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“Gegen Kopfgeld an die USA verkauft”

Murat Kurnaz, fünf Jahre unschuldig in Guantanamo eingesperrt, über seine Mithäftlinge und Europas Verpflichtung, sie aufzunehmen.

(Interview für profil; mit Martin Staudinger)

profil: US-Präsident Barack Obama schließt Guantanamo. Ist das eine Genugtuung für Sie?

Kurnaz: Nein. Ich freue mich zwar darüber, aber eigentlich ist es nicht mehr als normal, eine Rückkehr zum Gesetz und zur Menschlichkeit. Es gibt viele amerikanische Gesetze, die geändert werden müssen, weil sie unter George Bush so abgeändert wurden, dass sie den Menschenrechten widersprechen.

profil: Sie kennen die Häftlinge in Guantanamo: Welche Leute sitzen dort ein?

Kurnaz: Nach meiner Einschätzung sind die meisten unschuldig. Der Großteil der Häftlinge wurde gegen Kopfgeld an die Amerikaner verkauft. Nur wenige wurden von den US-Einheiten selbst gefangen genommen – darunter ein neunjähriges Kind und ein 105-jähriger Greis. Das macht doch einiges deutlich.

profil: Es waren aber wohl auch Terroristen darunter.

Kurnaz: Dazu möchte ich Folgendes erzählen: Als ich verhaftet und in Kandahar festgehalten wurde, saßen dort auch sieben bekannte Mitglieder von Al Kaida in Haft. Sie wurden bereits am Anfang von uns getrennt. Später kamen Spezialsoldaten, steckten sie in sargähnliche Kisten und transportierten sie ab. Das heißt: Diejenigen, bei denen die Amerikaner sicher waren, dass es sich um Terroristen handelt, wurden anders behandelt als wir. Ich glaube, diese Leute sind nie in Guantanamo angekommen. Es ist ja kein Zufall, dass die Amerikaner in sieben Jahren nicht einmal 20 Gefangene aus Guantanamo angeklagt haben.

profil: Derzeit warten 60 Häftlinge, die als ungefährlich gelten, auf Freilassung. Kennen Sie jemanden davon?

Kurnaz: Ich kenne viele davon, ich habe schließlich fünf Jahre mit diesen Menschen zusammengelebt. Viele können nicht in ihre Heimat zurück – manche etwa, weil sie schon viele Jahre vor ihrer Verhaftung durch die Amerikaner von dort geflohen sind, weshalb auch immer.

profil: Können Sie ein Beispiel nennen?

Kurnaz: Zum Beispiel ein Uigure, also ein Angehöriger einer moslemischen Volksgruppe in China. Er hatte bereits Jahre vor seiner Haft in Guantanamo aus seiner Heimat flüchten müssen.

profil: Kennen Sie den Grund dafür, dass er vefolgt wurde?

Kurnaz: Er hatte nichts mit Terrorismus zu tun. Sein Vergehen in China war es, dass er mehr Kinder hatte als gesetzlich erlaubt. Deshalb wurde er verfolgt. Es gibt viele ähnliche Fälle. Er kann nicht mehr in seine Heimat zurück, weil dort bekanntermaßen Folter und Rechtlosigkeit herrschen.

profil: Gilt das auch für andere Häftlinge, die Sie kennen gelernt haben?

Kurnaz: Ja. Unter den 60, die zur Freilassung vorgesehen sind, sind viele davon. Deshalb muss sich Europa bereit erklären, ehemalige Guantanamo-Insassen aufzunehmen. Europäische Länder haben den Krieg gegen den Terror aktiv unterstützt. Wenn dieser Krieg Opfer gefordert hat, sind sie auch genauso verpflichtet, sich um diese unschuldigen Menschen zu kümmern.

profil: Österreich hat Amerikas Krieg gegen den Terror kaum aktiv unterstützt. Verstehen Sie, dass die Regierung jetzt eine Aufnahme von ehemaligen Häftlingen vehement ablehnt?

Kurnaz: Österreich sollte unbedingt aus humanitären Gründen einige dieser Menschen aufnehmen – wir sprechen von unschuldigen Menschen, die nie ein Verbrechen begangen haben, aber jahrelang gefoltert wurden.

profil: Die meisten Länder haben aber Angst, sich damit ein Sicherheitsproblem einzuhandeln.

Kurnaz: Ich denke, dass Menschen nach sieben Jahren Folter einfach die Ruhe genießen möchten und das Beste tun, um von kriminellen Aktivitäten wegzubleiben.

profil: Immerhin ist ein ehemaliger Häftling kürzlich als Vizechef von Al Kaida im Jemen aufgetaucht.

