Internet. Gefälschte Bilder und private Nacktfotos von Weltstars und Superpromis sind im Netz gang und gäbe. Immer öfter sind nun auch Durchschnittsbürger von Entwürdigung und Demütigungen durch Cybermobbing und Identitätsklau betroffen – ohne sich wirklich wehren zu können. (für profil)
Allerlei Körper tummeln sich auf der blinkenden Webseite, die der Bildschirm nach Hause ins Wohnzimmer liefert: ganz nackte und halb nackte, mit oder ohne Unterwäsche, auf Betten, in Duschen oder schlicht am Schreibtisch, stehend, liegend, sitzend oder in anderen – weniger bequem wirkenden – Posen. Manchmal allein, noch öfter mit anderen verschlungen. Aber alle freilich jung und weiblich. Die Grenze zwischen Teenagern und Erwachsenen verschwimmt, die Fußnote versichert aber, dass alle älter als 18 Jahre sind. Manche lassen sich anscheinend gern fotografieren, manche knipsen selbst in den Spiegel – und manche wirken überrascht vom plötzlichen Blitzlicht, mit dem sie vielleicht ihr Freund, Lebensgefährte oder Ehemann in jenem Moment überrumpelte. Mitten zwischen diesen keineswegs professionell wirkenden jungen Frauen lächelt auch das Gesicht einer jungen Brünetten. Es ist eines der vergleichsweise harmloseren Bilder. Ihr Körper rekelt sich auf einer pastellfarbenen Couch, ihr Oberteil ist hoch-, ihr Rock runtergeschoben. Sie weiß, dass sie fotografiert wird. Sie lächelt. Doch das war wahrscheinlich nur für einen gedacht, nicht für die ganze Welt.
Dennoch, auf einer dieser Millionen von Pornowebseiten steht nun auch ihr Bild. Bloßgestellt vor der ganzen Welt in einem ihrer intimsten Momente. Dabei ist es eigentlich bloß gestellt.
Das Gesicht der Dame gehört der Österreicherin Christiane L.*, der Körper, von dem es lächelt, jedoch nicht. Nur wenn man das Bild stark vergrößert, ganz nah ranzoomt, lassen sich leichte Ecken und Kanten erkennen, die die Fotomontage erahnen lassen. Wer das angefertigt hat, weiß sie bis heute nicht. Wie ihr Bild ins Netz kam, ebenfalls nicht. Und wie sie es von dieser über russische Provider betriebenen Pornoseite wieder wegbringen soll, weiß sie erst recht nicht.
„Es ist nur eine Montage, dennoch demütigend, entwürdigend und grenzenlos peinlich“, sagt sie. Auch wenn man argumentieren könne, sich als Opfer vor niemandem genieren zu müssen, der solche Seiten besucht: „Angenehm ist es dennoch nicht, wenn du dich bei jedem Menschen, den du triffst, fragst, ob er das Bild kennt und vielleicht mit dir assoziiert.“ Und es ist völlig unklar, wie oft es kopiert wurde und wo es sich überall verbreitet hat.
Nicht strafbar. Cybermobbing durch Fotofälschungen, Rufschädigung durch Identitätsklau – derlei Gemeinheiten widerfuhren bisher vornehmlich Weltstars und Superpromis. Seit Digicam und Fotohandy aber zum Standardequipment des Durchschnittsbürgers gehören, halten die dazugehörigen Probleme auch im Privatbereich Einzug.
Immer öfter muss sich die Justiz mit Demütigungen beschäftigen, die über das Internet meist Frauen widerfahren. Oft ist es der Ex-Freund, der geschiedene Ehemann – oder ein verschmähter Bewunderer, der sich für legitime Zurückweisung nun weniger legitim rächen will. „Wenn sich der Täter ausforschen lässt und er das Opfer auch stalkte, können wir was dagegen tun“, sagt Richterin Martina Kropiunik vom Wiener Landesgericht.
Im Fall von Christiane L. lässt sich niemand zur Rechenschaft ziehen. Sie wurde weder belästigt noch bedroht noch wurde ihre Name zu ihrem Foto angegeben. Es wurde einfach nur montiert und dem Pornoseitenbetreiber irgendwie hinterbracht. Vielleicht wurde es – wie andere dieser Fotos – auch mit Virensoftware von der Festplatte irgendeines seltsamen Verehrers geklaut und von völlig Fremden online gestellt. Wie es sich auch verhält, das Problem ist das gleiche: Selbst wenn man den Täter kennen würde, wäre das strafrechtlich gesehen noch kein Verbrechen. Und für den Provider und den Webseitenbetreiber gilt ohnehin Straflosigkeit, solange die es bei Beschwerden schnell vom Netz nehmen. Was auch passiert, wie der Providerverband bestätigt. „Aber kommen sie erst mal drauf, dass ihr Bild auf so einer Seite ist“, sagt Christiane L. „Ich surfe ja dort eigentlich nicht umher – und alle die’s tun, würden sich genieren, mich dann drauf aufmerksam zu machen.“ Durch Zufall erfuhr sie dennoch davon.
Das Justizministerium will die öffentliche Verletzung des persönlichen Lebensbereichs eines Menschen samt „schutzwürdigem Geheimhaltungsinteresse“ nun unter Strafe stellen. Durch einen Sonderparagrafen soll Opfern von Bloßstellungen wie Christiane L. auf Wunsch die Ermittlungsarbeit gegen die Täter von der Polizei abgenommen werden. Ein unglücklicher erster Entwurf kriminalisierte aber gleichzeitig Pressefotografen und hätte Journalisten an der Arbeit gehindert. Das Ministerium zog ihn zurück und überarbeitet ihn gerade.
