Internet. Gefälschte Bilder und private Nacktfotos von Weltstars und Superpromis sind im Netz gang und gäbe. Immer öfter sind nun auch Durchschnittsbürger von Entwürdigung und Demütigungen durch Cybermobbing und Identitätsklau betroffen – ohne sich wirklich wehren zu können. (für profil)
Allerlei Körper tummeln sich auf der blinkenden Webseite, die der Bildschirm nach Hause ins Wohnzimmer liefert: ganz nackte und halb nackte, mit oder ohne Unterwäsche, auf Betten, in Duschen oder schlicht am Schreibtisch, stehend, liegend, sitzend oder in anderen – weniger bequem wirkenden – Posen. Manchmal allein, noch öfter mit anderen verschlungen. Aber alle freilich jung und weiblich. Die Grenze zwischen Teenagern und Erwachsenen verschwimmt, die Fußnote versichert aber, dass alle älter als 18 Jahre sind. Manche lassen sich anscheinend gern fotografieren, manche knipsen selbst in den Spiegel – und manche wirken überrascht vom plötzlichen Blitzlicht, mit dem sie vielleicht ihr Freund, Lebensgefährte oder Ehemann in jenem Moment überrumpelte. Mitten zwischen diesen keineswegs professionell wirkenden jungen Frauen lächelt auch das Gesicht einer jungen Brünetten. Es ist eines der vergleichsweise harmloseren Bilder. Ihr Körper rekelt sich auf einer pastellfarbenen Couch, ihr Oberteil ist hoch-, ihr Rock runtergeschoben. Sie weiß, dass sie fotografiert wird. Sie lächelt. Doch das war wahrscheinlich nur für einen gedacht, nicht für die ganze Welt.
Dennoch, auf einer dieser Millionen von Pornowebseiten steht nun auch ihr Bild. Bloßgestellt vor der ganzen Welt in einem ihrer intimsten Momente. Dabei ist es eigentlich bloß gestellt.
Das Gesicht der Dame gehört der Österreicherin Christiane L.*, der Körper, von dem es lächelt, jedoch nicht. Nur wenn man das Bild stark vergrößert, ganz nah ranzoomt, lassen sich leichte Ecken und Kanten erkennen, die die Fotomontage erahnen lassen. Wer das angefertigt hat, weiß sie bis heute nicht. Wie ihr Bild ins Netz kam, ebenfalls nicht. Und wie sie es von dieser über russische Provider betriebenen Pornoseite wieder wegbringen soll, weiß sie erst recht nicht.
„Es ist nur eine Montage, dennoch demütigend, entwürdigend und grenzenlos peinlich“, sagt sie. Auch wenn man argumentieren könne, sich als Opfer vor niemandem genieren zu müssen, der solche Seiten besucht: „Angenehm ist es dennoch nicht, wenn du dich bei jedem Menschen, den du triffst, fragst, ob er das Bild kennt und vielleicht mit dir assoziiert.“ Und es ist völlig unklar, wie oft es kopiert wurde und wo es sich überall verbreitet hat.
Nicht strafbar. Cybermobbing durch Fotofälschungen, Rufschädigung durch Identitätsklau – derlei Gemeinheiten widerfuhren bisher vornehmlich Weltstars und Superpromis. Seit Digicam und Fotohandy aber zum Standardequipment des Durchschnittsbürgers gehören, halten die dazugehörigen Probleme auch im Privatbereich Einzug.
Immer öfter muss sich die Justiz mit Demütigungen beschäftigen, die über das Internet meist Frauen widerfahren. Oft ist es der Ex-Freund, der geschiedene Ehemann – oder ein verschmähter Bewunderer, der sich für legitime Zurückweisung nun weniger legitim rächen will. „Wenn sich der Täter ausforschen lässt und er das Opfer auch stalkte, können wir was dagegen tun“, sagt Richterin Martina Kropiunik vom Wiener Landesgericht.