Kurnaz: Das hat aber doch nichts mit den 60 Häftlingen zu tun, die jetzt zur Freilassung anstehen. Seit Jahren gehen die USA von deren Unschuld und Harmlosigkeit aus.

profil: Wenn man Ihnen angeboten hätte, in den USA zu bleiben – wären Sie dort geblieben?

Kurnaz: Nein, auf keinen Fall. Und ich kann es mir auch bei den anderen Häftlingen nicht vorstellen.

profil: Warum?

Kurnaz: Unter anderem, weil man nicht weiß, wie es in den USA politisch weiterläuft. Die CIA gibt es ja immer noch. Ich würde mich dort einfach nicht sicher fühlen.

***

Murat Kurnaz, 26

Der in Bremen lebende Türke war kurz nach den Anschlägen von 9/11 als Pilger nach Pakistan gereist. Dort wurde er festgenommen und gegen Kopfgeld den US-Streitkräften übergeben. Obwohl selbst die Amerikaner bald seine Unschuld einräumten, blieb er bis 2006 in Guantanamo – weder Deutschland noch die Türkei wollten ihn zurück. 2007 schrieb er das Buch “Fünf Jahre meines Lebens”. John LeCarrés aktueller Thriller “Marionetten” greift ebenfalls seine Geschichte auf.

Posted: Januar 31st, 2009
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Datenklau hinter Gittern

Exklusiv. Dem Justizministerium kamen tausende Daten heimischer Häftlinge abhanden. Die Sache wurde vertuscht, der Aufdecker verurteilt, die Opfer nie informiert. Protokoll eines Präzedenzfalls mit unabschätzbaren Folgen. (für profil)

Der 19-jährige Serbe sitzt wegen Raubs, der 20-jährige Wiener wegen Körperverletzung. Vor- und Familienname der Eltern sind explizit angeführt, die Wohnadressen bis auf die Türnummern genau angegeben. Vielleicht haben die Jungs Glück, und man erkennt sie in ein paar Jahren auf den digitalen Fotos nicht mehr. Der Montenegriner ist serbisch-orthodoxer Christ, der Schwarzafrikaner aus Guinea-Bissau moslemischen Glaubens: beide in Haft wegen Drogendelikten. Der 35-jährige Pole wurde beim Versuch ertappt, etwas mitgehen zu lassen. In der Nacht des 26. September 2005 verhaftete man ihn am Grenzposten Drasenhofen, um 2.20 Uhr wurde er eingeliefert – und mittlerweile bereits wieder bedingt entlassen. Sein Datenblatt ist noch immer im EDV-System des österreichischen Strafvollzugs gespeichert.

Mittlerweile aber nicht mehr nur ausschließlich dort.

8500 Häftlingsdaten kamen dem Justizministerium abhanden. Und weder die Öffentlichkeit noch die Betroffenen selbst wurden informiert.

profil liegt ein Datenträger vor, auf dem die Datenblätter unzähliger österreichischer Häftlinge – ehemaliger und aktueller – gespeichert sind. Überbracht von einem Vertrauensmann, treuhändig verwaltet von einem Anwalt um nochmaligen Missbrauch zu vermeiden. Wie viele Kopien noch im Umlauf sind, lässt sich nicht sagen.

Ewig gespeichert. Es ist ein Präzedenzfall in der österreichischen Geschichte: Zum ersten Mal gingen einer Behörde in derart großem Stil strukturierte personenbezogene Daten verloren. Sensible Aufzeichnungen über Menschen, denen selbst das Justizsystem nach Verbüßung ihrer Haftstrafe eine zweite Chance einräumt – die ihnen nur verwehrt bleiben könnte. Denn während die meisten abgesessenen Strafen zumindest nach einigen Jahren im polizeilichen Führungszeugnis nicht mehr aufscheinen, können sich die Betroffenen nun bis zu ihrem Lebensende nicht mehr sicher sein, wo ihre Vorstrafen vielleicht irgendwann wieder auftauchen. Ob sie sich vielleicht ein windiger Personalberater organisiert, für den Fall, dass er Aushilfskräfte vermittelt und besser informiert sein will als sein Konkurrent. Ob ein verschlagener Missetäter die brav-bürgerlichen Eltern mit dem in ihrem Dorf nicht bekannten Schicksal ihres auf die schiefe Bahn geratenen Sohnes erpresst. Ob irgendjemand sogar einmal auf die Idee kommt, sie vielleicht ins Internet zu stellen. Einfach so. Weil er sie eben hat. Auf einem Server in einem Land, das nicht österreichischer Jurisdiktion unterliegt. Derartiges ist für einen einigermaßen kundigen User nur eine Fingerübung.