Journalistengewerkschafter Franz C. Bauer versteht das Anliegen, Opfer und vor allem Kinder zu schützen. Es dürfe aber nicht freie Meinungsäußerung und Investigativjournalismus behindern. Fraglich ist, ob es überhaupt einer strafrechtlichen Regelung bedarf. Unter Umständen ginge es einfacher: „Würde man das Datenschutzgesetz nur um eine kleine Bestimmung erweitern, hätte man schon eine verbesserte Handhabe gegen solche Vorfälle“, sagt Universitätsjurist Daniel Ennöckl, der sich auf Datenschutz spezialisierte. „Dennoch ist es nur konsequent, die generalpräventive Idee des Stalking-Paragrafen nun um digitale Bloßstellung zu erweitern.“
Auch Demütigungsfälle durch so genanntes „Happy Slapping“ würden mit einer solchen Bestimmung erfasst. Bei diesem gerade im Steigen begriffenen Phänomen verpassen Jugendliche einem Wildfremden in der Öffentlichkeit beispielsweise eine Ohrfeige, filmen das, flüchten unerkannt – und stellen das Video des betroppezten Opfers dann ins Netz. Zumindest bleiben die Namen der Opfer dabei anonym.
Dieses Glück blieb einer Wienerin leider verwehrt. Die bedauernswerte Dame wurde Opfer eines Identitätsklaus unangenehmster Sorte. Sibylle K. hat nicht nur einen sehr ausgefallenen Namen (der hier freilich geändert wurde), sondern auch einen Ex-Liebhaber, der das Ende der Romanze nicht verkraftet haben dürfte. Auf der Social-Network-Seite Facebook, wo Sibylle K. bis dahin nicht vertreten war, registrierte er ein Profil unter ihrem Namen, lud ein Aktfoto von ihr als Profilbild hoch und spickte ihren öffentlich abrufbaren Account darüber hinaus mit eindeutigen Screenshots aus intimen Filmsequenzen. Denn über Skype oder ähnliche Telefoniesoftware ging es übers Netz zwischen den beiden oft intimer her – auch das via Webcam. Was der gute Mann einfach aufgezeichnet hatte.
Aussichtslose Verfolgung. Sibylle K. wurde so vor Familienangehörigen, Freunden, Arbeitskollegen und anderen Bekannten, die wie alle neuen User auf Facebook nach ihnen bekannten Menschen suchten, nicht nur bloßgestellt. „Die dachten natürlich auch alle, meine Mandantin hätte diese Fotos von sich selbst auf Facebook gestellt“, sagt der auf Online-Fälle spezialisierte Anwalt Rainer Knyrim. „Das vermittelte einen noch schlimmeren Eindruck, als wenn zumindest klar wäre, dass man hier Opfer einer Gemeinheit wurde.“ Die Facebook-Betreiber nahmen K.s Profil nach jeder Beschwerde Tage später immer wieder vom Netz, der hartnäckige Ex-Liebhaber legte aber stets ein neues Profil von ihr an – jeweils unter leicht adaptiertem Namen, der aber durch die automatische Korrektur in der Suchfunktion von Facebook und Google („Meinten Sie vielleicht: …“) zum jeweils neuen Profil führte.
Den Cybertäter zu belangen ist schwierig: Der Mann lebt im Libanon und zeigte sich von rechtlichen Bemühungen aus Österreich unbeeindruckt. „Zuletzt fragten wir bei Anwälten in Beirut um Unterstützung, die wollten aber 1000 Dollar für ein einfaches Abmahnschreiben“, sagt Knyrim. Das Profil existiert immer noch.
Ähnliche Formen des Identitätsraubs sind in den USA bereits strafbar. Im Bundesstaat New York wurde ein Amerikaner zu einer Haftstrafe verurteilt, nachdem er im Namen seiner Ex-Frau einen ähnlichen Account angelegt hatte und durch Kontakte mit anderen ihre Bilder weiterverbreitet hatte. In Österreich lässt sich dagegen vorerst nur zivilrechtlich vorgehen (siehe dazu auch Kasten rechts). Die Polizei lässt sich erst befassen, wenn das Cybermobbing mit Stalking, also der wiederholten Belästigung des Opfers, kombiniert wird. Über Jahre wurde eine Dame von einem Unbekannten gequält. Sexuelle und entwürdigende Fotos schickte er an Familie, Freunde und Arbeitgeber.
Ihr Fall ist bemerkenswert: Der Täter hatte sich online Fotos von Pornodarstellerinnen organisiert, die seinem Opfer zum Verwechseln ähnlich sahen. „Stellen Sie sich vor, wie’s Ihnen geht, wenn Sie wissen, dass Ihr Umfeld solche Fotos mit Ihrem Namen erhält“, sagt ihr Anwalt, der IT-Jurist Johannes Öhlböck. „Sie fragen sich ständig: Hat der diese Fotos gesehen? Sollte ich was klarstellen? Oder würde ich es durch die Klarstellung erst thematisieren?“ Und vor allem immer wieder: „Ist das vielleicht der Täter?“ Da er auch tausende Droh-SMS sandte und hunderte anonyme Anrufe tätigte, konnte er als Stalker ausgeforscht und verurteilt werden: 20.000 Euro Strafe, 5000 Euro Schmerzensgeld, ein Jahr bedingt.