Im Fall von Christiane L. lässt sich niemand zur Rechenschaft ziehen. Sie wurde weder belästigt noch bedroht noch wurde ihre Name zu ihrem Foto angegeben. Es wurde einfach nur montiert und dem Pornoseitenbetreiber irgendwie hinterbracht. Vielleicht wurde es – wie andere dieser Fotos – auch mit Virensoftware von der Festplatte irgendeines seltsamen Verehrers geklaut und von völlig Fremden online gestellt. Wie es sich auch verhält, das Problem ist das gleiche: Selbst wenn man den Täter kennen würde, wäre das strafrechtlich gesehen noch kein Verbrechen. Und für den Provider und den Webseitenbetreiber gilt ohnehin Straflosigkeit, solange die es bei Beschwerden schnell vom Netz nehmen. Was auch passiert, wie der Providerverband bestätigt. „Aber kommen sie erst mal drauf, dass ihr Bild auf so einer Seite ist“, sagt Christiane L. „Ich surfe ja dort eigentlich nicht umher – und alle die’s tun, würden sich genieren, mich dann drauf aufmerksam zu machen.“ Durch Zufall erfuhr sie dennoch davon.
Das Justizministerium will die öffentliche Verletzung des persönlichen Lebensbereichs eines Menschen samt „schutzwürdigem Geheimhaltungsinteresse“ nun unter Strafe stellen. Durch einen Sonderparagrafen soll Opfern von Bloßstellungen wie Christiane L. auf Wunsch die Ermittlungsarbeit gegen die Täter von der Polizei abgenommen werden. Ein unglücklicher erster Entwurf kriminalisierte aber gleichzeitig Pressefotografen und hätte Journalisten an der Arbeit gehindert. Das Ministerium zog ihn zurück und überarbeitet ihn gerade.
Journalistengewerkschafter Franz C. Bauer versteht das Anliegen, Opfer und vor allem Kinder zu schützen. Es dürfe aber nicht freie Meinungsäußerung und Investigativjournalismus behindern. Fraglich ist, ob es überhaupt einer strafrechtlichen Regelung bedarf. Unter Umständen ginge es einfacher: „Würde man das Datenschutzgesetz nur um eine kleine Bestimmung erweitern, hätte man schon eine verbesserte Handhabe gegen solche Vorfälle“, sagt Universitätsjurist Daniel Ennöckl, der sich auf Datenschutz spezialisierte. „Dennoch ist es nur konsequent, die generalpräventive Idee des Stalking-Paragrafen nun um digitale Bloßstellung zu erweitern.“
Auch Demütigungsfälle durch so genanntes „Happy Slapping“ würden mit einer solchen Bestimmung erfasst. Bei diesem gerade im Steigen begriffenen Phänomen verpassen Jugendliche einem Wildfremden in der Öffentlichkeit beispielsweise eine Ohrfeige, filmen das, flüchten unerkannt – und stellen das Video des betroppezten Opfers dann ins Netz. Zumindest bleiben die Namen der Opfer dabei anonym.
Dieses Glück blieb einer Wienerin leider verwehrt. Die bedauernswerte Dame wurde Opfer eines Identitätsklaus unangenehmster Sorte. Sibylle K. hat nicht nur einen sehr ausgefallenen Namen (der hier freilich geändert wurde), sondern auch einen Ex-Liebhaber, der das Ende der Romanze nicht verkraftet haben dürfte. Auf der Social-Network-Seite Facebook, wo Sibylle K. bis dahin nicht vertreten war, registrierte er ein Profil unter ihrem Namen, lud ein Aktfoto von ihr als Profilbild hoch und spickte ihren öffentlich abrufbaren Account darüber hinaus mit eindeutigen Screenshots aus intimen Filmsequenzen. Denn über Skype oder ähnliche Telefoniesoftware ging es übers Netz zwischen den beiden oft intimer her – auch das via Webcam. Was der gute Mann einfach aufgezeichnet hatte.