Die hitzige politische Diskussion um eine öffentliche Prangerdatei für Sexualstraftäter nimmt sich dagegen plötzlich ziemlich klein aus.

“Das ist ein unfassbarer Fall”, sagt Datenschützer Hans Zeger, von profil mit den Fakten konfrontiert. “Daten lassen sich nie wieder einfangen. Wenn sie mal draußen sind, kann man nur noch hoffen, dass sie nicht gegen einen verwendet werden.”

Es ist die erste große Datenpanne in Österreich. Nie zuvor wurde ein Fall von derartiger Dimension bekannt. Großbritannien dagegen hat bereits die zweite Datenaffäre hinter sich. Dem dortigen Verkehrsministerium kamen 7500 Fahrzeugdaten auf dem Postweg abhanden – inklusive Namen und Adressen der Pkw-Besitzer. Seit vergangenem November vermissen die britischen Steuerbehörden außerdem die Daten (Name, Anschrift, Geburtsdaten und Bankverbindung) von mehr als sieben Millionen Familien, die Kindergeld beziehen.

Doch während die englische Verkehrsministerin und ihr Amtskollege aus dem Finanzressort peinlich berührt das Haupt senkten, lehnt sich das österreichische Justizministerium zurück. Erst durch profil erfuhr das Kabinett von SPÖ-Justizministerin Maria Berger davon, dass Datenkopien existieren. Und nach Tagen Recherche- und Bedenkzeit zieht sich die Ministerin in einer knappen Stellungnahme ganz auf das geltende Recht zurück: “Nach dem Datenschutzgesetz haben wir keine Verpflichtung, jemanden zu informieren, auch die Betroffenen nicht”, lässt Berger über ihren Sprecher Thomas Geiblinger ausrichten. Punkt. Besondere Verve, diese Gesetzeslücke aus politischem Feingefühl heraus überbrücken zu wollen, lässt sich da nicht heraushören. Damit hielt sich das Ministerium bisher aber auch lästige Fragen und vor allem allfällige Amtshaftungsklagen vom Leib. Letztere könnten nun Millionenzahlungen für die Republik nach sich ziehen (siehe auch Kasten).

Dabei kursieren die Kopien schon lange: Ein Justizwachebeamter der Justizanstalt Josefstadt hatte die Daten heruntergeladen. Einfach so. Ohne viel Aufwand. Ohne dass es besondere Hürden dafür gegeben hätte, die gesamte Kartei abzurufen. Und vor allem: ohne dass es jemandem aufgefallen wäre. Der Beamte der Justizanstalt Josefstadt loggte sich mit seinem Kennwort einfach in die so genannte “Integrierte Vollzugsverwaltung” ein und lud “personenbezogene Daten über 8500 Häftlinge” herunter, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage schreibt. “Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Familienstand, Religionsbekenntnis, Vornamen der Eltern, erlernten und ausgeübten Beruf, Aufnahme- und Entlassungsdaten, Verurteilungen und Lichtbilder der Häftlinge” rief er ab, kopierte sie auf einen USB-Stick und gab sie einem Gefangenen, der gerade eine Haftstrafe wegen Betrugs absaß.

Dass der Fall überhaupt aktenkundig wurde und der Staatsanwalt die obige Anklageschrift wegen Amtsmissbrauch formulieren konnte, ist das Verdienst eines anderen Häftlings, Johann B. (Name geändert) Dieser organisierte sich den USB-Stick und ließ ihn über einen Anwalt nachweislich dem Justizministerium übergeben.

Der Mittelsmann war alles andere als ein bequemer Häftling. Unzählige Briefe schrieb er aus der Haft und prangerte Missstände an. Aufgrund seines Auftretens und seiner Diktion schenkte ihm niemand Glauben. Erst als der Daten-Stick im Ministerium vorlag, nahm man ihn ernst. Das Justizministerium bedankte sich, schaltete die Staatsanwaltschaft ein, und die klagte – wie zitiert – alle drei Beteiligten an. Das Urteil: acht Monate bedingt für den Justizwachebeamten, zehn Monate unbedingt für seinen Verbündeten. Beide rechtfertigten sich damit, Johann B. hätte sie dazu angestiftet, die Daten zu organisieren, um sie angeblich “irgendeiner amerikanischen Hilfsorganisation” zukommen zu lassen, die finanziell bedürftige Häftlinge unterstütze. Mehr wüssten sie nicht.

Die höchste Strafe, nämlich 14 Monate unbedingt, fasste trotz glaubwürdigster Aussage somit der Aufdecker selbst aus. Und das, obwohl selbst der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift dokumentierte, dass die Sache erst durch B. ins Rollen gekommen war.