Stalking ist in Österreich mittlerweile strafbar, auch in anderen EU-Staaten. Für Cybermobbing kennen die Rechtsordnungen vieler Mitgliedsstaaten noch keine einheitlichen Gegenmittel – auch zivilrechtlich sind Rechtslagen unterschiedlich. Ohne internationale Regeln über die EU hinaus wird Christiane L. aber noch länger mit ihrem Konterfei auf halbnackten Körpern im Netz leben müssen. Sollte der Betreiber der Webseite kein Erbarmen haben, dürften ihr auch Behörden wenig weiterhelfen. Denn der Server der Seite steht nach Stand der Recherchen in Kasachstan. Und dort gelten wiederum ganz andere Regeln.
Selbstjustiz
Wer sich durch entwürdigende Bilder gedemütigt fühlt, braucht derzeit meist einen Anwalt. Die Polizei kann kaum einschreiten.
Der höchstpersönliche Lebensbereich ist derzeit durch das Mediengesetz geschützt. Die Privatsphäre verletzende Fotos dürfen damit auch nicht im Internet veröffentlicht werden. Nach Aufforderung müssen Webseitenbetreiber solche Bilder sofort von der Seite nehmen, andernfalls besteht die Möglichkeit, dass Provider die Seite auch vom Netz nehmen. Liegt die Seite auf Servern außerhalb der EU und kennt man den Täter nicht, ist meist wenig auszurichten.
Das Recht am eigenen Bild ist durch das Urheberrecht geschützt. Es kann eingeklagt werden, wenn der Betreiber das Foto nicht entfernt. Gerichte können hier Zwangsstrafen verhängen, die sich mit jedem Tag steigern. Bis zu 100.000 Euro pro Tag sind möglich – im Fall des Falles sogar Beugehaft. Daneben lässt sich ein immaterieller Schaden einklagen, der die erlittenen psychischen Schmerzen durch die Bloßstellung kompensieren soll. Theoretisch gibt es dafür keine Obergrenze, praktisch werden meist fünfstellige Eurobeträge zugesprochen. Und wieder: Liegt die Seite auf Servern außerhalb der EU und kennt man den Täter nicht, ist meist wenig auszurichten.
Ehrenbeleidigung kann zivilrechtlich vorliegen, wenn das entsprechende Bild klar beleidigenden Charakter hat. Eine strafrechtlich relevante Verleumdung entsteht, wenn zusätzlich zur Nacktdarstellung noch strafrechtlich Relevantes suggeriert wird; beispielsweise Missbrauch. Für beides gelten Geldstrafen, für Verleumdung eventuell auch Haft.
Stalking wird von den Gerichten zwar verfolgt und geahndet. Nur ein unangenehmes Bild im Netz von sich zu finden ist aber zu wenig. Stalker werden erst verfolgt, wenn sie wiederholt in die Privatsphäre eindringen, jemanden beharrlich verfolgen oder die Kontaktdaten der Opfer veröffentlichen und den Bedauernswerten damit Massenanrufe oder -Mails von eventuell sogar arglosen Unbekannten bescheren.
Namensrechte greifen in Fällen von Identitätsklau zivilrechtlich, wenn damit ein unrichtiger Eindruck über die Person selbst erweckt wird. Allein das Anlegen eines Facebook-, MySpace- oder Twitter-Accounts unter fremdem Namen ist noch nicht verfolgbar.
Netzpolitik. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner verunsichert Internet-User mit erratischen Wortspenden zu etwaigen Netzsperren. Doch eine wachsende Bewegung von Netzbürgern begehrt europaweit gegen die Beschneidung der Informationsfreiheit auf – auch in Österreich. (für profil)
“Wieso eigentlich nicht?“ – Eine simple Gegenfrage, die in noch so verfahrener Diskussion eigentlich von erfrischend gedanklicher Offenheit zeugt, kann aus dem Mund einer Ministerin gehörige Aufregung auslösen. Claudia Bandion-Ortner schien vom Wissensdrang des ATV-Reporters überrascht, als er sie vor dem Ministerrat nach der Möglichkeit von Internetsperren als Maßnahme gegen Kinderporno-Konsum fragte.
„Wieso eigentlich nicht?“ – Es dürfe freilich „keine übergebührliche Zensur“ sein, aber der Kampf gegen Kinderpornografie stehe durchaus im Vordergrund, hört man Bandion im Videoclip auf YouTube sagen. Und sie verweist auf ein diesbezügliches „Pilotprojekt“ in Deutschland sowie in österreichischer Manier auf ein unbestimmtes Später: „Wir schauen einmal, wie sich das in Deutschland entwickelt, und dann werden wir schauen, ob wir uns was abschauen können.“
Also, schau ma mal, dann werma schon sehen.
Allein: Beim „Pilotprojekt“ in Deutschland handelt es sich um eines der umstrittensten Vorhaben der dortigen Regierung und eine der intensivsten Debatten des vergangenen Jahres. Und selbst in Österreich kann eine aufgeweckte Internet-Community der Ministerin gute Gründe dafür nennen, „wieso eigentlich nicht“. Sie wurde nur bisher nicht danach gefragt.
Die Verunsicherung unter Netzbürgern nach dem Kurzinterview war enorm. Es ist eine nicht immer junge, aber netzaffine Generation, der das Leben im Netz eine Selbstverständlichkeit ist und die ein sensibles Sensorium für die Bedrohung ihrer Kommunikationsfreiheiten entwickelt hat. In der höflichen Variante traut sie der Politik mangels Online-Kompetenz nicht zu, die Tragweite ihrer Handlungen zu begreifen. Und in der weniger höflichen unterstellt sie ihr, die Türen für Beschränkungen nur allzu gern zu öffnen, um sie bei Bedarf beliebig ausweiten zu können.
