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Wir wer’n kan Richter brauchen

Affäre. Polizisten decken Polizisten, Staatsanwälte verschonen Exekutivbeamte, die Justiz biegt Gesetze für Politiker zurecht: wie sich eine Kaste von Staatsdienern hinter verschlossenen Türen ausmauschelt, was Recht ist. (für profil; mit Eva Linsinger und Ulla Schmid)

Er musste sich entscheiden, sagt er. Innerhalb von Sekunden, vielleicht sogar Zehntelsekunden: Mehr Zeit bleibt einem in diesen Momenten nicht. Und er entschied sich.

Es ist 26 Jahre her, aber Kößl kann den Moment „sein Lebtag nicht vergessen“, wie er sagt. Er war zur Bewachung einbruchsgefährdeter Objekte abkommandiert, witterte einen Einbrecher – und erschoss den Mann. „An jedem Jahrestag denke ich an diese Situation. Ich war damals schon 15 Jahre lang Polizist, aber der Ernstfall ist immer anders, auf den ist man nie vorbereitet.“ Heute ist Kößl Sicherheitssprecher der ÖVP und ärgert sich, wenn sich im Fall Krems „Leute, die den Beruf nicht kennen, als Alleswisser aufspielen“. Er hat jedenfalls, als Politiker und Polizist, zu sagen: „Der beste Fußballer schießt manchmal einen Elfer daneben.“

Nicht nur Politiker mit Polizistenvergangenheit sind derzeit sehr schnell mit der Unschuldsvermutung zur Hand – für die Polizisten, versteht sich. Das Rollenspiel ist gut eingeübt: Politiker verteidigen Polizisten, die Exekutive ziert sich mit Ermittlungen.Im Fall der Todesschüsse auf einen 14-jährigen Einbrecher in einem Kremser Merkur-Markt lässt sich noch nicht sagen, ob die beiden Exekutivbeamten vor Ort alles richtig – oder vielleicht doch den einen oder anderen Fehler – gemacht haben. Doch die Vorgangsweise der Polizei und der Staatsanwaltschaft zeichnet das Bild eines Systems von Gleicheren vor dem Gesetz: Die Polizisten räumen ihren Kollegen wider alle Usancen drei Tage Zeit bis zur Erstvernehmung ein, und die Staatsanwaltschaft lässt die Vernehmung von Polizisten durch Polizisten zu.

Innerhalb der Exekutive hält sich immer noch ein Rest von jenem Korpsgeist, der das System über Jahrzehnte dominierte und wonach man miteinander – höflich gesagt – ein wenig behutsamer umgeht als mit Systemfremden.

Besondere Ermittlungen. Jüngst ein Fall auf einem Kommissariat im Bezirk Wien-Josefstadt: An einem lauen Juniabend purzeln ein paar Jugendliche aus der Eingangstür. Blut spritzt, der Arzt wird später Verletzungen im Brust- und Gesichtsbereich eines Jugendlichen attestieren. Zwei Zeugen beobachten das und wollen im Wachzimmer ihre Aussage zu Protokoll geben, wonach sie Tritte eines Polizisten gesehen haben, die dem am Boden liegenden Jugendlichen gegolten haben dürften. „Des kann i mir net vorstellen“, habe ein Beamter laut einem Zeugen entgegnet. Die Namen der Zeugen werden zwar notiert, doch im Akt finden sie sich nicht. Hätten sie den Vorfall nicht noch bei einem hohen Wiener Polizeioffizier gemeldet, der einen Aktenvermerk anlegte, wäre es dem Büro für besondere Ermittlungen und der Staatsanwaltschaft wohl schwer gefallen, in diesem Fall zu ermitteln.