Problem unterschätzt. Am 30. August 2006, vier Wochen vor der letzten Nationalratswahl erging das Urteil. Weder die Öffentlichkeit noch die betroffenen Gefangenen, deren Daten verloren gingen, wurden informiert. Ein Häftlingsskandal im damals noch BZÖ-regierten Ressort hätte die ums politische Überleben kämpfenden Orangen den Wiedereinzug in den Nationalrat kosten können.

Bei Justizministerin a. D. Karin Gastinger kommt die Erinnerung daran nur schleppend wieder. “Ja, ich kann mich dunkel erinnern, dass da was war”, sagt sie. “Mir war damals nur wichtig, dass der Täter bestraft wird und die Daten wieder da waren.” Auf die Idee, dass bereits weitere Kopien gezogen worden sein könnten, kam damals niemand. Selbst ihr damaliger Sprecher Christoph Pöchinger, der zeitweise als Referent für den Strafvollzug tätig war, gesteht entwaffnend offen ein: “Kein Mensch hat damals daran gedacht, dass das ein Problem sein könnte.”

Für ganz übergeschnappt dürfte man B. dennoch nicht gehalten haben. Denn einer seiner frühen Briefe an die damalige Grün-Abgeordnete und heutige Volksanwältin Terezija Stoisits über Daten-Indiskretionen wurde vom Ministerium zurückgehalten, wie ein Aktenvermerk belegt. Ein beherzter Justizwachebeamter hielt fest: “Von der ho. Anstaltsleitung wurde ich dahingehend informiert, dass der oa. Brief lt. Anordnung von Sektionschef Dr. Neider, per Telefonat vom 13.1.2005, nicht abgeschickt werden soll. Der Brief soll zurückbehalten werden.” Von profil konfrontiert, rechtfertigt sich Neider, mittlerweile pensioniert, so: “Wenn es um die innere Sicherheit der Justizanstalt geht, soll das nicht an die Öffentlichkeit dringen. Was kann die arme Frau Abgeordnete dafür, dass da jemand so einen Blödsinn zusammenschreibt.” Aufgrund der Angaben im Brief hätte Stoisits die Polizei verständigen müssen. “Und da wir selber Exekutive sind, regeln wir so was selbst”, so Neider wörtlich.

Ganz “so ein Blödsinn” dürfte es nicht gewesen sein. Der Justizwachebeamte wurde entlassen. Und immer noch kann jeder Strafvollzugsbedienstete auf alle Häftlingsdaten zugreifen. Die Sicherheitsvorkehrungen sind unverändert. Der Aufdecker ist wegen dieser Sache noch in Haft.

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“1000 Euro sind für jeden drin”

Trotz Lücken im Datenschutzgesetz könnten Klagen in Millionenhöhe auf die Republik zukommen.

Hannes Tretter schüttelt fassungslos den Kopf. “Sollte tatsächlich ein einzelner Justizwachebeamter hunderte oder tausende Häftlingsdaten problemlos heruntergeladen haben und eine Kopie davon anfertigen können, stellt sich schon die dringende Frage, ob die Daten ausreichend gesichert waren. Daran könnte sich auch die Frage entscheiden, ob die Betroffenen einen etwaigen Amtshaftungsanspruch gegen die Republik geltend machen können”, sagt der Leiter des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte. “Für alle Behörden, die personenbezogene Daten sammeln oder speichern, gilt selbstverständlich eine besondere Sorgfaltspflicht. Ebenso ergibt sich aus dem Gesetz eine Verpflichtung, die Sicherheit dieser Daten zu gewährleisten, da jeder Mensch ein Grundrecht auf Geheimhaltung seiner Daten hat.” Ob Letzteres verletzt wurde, kann jedoch nur ein Gericht klären, wenn die Betroffenen klagen.

Und das könnte die Republik einiges kosten. “1000 Euro sind unter Umständen für jeden Betroffenen drin”, sagt Datenschützer Hans Zeger. Bei 8500 Fällen eine Summe von stolzen 8,5 Millionen Euro. Die ARGE Daten beschäftigte erst kürzlich ein Fall, bei dem Inkassodaten weitergegeben wurden. Ein Gericht sprach jedem Genannten allein für “erlittene Bloßstellung” 750 Euro Schadenersatz zu.