Aussichtslose Verfolgung. Sibylle K. wurde so vor Familienangehörigen, Freunden, Arbeitskollegen und anderen Bekannten, die wie alle neuen User auf Facebook nach ihnen bekannten Menschen suchten, nicht nur bloßgestellt. „Die dachten natürlich auch alle, meine Mandantin hätte diese Fotos von sich selbst auf Facebook gestellt“, sagt der auf Online-Fälle spezialisierte Anwalt Rainer Knyrim. „Das vermittelte einen noch schlimmeren Eindruck, als wenn zumindest klar wäre, dass man hier Opfer einer Gemeinheit wurde.“ Die Facebook-Betreiber nahmen K.s Profil nach jeder Beschwerde Tage später immer wieder vom Netz, der hartnäckige Ex-Liebhaber legte aber stets ein neues Profil von ihr an – jeweils unter leicht adaptiertem Namen, der aber durch die automatische Korrektur in der Suchfunktion von Facebook und Google („Meinten Sie vielleicht: …“) zum jeweils neuen Profil führte.
Den Cybertäter zu belangen ist schwierig: Der Mann lebt im Libanon und zeigte sich von rechtlichen Bemühungen aus Österreich unbeeindruckt. „Zuletzt fragten wir bei Anwälten in Beirut um Unterstützung, die wollten aber 1000 Dollar für ein einfaches Abmahnschreiben“, sagt Knyrim. Das Profil existiert immer noch.
Ähnliche Formen des Identitätsraubs sind in den USA bereits strafbar. Im Bundesstaat New York wurde ein Amerikaner zu einer Haftstrafe verurteilt, nachdem er im Namen seiner Ex-Frau einen ähnlichen Account angelegt hatte und durch Kontakte mit anderen ihre Bilder weiterverbreitet hatte. In Österreich lässt sich dagegen vorerst nur zivilrechtlich vorgehen (siehe dazu auch Kasten rechts). Die Polizei lässt sich erst befassen, wenn das Cybermobbing mit Stalking, also der wiederholten Belästigung des Opfers, kombiniert wird. Über Jahre wurde eine Dame von einem Unbekannten gequält. Sexuelle und entwürdigende Fotos schickte er an Familie, Freunde und Arbeitgeber.
Ihr Fall ist bemerkenswert: Der Täter hatte sich online Fotos von Pornodarstellerinnen organisiert, die seinem Opfer zum Verwechseln ähnlich sahen. „Stellen Sie sich vor, wie’s Ihnen geht, wenn Sie wissen, dass Ihr Umfeld solche Fotos mit Ihrem Namen erhält“, sagt ihr Anwalt, der IT-Jurist Johannes Öhlböck. „Sie fragen sich ständig: Hat der diese Fotos gesehen? Sollte ich was klarstellen? Oder würde ich es durch die Klarstellung erst thematisieren?“ Und vor allem immer wieder: „Ist das vielleicht der Täter?“ Da er auch tausende Droh-SMS sandte und hunderte anonyme Anrufe tätigte, konnte er als Stalker ausgeforscht und verurteilt werden: 20.000 Euro Strafe, 5000 Euro Schmerzensgeld, ein Jahr bedingt.
Stalking ist in Österreich mittlerweile strafbar, auch in anderen EU-Staaten. Für Cybermobbing kennen die Rechtsordnungen vieler Mitgliedsstaaten noch keine einheitlichen Gegenmittel – auch zivilrechtlich sind Rechtslagen unterschiedlich. Ohne internationale Regeln über die EU hinaus wird Christiane L. aber noch länger mit ihrem Konterfei auf halbnackten Körpern im Netz leben müssen. Sollte der Betreiber der Webseite kein Erbarmen haben, dürften ihr auch Behörden wenig weiterhelfen. Denn der Server der Seite steht nach Stand der Recherchen in Kasachstan. Und dort gelten wiederum ganz andere Regeln.
Selbstjustiz
Wer sich durch entwürdigende Bilder gedemütigt fühlt, braucht derzeit meist einen Anwalt. Die Polizei kann kaum einschreiten.
Der höchstpersönliche Lebensbereich ist derzeit durch das Mediengesetz geschützt. Die Privatsphäre verletzende Fotos dürfen damit auch nicht im Internet veröffentlicht werden. Nach Aufforderung müssen Webseitenbetreiber solche Bilder sofort von der Seite nehmen, andernfalls besteht die Möglichkeit, dass Provider die Seite auch vom Netz nehmen. Liegt die Seite auf Servern außerhalb der EU und kennt man den Täter nicht, ist meist wenig auszurichten.
