.) Selbst dass dies für den Bürger “sehr intransparent” ist, wird bestätigt.

Im Übrigen, und das nur am Rande, hat der Ausschuss durch das Unvereinbarkeitsgesetz de facto kaum Möglichkeiten Engagements von Abgeordneten wie jenes von Stummvoll zu untersagen.

Denn das Engagement eines Mitverhandlers des Glücksspielgesetzes als oberstem Aufsichtsrat eines privaten Glückspielanbieters dürfte davon gar nicht erfasst sein.

Damit dienen Politikersätze wie “Ich habe heute meine neue Funktion dem Unvereinbarkeitsausschuss gemeldet” als wunderschöne PR-Floskel – und der Unvereinbarkeitsausschuss als Feigenblatt-Instrument solcher Inszenierung. Solang die davon betroffenen Politiker ihr eigenes Gesetz nicht ändern, wird das leider auch so bleiben.

Dass Günter Stummvoll mit Worten umzugehen weiß, hat der “beste Redner des Parlaments” damit wieder bewiesen. Dass er – auch wenn das Vorgehen gesetzeskonform sein mag – den semantischen Unterschied zwischen “widerrechtlich” und “verheerender Optik” kennt, darf ihm ebenfalls unterstellt werden.

[Erstmals erschienen auf Amtgseheimnis.at und DerStandard.at)

“Aha, Bürger. Und Sie wollen einen Akt einsehen?”

Das Innenministerium schließt einen Vertrag, löst ihn wieder – und zahlt 30 Millionen an jemanden, der das, was vereinbart wurde, angeblich gar nicht leisten kann. Warum?

Die Frage nach dem Warum wird nicht einmal Parlamentariern beantwortet. Dann versuch’s ich doch mal als Bürger – und würd’ gern Einsicht in diesen bemerkenswerten Vertrag nehmen…

***

Liebes Innenministerium!

Den Medien habe ich durchaus Bemerkenswertes entnommen:

Das Innenministerium wollte ein Behörden-Funknetzprojekt namens ADONIS installieren. Dafür wurde das Netzbetreiber-Konsortium Mastertalk geschlossen – und wieder gelöst. (Das war 2003, unter Innenminister Ernst Strasser - derStandard.at berichtete)

Dennoch wurden fast 30 Millionen Euro an Mastertalk gezahlt.
Parlamentsabgeordnete haben gefragt warum.

Das Innenministerium sagt “der Grund lag in der Nichterfüllung so wesentlicher Vertragspunkte durch den Netzbetreiber Mastertalk, die eine weitere Zusammenarbeit und eine erfolgreiche Projektumsetzung aussichtslos machten.” (Das war 2008, unter Innenministerin Maria Fekter)

Damit stellt sich mir immer noch die Frage:
Warum zahlte das Ministerium dennoch 30 Millionen, obwohl “so wesentliche Vertragspunkte nicht erfüllt” wurden, dass eine “weitere Zusammenarbeit aussichtslos” war?

Darum ersuche ich um Einsicht in den Vertrag zwischen Innenministerium und Mastertalk samt angelegtem Akt und inhaltlich relevanten Unterlagen des Ministerkabinetts.

Da es sich um ein abgeschlossenes Projekt handelt, seh ich keinen Grund, warum mir dieser als Bürger dieses Landes nicht zugänglich sein sollte. Schließlich kann das ja nichts sein, was ich als Bürger nicht wissen darf, oder?

Ich habe es mit dieser Anfrage in Ihrem Hause schon versucht…

… bei Ihrer Abteilung “Bürgerservice und Auskunftsstelle”, sehr nette Dame dort. Sie hat mich in die Rechtsabteilung verbunden, dort könne man mir “am ehesten weiterhelfen”.

… bei Ihrer Abteilung III/7 “Rechtsangelegenheiten und Datenschutz”, sehr interessantes Gespräch:

Wo bekomme ich Akteneinsicht?

Sicher nicht bei mir in der Rechtsabteilung, da müssen Sie zu dem gehen, der den Vertrag geschlossen hat. Wobei ja die Frage wäre aus welchem Motiv oder Rechtsgrund Sie Akteneinsicht haben wollen.

Warum?

In welcher Stellung sind Sie? Sind Sie Partei oder…?

Ich bin Bürger, reicht das nicht?

Aha, Bürger. Und Sie wollen einen Akt einsehen? Sagen Sie, haben Sie ein Auto oder ein Haus?

Ein Auto – und eine Wohnung, ja. Warum?

Würden Sie da jedem anderen Bürger Einsicht in Ihren Vertrag gewähren?

Meine Wohnung und mein Auto zahl’ ich selbst, das Ministerium den Mastertalk-Vertrag wohl nicht, sondern viel mehr auch mit meinem Steuergeld als Bürger. Also hätte ich auch gern Einsicht in diesen Vertrag, ja.

Aha, ich möchte Ihre Ambitionen nicht untergraben. Aber bei einer ersten rechtlichen Prüfung würde ich schwarz sehen. Aber ich geb Ihnen gern die Nummer der Abteilung IV, vielleicht können Sie sich dort bei den Technikern weiterhanteln.

Ich habe es versucht…

… in der Abteilung IV ”Service und Kontrolle”, nettes Gespräch. Man verweist mich

… an die Abteilung “Technische Ausrüstung” oder

… an die Abteilung “Kommunikations- und Informationstechnologie” – im Zweifel möge ich einfach beides probieren.

Beides probiert, kein Ergebnis. Die zuständigen Damen und Herren waren nicht mehr im Haus. (Was aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nach der längeren Telefonkette auch durchaus verständlich war.)

Schließlich habe ich es probiert…

…in der Abteilung “Kompetenzcenter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit”. Die Damen und Herren waren überaus freundlich und bitten um Verständnis, dass sowas nicht sofort zu beantworten ist – was ebenso verständlich ist. Sie versprachen einen Rückruf.

Ich freue mich auf diesen – und bin schon sehr gespannt wo und wann ich in den Akt des Innenministeriums samt Vertrag mit Mastertalk und den zugehörigen Unterlagen des Kabinetts Einsicht nehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Josef Barth
Bürger

(Erstmals erschienen auf Amtsgeheimnis.at und DerStandard.at)