Und zusehends vernetzen sich die Besorgten nicht nur in Networks, Blogs und via Twitter, sondern auch in herkömmlichen Strukturen.
Als Synonym dieser Bewegung steht der Name der Piratenpartei – eine mittlerweile europäische Bewegung, die auch einen zarten Ableger in Österreich betreibt. Ihre Ziele sind eng gesteckt und doch schwer zu erreichen. Sie fordern eine Reform des Urheberrechts (wonach Werke nur noch fünf Jahre geschützt sind und dann frei verfügbar), eine Reform des Patentsystems (wonach Triviales, Lebenswichtiges oder die Gencodes von Pflanzen und Tieren nicht patentiert werden dürfen, sondern allen zur Verfügung stehen müssen) und den Schutz der Netzfreiheit und Privatsphäre (wonach der Staat weniger Zugriffsmöglichkeiten auf den eigenen Datenstrom haben soll).
„Aber erklären Sie das mal jemandem, während Sie ihm einen Flugzettel in die Hand drücken“, sagt der 26-jährige Max Lalouschek. Gemeinsam mit den allesamt sehr jungen Vorstandskollegen versucht der Student nicht nur in der Online-, sondern auch in der Offline-Gesellschaft Bewusstsein für diese Probleme der Zukunft zu schaffen. Wie schwierig das sein kann, zeigt eine Anekdote, die ein deutscher Journalist an einem Wahlkampfstand protokollierte. Nach kurzem Infogespräch erwiderte eine Dame den dortigen Piraten: „Das klingt vernünftig. Aber was Sie da vor Somalia machen, ist nicht in Ordnung!“
Prozess und Haft. Ihren Ausgang nahm die Piratenidee in Schweden, wo die Betreiber der Filesharing-Plattform „The Pirate Bay“ zu einem Jahr Haft und fast drei Millionen Euro Schadenersatz verurteilt wurden. Über ihre Server konnten User Musikstücke oder Filme tauschen, was wider das Gesetz und Musikindustrie-Interessen ist. Aus der hitzigen Debatte über ihren Prozess ging eine Bewegung hervor, die für einen freieren Umgang mit Wissen und Inhalten, geschützte Bürger und einen transparenteren Staat eintritt. Bei den Europawahlen waren die Piraten erfolgreich genug, um nun einen Abgeordneten im Europäischen Parlament zu platzieren, in Deutschland erreichten sie bei der jüngsten Bundestagswahl immerhin zwei Prozent.
Hier ihr Werbespot:
Und Bewegungen wie die Piratenpartei entwickeln sich so schnell wie das Thema selbst. In Österreich machten die Grünen den Piraten schon durch ihren Justizsprecher Albert Steinhauser Avancen. „Derzeit zählen wir ein paar hundert echte Mitglieder, Sympathisanten nicht mitgerechnet“, sagt Lalouschek. Tendenz mit jeder neuen Diskussion um Netzsperren oder Vorratsdatenspeicherung steigend. Und er zitiert einen schwedischen Gründer: „Die Menschen treten als Filesharer bei uns ein und kommen als Bürgerrechtler wieder heraus.“
So wissen die Piraten die Haltung Bandions durchaus zu schätzen, wenn es darum geht, den französischen Vorstoß abzulehnen, demzufolge Usern, die zweimal beim illegalen Download erwischt wurden, der Netzzugang komplett gesperrt werden soll. Was sie aber von Netzsperren halten, über die die Justizministerin zuletzt sinnierte, liest man auf ihrer Zweit-Webseite Internetzensur.at. Lalouschek: „Netzsperren sind keine Lösung. Das hilft leider keinem missbrauchten Kind und leistet nur den Begehrlichkeiten der Musikindustrie Vorschub, die User und Netz gern kontrollieren würde.“
Bei einem derartigen Vertrauensmanko ist das Justizministerium bei Netzsperren-Überlegungen nun in einer argumentativen Zwickmühle. Es ist schwer, die eigene Untätigkeit nachzuweisen. Und gleichzeitig wäre es fahrlässig von den Beamten, sich keine Gedanken zu machen, welche Mittel bei der Bekämpfung welcher Verbrechen am sinnvollsten zum Einsatz kämen: Und sei es nur, um zum Schluss zu kommen, dass sie untauglich sind.
Die öffentliche Diktion der Justizministerin und ihres Sprechers Paul Heffele ist dabei nicht gerade dazu angetan, gegenseitiges Vertrauen zu fördern. So lässt Bandion nun als Antwort auf den „hysterischen Aufschrei“ der User aussenden, sie habe „wenig Verständnis, wenn ein Teil der Internet-Community Zeter und Mordio schreit, wenn man die Sperre von kinderpornografischen Darstellungen auch nur andenkt“. Gleichzeitig versichert ihr Sprecher jedoch, dass es derzeit keine Pläne gibt, ebendas zu tun.