Das Recht am eigenen Bild ist durch das Urheberrecht geschützt. Es kann eingeklagt werden, wenn der Betreiber das Foto nicht entfernt. Gerichte können hier Zwangsstrafen verhängen, die sich mit jedem Tag steigern. Bis zu 100.000 Euro pro Tag sind möglich – im Fall des Falles sogar Beugehaft. Daneben lässt sich ein immaterieller Schaden einklagen, der die erlittenen psychischen Schmerzen durch die Bloßstellung kompensieren soll. Theoretisch gibt es dafür keine Obergrenze, praktisch werden meist fünfstellige Eurobeträge zugesprochen. Und wieder: Liegt die Seite auf Servern außerhalb der EU und kennt man den Täter nicht, ist meist wenig auszurichten.
Ehrenbeleidigung kann zivilrechtlich vorliegen, wenn das entsprechende Bild klar beleidigenden Charakter hat. Eine strafrechtlich relevante Verleumdung entsteht, wenn zusätzlich zur Nacktdarstellung noch strafrechtlich Relevantes suggeriert wird; beispielsweise Missbrauch. Für beides gelten Geldstrafen, für Verleumdung eventuell auch Haft.
Stalking wird von den Gerichten zwar verfolgt und geahndet. Nur ein unangenehmes Bild im Netz von sich zu finden ist aber zu wenig. Stalker werden erst verfolgt, wenn sie wiederholt in die Privatsphäre eindringen, jemanden beharrlich verfolgen oder die Kontaktdaten der Opfer veröffentlichen und den Bedauernswerten damit Massenanrufe oder -Mails von eventuell sogar arglosen Unbekannten bescheren.
Namensrechte greifen in Fällen von Identitätsklau zivilrechtlich, wenn damit ein unrichtiger Eindruck über die Person selbst erweckt wird. Allein das Anlegen eines Facebook-, MySpace- oder Twitter-Accounts unter fremdem Namen ist noch nicht verfolgbar.
Netzpolitik. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner verunsichert Internet-User mit erratischen Wortspenden zu etwaigen Netzsperren. Doch eine wachsende Bewegung von Netzbürgern begehrt europaweit gegen die Beschneidung der Informationsfreiheit auf – auch in Österreich. (für profil)
“Wieso eigentlich nicht?“ – Eine simple Gegenfrage, die in noch so verfahrener Diskussion eigentlich von erfrischend gedanklicher Offenheit zeugt, kann aus dem Mund einer Ministerin gehörige Aufregung auslösen. Claudia Bandion-Ortner schien vom Wissensdrang des ATV-Reporters überrascht, als er sie vor dem Ministerrat nach der Möglichkeit von Internetsperren als Maßnahme gegen Kinderporno-Konsum fragte.
„Wieso eigentlich nicht?“ – Es dürfe freilich „keine übergebührliche Zensur“ sein, aber der Kampf gegen Kinderpornografie stehe durchaus im Vordergrund, hört man Bandion im Videoclip auf YouTube sagen. Und sie verweist auf ein diesbezügliches „Pilotprojekt“ in Deutschland sowie in österreichischer Manier auf ein unbestimmtes Später: „Wir schauen einmal, wie sich das in Deutschland entwickelt, und dann werden wir schauen, ob wir uns was abschauen können.“
Also, schau ma mal, dann werma schon sehen.
Allein: Beim „Pilotprojekt“ in Deutschland handelt es sich um eines der umstrittensten Vorhaben der dortigen Regierung und eine der intensivsten Debatten des vergangenen Jahres. Und selbst in Österreich kann eine aufgeweckte Internet-Community der Ministerin gute Gründe dafür nennen, „wieso eigentlich nicht“. Sie wurde nur bisher nicht danach gefragt.
Die Verunsicherung unter Netzbürgern nach dem Kurzinterview war enorm. Es ist eine nicht immer junge, aber netzaffine Generation, der das Leben im Netz eine Selbstverständlichkeit ist und die ein sensibles Sensorium für die Bedrohung ihrer Kommunikationsfreiheiten entwickelt hat. In der höflichen Variante traut sie der Politik mangels Online-Kompetenz nicht zu, die Tragweite ihrer Handlungen zu begreifen. Und in der weniger höflichen unterstellt sie ihr, die Türen für Beschränkungen nur allzu gern zu öffnen, um sie bei Bedarf beliebig ausweiten zu können.