Kontrollinstanzen wie des Büros für interne Angelegenheiten (BIA) oder eben des Büros für besondere Ermittlungen (BBE) in Wien, die etwaigen Verfehlungen von Beamten nachgehen, sind zwar unter Polizistenkollegen nicht sonderlich beliebt, aber mittlerweile akzeptiert. So stehen in Wien derzeit zwei Polizisten vor Gericht. Einer ihrer Kollegen war mit seinem Wagen gegen die Metallverstrebung einer Straßenbahnhaltestelle gekracht – mit angeblich 2,9 Promille Alkohol im Blut. Die beiden Kollegen sollen versucht haben, Zeugenaussagen zu manipulieren und die Sache zu vertuschen. Anzeige, Alkotest oder Führerscheinabnahme – nichts findet sich im dazugehörigen Unfallakt.

„Nach der Antifolterkonvention hat Österreich für unabhängige Ermittlungen zu sorgen. Wenn die Polizei die Polizei untersucht, ist das keine unabhängige Untersuchung“, kritisiert Richard Soyer, der Sprecher der Strafverteidiger, die „Sondernummern“ für die Polizei, die gerade im Fall Krems abgezogen werden. In anderen Staaten kommen eigene, der Justiz unterstellte Einheiten zum Zug und arbeiten der Staatsanwaltschaft zu.

Doch selbst die Anklagebehörden sind vor übertriebener Nonchalance im Umgang mit polizeilichen Verfehlungen nicht gefeit. Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft, die Polizei arbeitet ihr zu. Ein gutes Gesprächsklima ist da von Vorteil. Doch mitunter wächst es sich zur Kumpanei aus.

Ein Anruf bei der Staatsanwaltschaft Linz: profil erkundigt sich nach einem Verfahren gegen Linzer Polizisten, die auf Kundgebungsteilnehmer des Mai-Aufmarschs eingeprügelt hatten. Diese seien vermummt gewesen, sagt die Polizei. Dafür gibt es weder unabhängige Zeugen noch Bild- oder Videobeweise. Die Polizisten verhafteten einen Familienvater, auf den sie vorher eingeschlagen hatten. Die Fakten, die sie in den Akt schreiben, stellen sich als erlogen heraus: Er habe Widerstand geleistet, sei trotz „mehrmaliger Aufforderung“ nicht mitgekommen, habe sich gewehrt, als sie ihn „an den Händen fassten“, es musste Pfefferspray eingesetzt werden. Ausgerechnet ein Polizeivideo (abrufbar auf youtube.com) beweist, dass die Polizisten auf den Mann losmarschiert sind und sofort auf ihn eingeschlagen haben. Der wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt Angeklagte wurde freigesprochen. Und die Polizisten? Sie werden von der Staatsanwaltschaft nicht wegen Verleumdung verfolgt, worauf immerhin bis zu fünf Jahre Haft stünden. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz bestätigt, dass kein Verfahren gegen den polizeilichen Hauptakteur anhängig ist.

Geht es um einen Polizisten, wird Widerstand gegen die Staatsgewalt schon mal anders ausgelegt: Im Frühjahr 2008 randaliert ein betrunkener Polizist in seiner Freizeit in einer Disco und wird von Kollegen in Handschellen abgeführt. Er flüchtet aus dem Arrestantenwagen und bedroht den Türsteher. Vor Gericht wird er nicht gestellt. „Aus unserer Sicht ist der Fall strafrechtlich nicht erweislich“, wie der Sprecher der Linzer Staatsanwaltschaft in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ zitiert wird. Die Anzeige der Linzer Polizei gegen den Kollegen traf überdies erst vier Monate nach dem Vorfall bei der Anklagebehörde ein. Die viele Arbeit aufgrund der Fußball-Europameisterschaft, so die Linzer Polizei, habe den Papierkram verzögert.

Als Innenministerin Maria Fekter vor mittlerweile über drei Wochen eine Kontrolle der Staatsanwälte anregte, gingen die Wogen hoch. Standesvertreter empörten sich über möglichen politischen Einfluss.

Vertrauliche Akten. Ältere Hasen in der Politik haben wohl ein Déjà-vu-Erlebnis: Als Justizminister Hans Klecatsky 1969 eine Gesamtreform der Justiz verfasste, schrieb er wörtlich: „Die Staatsanwaltschaft muss dem Wechselspiel der politischen Kräfte entrückt werden. Am Weisungsrecht der Justizverwaltung kann nicht festgehalten werden.“

Die ÖVP stand kopf.