Für die Netzbürger der Internet-Community ein kleiner Affront. „Jetzt kommen dem Ministerium unsere Wortmeldungen zu früh, wenn es aber mal einen Gesetzesentwurf gibt, ist es zu spät“, sagt Lalouschek. „Wann wäre es dem Ministerium genehm, dass wir unsere Meinung äußern? Es war die Ministerin, die das Thema auf den Tisch brachte.“ Die Piraten sehen jedoch den positiven Effekt solchen Wortgefechts: „Jede neue Debatte schafft bei den Menschen mehr Bewusstsein. Zum Glück.“
Affäre. Polizisten decken Polizisten, Staatsanwälte verschonen Exekutivbeamte, die Justiz biegt Gesetze für Politiker zurecht: wie sich eine Kaste von Staatsdienern hinter verschlossenen Türen ausmauschelt, was Recht ist. (für profil; mit Eva Linsinger und Ulla Schmid)
Er musste sich entscheiden, sagt er. Innerhalb von Sekunden, vielleicht sogar Zehntelsekunden: Mehr Zeit bleibt einem in diesen Momenten nicht. Und er entschied sich.
Es ist 26 Jahre her, aber Kößl kann den Moment „sein Lebtag nicht vergessen“, wie er sagt. Er war zur Bewachung einbruchsgefährdeter Objekte abkommandiert, witterte einen Einbrecher – und erschoss den Mann. „An jedem Jahrestag denke ich an diese Situation. Ich war damals schon 15 Jahre lang Polizist, aber der Ernstfall ist immer anders, auf den ist man nie vorbereitet.“ Heute ist Kößl Sicherheitssprecher der ÖVP und ärgert sich, wenn sich im Fall Krems „Leute, die den Beruf nicht kennen, als Alleswisser aufspielen“. Er hat jedenfalls, als Politiker und Polizist, zu sagen: „Der beste Fußballer schießt manchmal einen Elfer daneben.“
Nicht nur Politiker mit Polizistenvergangenheit sind derzeit sehr schnell mit der Unschuldsvermutung zur Hand – für die Polizisten, versteht sich. Das Rollenspiel ist gut eingeübt: Politiker verteidigen Polizisten, die Exekutive ziert sich mit Ermittlungen.Im Fall der Todesschüsse auf einen 14-jährigen Einbrecher in einem Kremser Merkur-Markt lässt sich noch nicht sagen, ob die beiden Exekutivbeamten vor Ort alles richtig – oder vielleicht doch den einen oder anderen Fehler – gemacht haben. Doch die Vorgangsweise der Polizei und der Staatsanwaltschaft zeichnet das Bild eines Systems von Gleicheren vor dem Gesetz: Die Polizisten räumen ihren Kollegen wider alle Usancen drei Tage Zeit bis zur Erstvernehmung ein, und die Staatsanwaltschaft lässt die Vernehmung von Polizisten durch Polizisten zu.
Innerhalb der Exekutive hält sich immer noch ein Rest von jenem Korpsgeist, der das System über Jahrzehnte dominierte und wonach man miteinander – höflich gesagt – ein wenig behutsamer umgeht als mit Systemfremden.
Besondere Ermittlungen. Jüngst ein Fall auf einem Kommissariat im Bezirk Wien-Josefstadt: An einem lauen Juniabend purzeln ein paar Jugendliche aus der Eingangstür. Blut spritzt, der Arzt wird später Verletzungen im Brust- und Gesichtsbereich eines Jugendlichen attestieren. Zwei Zeugen beobachten das und wollen im Wachzimmer ihre Aussage zu Protokoll geben, wonach sie Tritte eines Polizisten gesehen haben, die dem am Boden liegenden Jugendlichen gegolten haben dürften. „Des kann i mir net vorstellen“, habe ein Beamter laut einem Zeugen entgegnet. Die Namen der Zeugen werden zwar notiert, doch im Akt finden sie sich nicht. Hätten sie den Vorfall nicht noch bei einem hohen Wiener Polizeioffizier gemeldet, der einen Aktenvermerk anlegte, wäre es dem Büro für besondere Ermittlungen und der Staatsanwaltschaft wohl schwer gefallen, in diesem Fall zu ermitteln.
Kontrollinstanzen wie des Büros für interne Angelegenheiten (BIA) oder eben des Büros für besondere Ermittlungen (BBE) in Wien, die etwaigen Verfehlungen von Beamten nachgehen, sind zwar unter Polizistenkollegen nicht sonderlich beliebt, aber mittlerweile akzeptiert. So stehen in Wien derzeit zwei Polizisten vor Gericht. Einer ihrer Kollegen war mit seinem Wagen gegen die Metallverstrebung einer Straßenbahnhaltestelle gekracht – mit angeblich 2,9 Promille Alkohol im Blut. Die beiden Kollegen sollen versucht haben, Zeugenaussagen zu manipulieren und die Sache zu vertuschen. Anzeige, Alkotest oder Führerscheinabnahme – nichts findet sich im dazugehörigen Unfallakt.
„Nach der Antifolterkonvention hat Österreich für unabhängige Ermittlungen zu sorgen. Wenn die Polizei die Polizei untersucht, ist das keine unabhängige Untersuchung“, kritisiert Richard Soyer, der Sprecher der Strafverteidiger, die „Sondernummern“ für die Polizei, die gerade im Fall Krems abgezogen werden. In anderen Staaten kommen eigene, der Justiz unterstellte Einheiten zum Zug und arbeiten der Staatsanwaltschaft zu.
Doch selbst die Anklagebehörden sind vor übertriebener Nonchalance im Umgang mit polizeilichen Verfehlungen nicht gefeit. Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft, die Polizei arbeitet ihr zu. Ein gutes Gesprächsklima ist da von Vorteil. Doch mitunter wächst es sich zur Kumpanei aus.