Und zusehends vernetzen sich die Besorgten nicht nur in Networks, Blogs und via Twitter, sondern auch in herkömmlichen Strukturen.
Als Synonym dieser Bewegung steht der Name der Piratenpartei – eine mittlerweile europäische Bewegung, die auch einen zarten Ableger in Österreich betreibt. Ihre Ziele sind eng gesteckt und doch schwer zu erreichen. Sie fordern eine Reform des Urheberrechts (wonach Werke nur noch fünf Jahre geschützt sind und dann frei verfügbar), eine Reform des Patentsystems (wonach Triviales, Lebenswichtiges oder die Gencodes von Pflanzen und Tieren nicht patentiert werden dürfen, sondern allen zur Verfügung stehen müssen) und den Schutz der Netzfreiheit und Privatsphäre (wonach der Staat weniger Zugriffsmöglichkeiten auf den eigenen Datenstrom haben soll).
„Aber erklären Sie das mal jemandem, während Sie ihm einen Flugzettel in die Hand drücken“, sagt der 26-jährige Max Lalouschek. Gemeinsam mit den allesamt sehr jungen Vorstandskollegen versucht der Student nicht nur in der Online-, sondern auch in der Offline-Gesellschaft Bewusstsein für diese Probleme der Zukunft zu schaffen. Wie schwierig das sein kann, zeigt eine Anekdote, die ein deutscher Journalist an einem Wahlkampfstand protokollierte. Nach kurzem Infogespräch erwiderte eine Dame den dortigen Piraten: „Das klingt vernünftig. Aber was Sie da vor Somalia machen, ist nicht in Ordnung!“
Prozess und Haft. Ihren Ausgang nahm die Piratenidee in Schweden, wo die Betreiber der Filesharing-Plattform „The Pirate Bay“ zu einem Jahr Haft und fast drei Millionen Euro Schadenersatz verurteilt wurden. Über ihre Server konnten User Musikstücke oder Filme tauschen, was wider das Gesetz und Musikindustrie-Interessen ist. Aus der hitzigen Debatte über ihren Prozess ging eine Bewegung hervor, die für einen freieren Umgang mit Wissen und Inhalten, geschützte Bürger und einen transparenteren Staat eintritt. Bei den Europawahlen waren die Piraten erfolgreich genug, um nun einen Abgeordneten im Europäischen Parlament zu platzieren, in Deutschland erreichten sie bei der jüngsten Bundestagswahl immerhin zwei Prozent.
Hier ihr Werbespot:
Und Bewegungen wie die Piratenpartei entwickeln sich so schnell wie das Thema selbst. In Österreich machten die Grünen den Piraten schon durch ihren Justizsprecher Albert Steinhauser Avancen. „Derzeit zählen wir ein paar hundert echte Mitglieder, Sympathisanten nicht mitgerechnet“, sagt Lalouschek. Tendenz mit jeder neuen Diskussion um Netzsperren oder Vorratsdatenspeicherung steigend. Und er zitiert einen schwedischen Gründer: „Die Menschen treten als Filesharer bei uns ein und kommen als Bürgerrechtler wieder heraus.“
So wissen die Piraten die Haltung Bandions durchaus zu schätzen, wenn es darum geht, den französischen Vorstoß abzulehnen, demzufolge Usern, die zweimal beim illegalen Download erwischt wurden, der Netzzugang komplett gesperrt werden soll. Was sie aber von Netzsperren halten, über die die Justizministerin zuletzt sinnierte, liest man auf ihrer Zweit-Webseite Internetzensur.at. Lalouschek: „Netzsperren sind keine Lösung. Das hilft leider keinem missbrauchten Kind und leistet nur den Begehrlichkeiten der Musikindustrie Vorschub, die User und Netz gern kontrollieren würde.“
Bei einem derartigen Vertrauensmanko ist das Justizministerium bei Netzsperren-Überlegungen nun in einer argumentativen Zwickmühle. Es ist schwer, die eigene Untätigkeit nachzuweisen. Und gleichzeitig wäre es fahrlässig von den Beamten, sich keine Gedanken zu machen, welche Mittel bei der Bekämpfung welcher Verbrechen am sinnvollsten zum Einsatz kämen: Und sei es nur, um zum Schluss zu kommen, dass sie untauglich sind.