Dennoch sind derartige Prozesse juristisches Neuland. Um das Recht auf Geheimhaltung einklagen zu können, müssen die Betroffenen wissen, dass es verletzt wurde. Eine Informationspflicht der Behörde, dass die Daten abhanden gekommen sind, will das Justizministerium sehr zu Zegers Missfallen aus dem geltenden Datenschutzgesetz nicht herauslesen. Anders Menschenrechtler Tretter: “Da das Gesetz grundsätzlich eine Informationspflicht der Behörden gegenüber dem Betroffenen vorsieht, wenn Daten rechtmäßig ermittelt und gespeichert wurden, dann dürfte sich mittels Größenschluss erst recht eine Verpflichtung der Behörden ergeben, Betroffene zu informieren, wenn ihre, teilweise sogar sensiblen Daten illegal abgefragt wurden.” Schließlich stehe hinter dieser Informationspflicht ja die Idee, dass dem Betroffenen die Möglichkeit eröffnet werden soll, Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen und etwaige Maßnahmen zum Schutz seiner Interessen zu ergreifen. Betroffene können sich an die Datenschutzkommission im Kanzleramt wenden.

Posted: Mai 19th, 2008
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Gegen den Strom

Affäre. Trotz tragischer Todesfälle setzen Exekutivbeamte eine Elektrowaffe ein, die nun von den Vereinten Nationen als Folterwerkzeug geächtet wird. (für profil)

Eigentlich gleicht das fragile Plastikteil einer Spielzeugpistole: schmaler Griff, kleiner Abzug – großteils in grellem Gelb gehalten, mit schwarzen Einsprengseln. Doch Funktion und Zweck sind ernster Natur: Einmal abgefeuert, bohren sich zwei Nadelelektroden in Haut und Fleisch des Opfers. Über dünne Drähte jagt der Schütze seinem Ziel einen Stromstoß mit bis zu 50.000 Volt durch den Körper. Der Getroffene ist wenige Minuten außer Gefecht, ohne sein Leben zu gefährden – so die Theorie.

2005 für Österreichs Gefängniswärter eingeführt, wurde die Elektropistole Taser X26 als Nonplusultra der Ruhigstellung Randalierender gepriesen. Selbst einige Polizeieinheiten feuerten ihre 200 Taser bereits rund 50-mal im Einsatz ab.

Doch nun hat sich das zuständige Comité contre la torture, der UN-Ausschuss gegen Folter, vehement gegen den Einsatz dieser Taser ausgesprochen. Das Komitee befürchtet, dass der Einsatz dieser Waffen “eine Form von Folter darstellt und dass in bestimmten Fällen der Einsatz sogar den Tod nach sich ziehen kann, wie es seriöse Studien sowie jüngste Fälle in der Praxis gezeigt haben”. Unter dem sperrigen Kürzel CAT/C/PRT/CO/4 rufen die Vereinten Nationen ihre Mitgliedsstaaten auf, auf die “Verwendung dieser Waffen zu verzichten”.

Im Justizministerium sieht man nun “die Notwendigkeit, über die Einführung noch einmal nachzudenken”, sagt SPÖ-Justizministerin Maria Berger. Und entgegen Gutachten räumt sie sogar ein: “Zweifellos ist die Verwendung des Tasers mit nicht unerheblichen Risiken verbunden.” Dementsprechend sei er in Gefängnissen bisher nur achtmal eingesetzt worden.

Protest. Amnesty International und den Grünen ist selbst das zu viel. Fast dreihundert internationale Todesfälle durch Taser listet Amnesty auf. In Kanada schockierten vor wenigen Wochen drei solcher Fälle die Öffentlichkeit. Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser fordert nun, die Waffe unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen: “Bei Menschen, die nicht in körperlichem Topzustand sind, kann die Waffe zum Tod führen. Im Schubhaftbereich, wo die Menschen durch die Abschiebung unter extremem Stress stehen, ist das sehr gefährlich.”

ÖVP-Innenminister Günther Platter hat jedoch weit weniger Einsehen als seine Kollegin aus dem Justizressort. “Bei einer gesunden Person”, so der Kommentar aus dem Innenministerium, habe es bis dato “keine gesicherte Basis für eine kausale Todesfolge” gegeben. Mit anderen Worten: Solange nicht bewiesen ist, dass jemand durch den Taser starb, bleibt die Waffe im Dienst. Steinhausers Forderung ficht den Minister nicht an. Nicht einmal seine Fragen. “Ist Ihnen bekannt, dass sich der UN-Ausschuss gegen Folter gegen die Verwendung von Elektroschockwaffen ausgesprochen hat?”, wollte der Grüne via parlamentarische Anfrage wissen. Und: “Welche Bedeutung hat das für Ihre Überlegungen bezüglich eines weiteren Einsatzes?” Antwort des Innenministers ans Parlament: keine.

Posted: Februar 11th, 2008
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