Ein Anruf bei der Staatsanwaltschaft Linz: profil erkundigt sich nach einem Verfahren gegen Linzer Polizisten, die auf Kundgebungsteilnehmer des Mai-Aufmarschs eingeprügelt hatten. Diese seien vermummt gewesen, sagt die Polizei. Dafür gibt es weder unabhängige Zeugen noch Bild- oder Videobeweise. Die Polizisten verhafteten einen Familienvater, auf den sie vorher eingeschlagen hatten. Die Fakten, die sie in den Akt schreiben, stellen sich als erlogen heraus: Er habe Widerstand geleistet, sei trotz „mehrmaliger Aufforderung“ nicht mitgekommen, habe sich gewehrt, als sie ihn „an den Händen fassten“, es musste Pfefferspray eingesetzt werden. Ausgerechnet ein Polizeivideo (abrufbar auf youtube.com) beweist, dass die Polizisten auf den Mann losmarschiert sind und sofort auf ihn eingeschlagen haben. Der wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt Angeklagte wurde freigesprochen. Und die Polizisten? Sie werden von der Staatsanwaltschaft nicht wegen Verleumdung verfolgt, worauf immerhin bis zu fünf Jahre Haft stünden. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz bestätigt, dass kein Verfahren gegen den polizeilichen Hauptakteur anhängig ist.
Geht es um einen Polizisten, wird Widerstand gegen die Staatsgewalt schon mal anders ausgelegt: Im Frühjahr 2008 randaliert ein betrunkener Polizist in seiner Freizeit in einer Disco und wird von Kollegen in Handschellen abgeführt. Er flüchtet aus dem Arrestantenwagen und bedroht den Türsteher. Vor Gericht wird er nicht gestellt. „Aus unserer Sicht ist der Fall strafrechtlich nicht erweislich“, wie der Sprecher der Linzer Staatsanwaltschaft in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ zitiert wird. Die Anzeige der Linzer Polizei gegen den Kollegen traf überdies erst vier Monate nach dem Vorfall bei der Anklagebehörde ein. Die viele Arbeit aufgrund der Fußball-Europameisterschaft, so die Linzer Polizei, habe den Papierkram verzögert.
Als Innenministerin Maria Fekter vor mittlerweile über drei Wochen eine Kontrolle der Staatsanwälte anregte, gingen die Wogen hoch. Standesvertreter empörten sich über möglichen politischen Einfluss.
Vertrauliche Akten. Ältere Hasen in der Politik haben wohl ein Déjà-vu-Erlebnis: Als Justizminister Hans Klecatsky 1969 eine Gesamtreform der Justiz verfasste, schrieb er wörtlich: „Die Staatsanwaltschaft muss dem Wechselspiel der politischen Kräfte entrückt werden. Am Weisungsrecht der Justizverwaltung kann nicht festgehalten werden.“
Die ÖVP stand kopf.
Als hätten Polizei und Staatsanwaltschaft mit ihrem Vorgehen in Krems das Vertrauen in ihre Arbeit nicht schon genug untergraben, prangert die Wochenzeitung „Falter“ durch die Veröffentlichung vertraulicher Akten des Justizministeriums auch noch eine Zwei-Klassen-Gerechtigkeit durch Justizbeamte an. Heikle Fälle, in die prominente oder honorige Persönlichkeiten involviert sind, die also viel Aufsehen erregen, würden eingestellt (siehe Kasten). Und das hinter verschlossenen Türen und ohne Richter.
Staatsanwälte sind dem Ministerium weisungsgebunden und berichtspflichtig. Ihnen wurde nun mit der seit 2008 gültigen Strafprozessordnung noch mehr Gewicht gegeben: Wo früher ein unabhängiger Untersuchungsrichter der Polizei Ermittlungsaufträge erteilte, sitzt nun ein weisungsgebundener Staatsanwalt. Justizinterne Kritiker dieses Systems halten dies für einen unhaltbaren Zustand. Wenn ein Staatsanwalt an einer politisch heiklen Causa arbeitet und weiß, dass dieser dem Ministerium berichtspflichtig ist, wird er sich schon im Vorfeld gegen etwaige Probleme absichern: „Niemand ist der Feind seiner eigenen Karriere“, sagt ein Staatsanwalt trocken. Verfassungsrechtler Heinz Mayer stützt diese Bedenken: „Das Weisungsrecht des Justizministers entscheidet über Laufbahnen. Da brauch ich nicht einmal eine Weisung, um sie gefügig zu machen.“
Transparenz und damit Kontrolle sind praktisch unmöglich, weil das „Amtsgeheimnis“ über manchen Causen, zumal politisch brisanten, wie eine dicke Daunendecke ruht. Eigentlich unverständlich: Richter müssen sich in fast jedem Verfahren der öffentlichen Kontrolle unterziehen. Verfahren sind öffentlich, Medien sind vertreten, die Persönlichkeitsrechte von Angeklagten und Zeugen müssen in der Berichterstattung trotzdem gewahrt werden.
Fehlender Dank. Im Vorfeld fehlt diese Kontrolle. Und das, obwohl statistisch gesehen von 100 Fällen 75 eingestellt werden; teils, weil es außergerichtliche Einigungen gibt; teils, weil die Verdachtslage dünn ist. Aber warum sie dünn ist, unterliegt dem Amtsgeheimnis. Dieses Faktum hat Österreich im Bericht der Greco 2008, des vom Europarat gegründeten Gremiums zur Bekämpfung von Korruption in den Mitgliedsländern, harsche Kritik eingebracht.