Die öffentliche Diktion der Justizministerin und ihres Sprechers Paul Heffele ist dabei nicht gerade dazu angetan, gegenseitiges Vertrauen zu fördern. So lässt Bandion nun als Antwort auf den „hysterischen Aufschrei“ der User aussenden, sie habe „wenig Verständnis, wenn ein Teil der Internet-Community Zeter und Mordio schreit, wenn man die Sperre von kinderpornografischen Darstellungen auch nur andenkt“. Gleichzeitig versichert ihr Sprecher jedoch, dass es derzeit keine Pläne gibt, ebendas zu tun.
Für die Netzbürger der Internet-Community ein kleiner Affront. „Jetzt kommen dem Ministerium unsere Wortmeldungen zu früh, wenn es aber mal einen Gesetzesentwurf gibt, ist es zu spät“, sagt Lalouschek. „Wann wäre es dem Ministerium genehm, dass wir unsere Meinung äußern? Es war die Ministerin, die das Thema auf den Tisch brachte.“ Die Piraten sehen jedoch den positiven Effekt solchen Wortgefechts: „Jede neue Debatte schafft bei den Menschen mehr Bewusstsein. Zum Glück.“
Mon-Chérie-Affäre. Die Polizei präsentiert der Öffentlichkeit den Verdächtigen auf einem Silbertablett. Der Indizienbeweis einer DNA-Spur reichte ihr zwar zur Aushöhlung des Identitätsschutzes, für eine Verurteilung dürfte es aber zu wenig sein.(für profil)
“Es dürfte sich um einen 50-jährigen Verdächtigen handeln, der via DNA-Spur hier verdächtigt wird. Er hat noch kein Geständnis abgelegt. Sein Name ist mittlerweile auch bekannt: Er heißt […].” Donnerstag, 28. Februar, 11.47 Uhr: Der ORF-Reporter spricht den vollen Namen des Verdächtigen aus. Als Erster veröffentlicht er via Live-Schaltung die Identität des Inhaftierten – kurz vor der Pressekonferenz der Ermittler. “Noch kein Geständnis”: Als stünde der Verdächtige als Täter schon fest und es wäre nur noch eine Frage der Zeit, bis er gestehen würde.
Selbst die Austria Presse Agentur (APA) verstand die nachfolgenden Ausführungen der Exekutive so, als sei der Verdächtige bereits überführt: “Der im Fall Hirtzberger festgenommene Verdächtige ist nach Angaben der Polizei durch eine DNA-Probe überführt worden”, schreibt die APA um 12.04 Uhr in ihrer “Eilt”-Meldung.
Tags darauf kennt ganz Österreich das Gesicht von Helmut O. Denn die Polizei bittet sogar explizit darum, sein Konterfei zu veröffentlichen – womit sie selbst noch fehlende Beweise eingesteht. Höchst fraglich ist allerdings die Qualität von Tipps, die nach einer öffentlichen Vorverurteilung eingehen. So ersucht die Polizei um Hinweise, “ob jemand Herrn O[…] beim Kauf dieser Grußkarte gesehen hat” (woran sich nicht einmal mehr die Verkäuferin erinnert), “ob jemand Herrn O[…] dabei beobachten konnte, wie er, Mon Chéri’ kaufte” (was ihn wohl nicht als Einzigen verdächtig machen würde), oder jemand am fraglichen Tag “beobachten konnte, dass er ein weißes Kuvert auf dem Mercedes von Dr. Hirtzberger deponiert hat”. (Wer sich wochenlang nicht erinnerte, irgendjemanden dies tun gesehen zu haben, wird sich nun kaum daran erinnern, just Herrn O. dabei beobachtet zu haben.)
Die DNA-Spur auf der dem “Mon Chéri” beigelegten Glückwunschkarte könnte für eine etwaige Verurteilung aber zu wenig sein. Vor allem ist fraglich, warum sich ausschließlich die DNA von O. auf dem Billett befand, wie der Staatsanwalt gegenüber profil bestätigt. Jedoch findet sich nicht einmal die DNA-Spur des immer noch im Koma liegenden Bürgermeisters. Und dieser hatte die Karte nachweislich in der Hand.
Die Geschichte des O.
Ein Wünschelrutengänger, ein Vizekanzler außer Dienst, ein tyrannischer Übervater: Der Wachauer Giftanschlag fördert die abgründige Seite einer weinseligen Idyllgesellschaft zutage.
Für einen Weißen hat sich der Tropfen ungewöhnlich gut gehalten. “Rotgolden, verhaltener Trockenobstduft”, attestieren die Kenner des Fachmagazins “Alles über Wein” dem Grünen Veltliner Kabinett, Jahrgang 1957. “Schmalzig, kompakt, herbe Art.” Ihre Empfehlung: “Für Sammler des Jahrgangs unbedingt kaufenswert!” Bei einem Preis von 109 Euro und 30 Cent nachgerade ein Schnäppchen. Die kleine Vinothek in der Wiener Innenstadt bietet noch mehr “dieser österreichischen Raritäten”. Sauvignon blanc aus dem Jahr 1955 um 126 Euro beispielsweise oder Neuburger Spätlese, Jahrgang 1958, zu haben um 155 Euro. Das Weingut, dem die Bouteillen entstammen, war das “meistausgezeichnete Weingut Österreichs mit Spitzenqualität” der dreißiger, vierziger und fünfziger Jahre. Älteste erhaltene Flasche: eine Auslese, Jahrgang 1938. Preis: 280 Euro. Dieser längstgediente Zeuge der glorreichen Vergangenheit einer Wachauer Winzerei überdauerte die Kriegsjahre in einem Archiv, in das ihn der Altbauer selbst, so die Mär, zum Schutz vor Plünderungen einmauerte.
Die einstigen Auszeichnungen des Weinguts O. sind heute nur noch Insidern geläufig. Die Flaschen entstammen der Konkursmasse, das Gut existiert nicht mehr. Den Nachfahren des damaligen Winzers, Helmut O., einen Heurigenwirt aus Spitz an der Donau, kennt nun ein ganzes Land als Verdächtigen eines Mordversuchs. Er soll den Bürgermeister von Spitz an der Donau, Hannes Hirtzberger, durch eine mit Strychnin versetzte Praline zu vergiften versucht haben. Auf der beiliegenden anonymen Glückwunschkarte mit dem Aufdruck “Du bist etwas ganz Besonderes für mich” fand die Polizei angeblich seine DNA (siehe Kasten).
Für Helmut O. gilt die Unschuldsvermutung. Er bestreitet die Tat. Das angebliche Motiv: Unzufriedenheit mit einer Entscheidung des Bürgermeisters. Seinen mittelgroßen Heurigen im so genannten Klosterhof wollte O. zum 5-Sterne-Thermalhotel umbauen. Oder das Areal zumindest an entsprechende Investoren verkaufen, wie sein Anwalt und Geschäftspartner, Kurt Wolfmair, sagt, “um für die Region ein nachhaltiges Tourismusprojekt zu schaffen”. Doch der Bürgermeister forderte Probebohrungen und wirtschaftliche Konzepte, bevor er das Weinland zu Bauland erklären wollte.
Hinter der Fassade der idyllischen Weingegend Wachau scheint sich die tragische Geschichte des wirtschaftlichen Niedergangs einer Winzerdynastie zu wiederholen.
Der Heurige, den Helmut O. im so genannten Klosterhof betrieb, galt nicht gerade als Geheimtipp für Feinspitze. “Wenn die Einheimischen nimmer in ein Lokal gehen wollen, weißt eh, was los ist”, sagt ein Nachbar. Nur manchmal verirrte sich Prominenz dorthin: Altbischof Kurt Krenn besuchte 1994 die Eröffnung. Und der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider soll in der kleinen angeschlossenen Kapelle zum Weinritter geschlagen worden sein.