„Wenn ich Justizminister wäre, würde ich als Erstes das Weisungsrecht abschaffen. Denn wenn ein Ressortverantwortlicher in Probleme kommt, dann immer damit“, wundert sich Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner entsorgt die Debatte vorerst in einem „Expertenrat“.
Auch die Polizei ist nicht immer davon überzeugt, dass in der Justiz die richtigen Entscheidungen fallen. Nicht selten klagen Fahnder darüber, dass lange und aufreibende Ermittlungsarbeit mit einem Federstrich aus der ministeriellen Sektion hinweggefegt wird, weil man juristisch eben nicht derselben Ansicht ist, ob genug Material für eine Verurteilung und damit Anklage vorliegt. Der Motivation ist das wenig zuträglich.
Gertraud Trieb ist Leiterein des psychologischen Dienstes der Sicherheitsakademie und kennt die Polizei seit dreißig Jahren. Sie erlebt engagierte Anwärter für den Polizeidienst, betreut traumatisierte Wachebeamte und sorgt sich um ausgebrannte Kollegen. Sie sagt: „Polizisten nehmen ihr positives Bild in der Bevölkerung nicht so wahr. Sie fragen sich oft: Wo bleibt der Dank?“
Laut einer IMAS-Umfrage macht die steigende Kriminalität 70 Prozent der Österreicher Sorgen. Das ändert aber nichts daran, dass 76 Prozent mit der Polizei zufrieden sind. Verstärkt wird diese Haltung wohl durch die „Kronen Zeitung“, die sehr gern polizeifreundlich berichtet.
Oft ärgern sich die Beamten über die Erwartungen der Öffentlichkeit, die an sie gestellt werden, geprägt von TV-Kriminalserien à la „CSI“. So wie Österreich im Fußball acht Millionen Teamchefs hat, verfügt dieses Land mittlerweile auch über acht Millionen Ermittler, die wissen, wie eine Amtshandlung im Ernstfall abläuft. „Bei der Evaluierung eines Einsatzes dürfen wir nicht ausschließlich vom Ergebnis ausgehen, sondern müssen das Verhalten in jeder Situation prüfen, ob hier richtig gehandelt wurde oder nicht“, sagt Ernst Albrecht, Chef der Wiener Alarmabteilung WEGA. „Und wenn hier unwissend kritisiert wird, schlägt im Apparat durch: Die verstehen uns eh nicht.“
Früher, so heißt es in der Polizei, war der Korpsgeist verhängnisvoll: Verfehlungen wurden „innerhalb der Mauern“ kritisiert, heute bemühe man sich um Transparenz. Die Auslage, in der man arbeite, sei größer geworden, der Klient kritischer, und dem trage man täglich neu Rechnung.
Politischer Persilschein. Die Polizei mag sich verändert haben. Doch die Politik ist noch immer in überholten Denkmustern gefangen. ÖVP, SPÖ und FPÖ haben Mandatare, die regelmäßig über Sicherheitsfragen reden. Doch diese sind ehemalige Polizisten oder Justizwachebeamte, die in den siebziger und achtziger Jahren ihre Erfahrungen im Exekutivdienst machten und diese veraltete Lebensrealität in die aktuelle Politik übersetzen. Das Resultat ist ein bedingungsloser Persilschein für die Polizei. Bei Leopold Mayerhofer von der FPÖ, 1976 in den Polizeidienst und 2006 ins Parlament eingerückt, hört sich das so an: „Ich vertraue darauf, dass die Kollegen von der Polizei das Richtige machen.“ Bei Günter Kößl von der ÖVP, 1969 in die Polizeischule und 1999 ins Parlament gekommen, so: „Attacken gegen die Polizei kann nur jemand machen, der keine Ahnung von unserem Dienst hat.“ Bei Gerhard Karner, Sicherheitssprecher der ÖVP Niederösterreich und Ex-Sprecher von Innenminister Ernst Strasser: „Es ist notwendig, dass sich die Politik vor die Polizei stellt.“ Man könnte das „embedded“ Politik nennen. Kritische Fragen oder gar Aufklärung haben in so einem Klima keinen Platz.
Nur einmal wagte die SPÖ den Versuch, die Tradition der Politiker als Oberdjangos zu durchbrechen, und kürte 1995 Caspar Einem zum Innenminister. Er habe, erinnert er sich, damit zu kämpfen gehabt, dass für die Polizei nur zwei Extremrollen vorgesehen waren: „Entweder die des Trottels und Prügelknaben oder die des Helden, der immer Recht hat.“ Eine Durchbrechung des Korpsgeists ist nicht vorgesehen, zumal die Personalvertreter der Polizei verlangten, dass der Minister „sofort die Mauer macht“. So wie sich Innenministerin Maria Fekter sofort hinter die Beamten von Krems stellte.
Caspar Einem ist nach wie vor überzeugt, dass es auch in der Polizei gut ankommen würde, wenn auch das Innenministerium Einsätze kritisch hinterfragte: „Aber für die Veränderung dieser Haltung braucht man Zeit.“
Er hatte nicht mehr als 22 Monate.