Die nicht gerade als Goldgrube bekannte Gastwirtschaft für Millionen von Euro plötzlich zu einem luxuriösen Wellnesstempel umzubauen galt vielen Spitzern bestenfalls als Flucht nach vorn – schlimmstenfalls als Flucht in eine Traumwelt. Selbst ein Wünschelrutengänger pendelte angebliche Wasseradern unter dem Anwesen aus.
Langer Schatten. Dabei hatte die Familie schon lang zuvor mit einem ähnlichen Projekt einen Gutteil ihrer Existenz ruiniert. Nur wenige Kilometer von Spitz entfernt zeugt ein kleines Schlösschen vom wirtschaftlichen Niedergang des Vaters von Helmut O. Auf tausenden Quadratmetern war hier einst ein Nobelhotel geplant. Das Projekt versandete halbfertig.
Es war schwer, sich dem langen Schatten dieses Übervaters zu entziehen. Der Senior hinterließ bei jedem, der mit ihm zu tun hatte, bleibenden Eindruck. Und das, höflich gesagt, nicht im besten Sinn. Kaum jemand, mit dem er sich nicht in den Haaren lag. “Handwerker, Winzer, Lieferanten – irgendwann machte er jedem Schwierigkeiten”, sagt ein ehemaliger Bekannter. Aktenordner voll mit Schriftverkehr musste man sich zur Sicherheit aufbewahren, hatte man mit dem Senior zu tun. Auch ein tragischer Fenstersturz seiner Frau wird nun in den Medien wieder hochgekocht. Viele Geschichten gibt es über “den Alten”. Auch heißt es in der Region, er habe ganz gute Kontakte zur damaligen Politik, genauer zu Norbert Steger, gehabt. Tatsächlich wurde der Senior unzählige Male im Büro des damaligen FPÖ-Vizekanzlers vorstellig. “Er wollte mehrfach das neue Weingesetz verhindern, weil es ihn viel Geld kostete. Aber nach dem Glykolskandal musste einfach der ganze Dreck vom Markt. Und sein Wein hat eben dazugehört”, sagt Steger heute. Eine nähere Bekanntschaft dementiert Steger aber. Dennoch, nach mehr als 20 Jahren kann sich Steger noch immer an O. senior als einen Getriebenen, einen aufbrausenden Querulanten erinnern. Steger: “Sein stechender Blick, der mir körperlich unangenehm war, hat sich in meiner Erinnerung eingebrannt – und ein Auftreten, wie bei der SS.”
Mit der politischen Verortung des Seniors dürfte Steger nicht ganz falsch liegen. Die Schaftstiefel, die der ruppige Jagdgeselle mit dem ausgestopften polnischen Bären im Büro gern zum Waidmannsanzug trug, waren nicht der einzige Hinweis auf sein Weltbild. Von den glorreichen Kriegstagen habe er öfter geschwärmt, sagen Bekannte. Noch bei seiner Beerdigung vor vier Jahren sollen “Heil”-Rufe an seinem Grab ertönt sein.
Beruflich soll dem Weinhändler der Glykolskandal das Genick gebrochen haben. Hunderte Liter Wein habe er damals schlussendlich in die umliegenden Gewässer geschüttet. Ein Konkurs mit mehr als 20 Millionen Euro Außenständen besiegelte das Ende einer Weindynastie. Der väterliche Fall soll den Bruder von Helmut O. in den Freitod getrieben haben.
Helmut O. blieb nur der Heurige in Spitz an der Donau. Darüber hinaus blieb ihm der Ruf, immer versucht zu haben, seinen Vater wirtschaftlich zu übertrumpfen, ohne ihm menschlich in irgendetwas nachzustehen. Seine Idee eines 5-Sterne-Thermalhotels hatte bei der Gemeinde offenbar nie Chance auf Realisierung. In einem Brief an O. verklausuliert Bürgermeister Hannes Hirtzberger höflich, dass er keine Sekunde an ein Gelingen des angeblichen Millionenprojekts glaubt: “In jedem Fall wird von der Marktgemeinde Spitz nur ein Straßenanschluss sowie ein Kanal-, Wasser- und Lichtanschluss zur Verfügung gestellt.” Unterzeichnet: Dr. Hannes Hirtzberger, Bürgermeister.