***
„Nicht genügend Verdachtsgründe“
Kärnten. Schon 2004 schlug die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ein Verfahren um zweisprachige Verkehrstafeln gegen Gerhard Dörfler nieder. Auch damals lautete die abstruse Begründung: Dörfler wusste nicht, was er tat. (profil-Substory zur obigen Geschichte von Gernot Bauer)
Zwei Juristen, drei Meinungen; dass das alte Rechtsgelehrten-Aperçu uneingeschränkt Gültigkeit besitzt, zeigten die Reaktionen des Justizministeriums auf die Aktenaffäre vergangene Woche. Ausgangspunkt der mehr als peinlichen Angelegenheit ist die unendliche Politposse um zweisprachige Orts- und Verkehrstafeln in Kärnten. Mehrfach hatte der Verfassungsgerichtshof in den vergangenen Jahren die Aufstellung zusätzlicher Tafeln gefordert, aber dabei nicht mit dem Erfindungsreichtum von Landeshauptmann Jörg Haider und dessen Verkehrslandesrat und Nachfolger im Amte, Gerhard Dörfler, gerechnet. Die beiden BZÖ-Politiker hatten im Februar 2006 als Reaktion auf eine Verfassungsgerichtshof-Entscheidung feixend Ortstafeln in Bleiburg und Ebersdorf ein paar Meter versetzt, rechtlich untermauert durch fragwürdige Expertisen der ihnen unterstellten Juristen in Bezirkshauptmannschaft und Landesregierung. Der Rat der Kärntner Slowenen, die Grünen und mehrere Privatpersonen brachten daraufhin Anzeigen gegen Haider und Dörfler wegen Verdachts auf Missbrauch der Amtsgewalt nach Paragraf 302 Strafgesetzbuch ein. Die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt prüfte und leitete im Februar 2007 Vorerhebungen ein.
Das Verfahren zog sich in die Länge, auch aufgrund der – in solch heiklen Fällen vorgesehenen – Einbindung der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft Graz und des Justizministeriums. Im April 2008 landete der Akt schließlich im Justizministerium. Doch die damalige Ministerin Maria Berger, SPÖ, blieb untätig. Unter ihrer Nachfolgerin Claudia Bandion-Ortner wurde ein ergänzender Bericht von der StA Klagenfurt angefordert. Am 10. Juli 2009 genehmigte das Justizministerium schließlich die Einstellung des Verfahrens.
In der Vorwoche veröffentlichte die Wiener Stadtzeitung „Falter“ Auszüge aus dem Vorhabensbericht der Klagenfurter Staatsanwaltschaft an das Justizministerium, in dem die mangelnde Verfolgungswürdigkeit des Kärntner Landeshauptmanns begründet wurde. Demnach habe Dörfler zwar „objektiv rechtswidrig gehandelt“, „subjektiv“ aber nicht gewusst, was er tat, und sei darum nicht zu belangen. Denn nach Paragraf 302 StGB kann ein Politiker nur dann verurteilt werden, wenn er „mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen in seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis … wissentlich missbraucht“. Diese „Wissentlichkeit“ sah die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht gegeben, weil Dörfler „über keine juristische Ausbildung“ verfüge, „seinem Mentor Dr. Haider treu ergeben“ gewesen sei und „dessen Ideen bedingungslos“ umgesetzt habe. Daher sei es laut StA Klagenfurt „fraglich, ob Dörfler die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen einzuschätzen vermochte“. Haider wiederum habe sich, so die StA, auf die Expertise seines von ihm konsultierten Doktorvaters Günther Winkler verlassen. Nachdem Experten die Beurteilungen zerfetzt hatten, änderte das Justizministerium seine Strategie. Das Verfahren gegen Dörfler sei eingestellt worden, weil niemand geschädigt wurde, da weder „der einzelne Angehörige einer Minderheit noch eine Gruppe von Minderheitenangehörigen einer Organisation ein subjektives Recht auf das Aufstellen zweisprachiger Ortstafeln hat“. Eine Argumentation, die beim Klagenfurter Rechtsanwalt Rudolf Vouk, der die Klage gegen Dörfler eingebracht hatte, für Entsetzen sorgt: „Diese Aussage halte ich für Wahnsinn.“
profil liegt die von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt verfasste Benachrichtigung über die Einstellung des Verfahrens gegen Dörfler vom 22. Juli vor. Danach „erfolgte die Einstellung mangels hinreichender … Beweise für die … geforderte subjektive Tatseite im Sinne einer wissentlich befugnismissbräuchlichen Handlungsweise trotz objektiv vorliegendem Tatbildes (sic!)“. Im Gegensatz zur Erklärung des Justizministeriums konzedierte die Staatsanwaltschaft Dörfler also sehr wohl, nicht gewusst zu haben, was er tat.
Der Landeshauptmann seinerseits erklärte vergangene Woche selbstbewusst in einem „Presse“-Interview, genau gewusst zu haben, „was ich mache“. Kein Wunder – schließlich hatte Dörfler ein identes Verfahren schon einmal durchlebt. Im März 2004 war er wegen Amtsmissbrauchs angezeigt worden. Der Verkehrslandesrat hatte beim Bau einer Umfahrungsstraße in St. Michael ob Bleiburg per Weisung verfügt, keine zweisprachigen Hinweistafeln aufzustellen. Rudolf Vouks Kanzlei klagte. Nach Einstellung des Verfahrens teilte die StA Klagenfurt am 4. März 2004 unter der Aktenzahl 2 St 487/03k lapidar mit, „dass für die Verfolgung des Angezeigten insbesondere in subjektiver Hinsicht nicht genügend Verdachtsgründe vorhanden sind“. Daraus folgt freilich: Spätestens im März 2004 sollte Dörfler – auch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft – „wissentlich“ bewusst gewesen sein, was in Zusammenhang mit zweisprachigen topografischen Aufschriften rechtens ist und was nicht.