Als hätten Polizei und Staatsanwaltschaft mit ihrem Vorgehen in Krems das Vertrauen in ihre Arbeit nicht schon genug untergraben, prangert die Wochenzeitung „Falter“ durch die Veröffentlichung vertraulicher Akten des Justizministeriums auch noch eine Zwei-Klassen-Gerechtigkeit durch Justizbeamte an. Heikle Fälle, in die prominente oder honorige Persönlichkeiten involviert sind, die also viel Aufsehen erregen, würden eingestellt (siehe Kasten). Und das hinter verschlossenen Türen und ohne Richter.

Staatsanwälte sind dem Ministerium weisungsgebunden und berichtspflichtig. Ihnen wurde nun mit der seit 2008 gültigen Strafprozessordnung noch mehr Gewicht gegeben: Wo früher ein unabhängiger Untersuchungsrichter der Polizei Ermittlungsaufträge erteilte, sitzt nun ein weisungsgebundener Staatsanwalt. Justizinterne Kritiker dieses Systems halten dies für einen unhaltbaren Zustand. Wenn ein Staatsanwalt an einer politisch heiklen Causa arbeitet und weiß, dass dieser dem Ministerium berichtspflichtig ist, wird er sich schon im Vorfeld gegen etwaige Probleme absichern: „Niemand ist der Feind seiner eigenen Karriere“, sagt ein Staatsanwalt trocken. Verfassungsrechtler Heinz Mayer stützt diese Bedenken: „Das Weisungsrecht des Justizministers entscheidet über Laufbahnen. Da brauch ich nicht einmal eine Weisung, um sie gefügig zu machen.“

Transparenz und damit Kontrolle sind praktisch unmöglich, weil das „Amtsgeheimnis“ über manchen Causen, zumal politisch brisanten, wie eine dicke Daunendecke ruht. Eigentlich unverständlich: Richter müssen sich in fast jedem Verfahren der öffentlichen Kontrolle unterziehen. Verfahren sind öffentlich, Medien sind vertreten, die Persönlichkeitsrechte von Angeklagten und Zeugen müssen in der Berichterstattung trotzdem gewahrt werden.

Fehlender Dank. Im Vorfeld fehlt diese Kontrolle. Und das, obwohl statistisch gesehen von 100 Fällen 75 eingestellt werden; teils, weil es außergerichtliche Einigungen gibt; teils, weil die Verdachtslage dünn ist. Aber warum sie dünn ist, unterliegt dem Amtsgeheimnis. Dieses Faktum hat Österreich im Bericht der Greco 2008, des vom Europarat gegründeten Gremiums zur Bekämpfung von Korruption in den Mitgliedsländern, harsche Kritik eingebracht.

„Wenn ich Justizminister wäre, würde ich als Erstes das Weisungsrecht abschaffen. Denn wenn ein Ressortverantwortlicher in Probleme kommt, dann immer damit“, wundert sich Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner entsorgt die Debatte vorerst in einem „Expertenrat“.

Auch die Polizei ist nicht immer davon überzeugt, dass in der Justiz die richtigen Entscheidungen fallen. Nicht selten klagen Fahnder darüber, dass lange und aufreibende Ermittlungsarbeit mit einem Federstrich aus der ministeriellen Sektion hinweggefegt wird, weil man juristisch eben nicht derselben Ansicht ist, ob genug Material für eine Verurteilung und damit Anklage vorliegt. Der Motivation ist das wenig zuträglich.

Gertraud Trieb ist Leiterein des psychologischen Dienstes der Sicherheitsakademie und kennt die Polizei seit dreißig Jahren. Sie erlebt engagierte Anwärter für den Polizeidienst, betreut traumatisierte Wachebeamte und sorgt sich um ausgebrannte Kollegen. Sie sagt: „Polizisten nehmen ihr positives Bild in der Bevölkerung nicht so wahr. Sie fragen sich oft: Wo bleibt der Dank?“

Laut einer IMAS-Umfrage macht die steigende Kriminalität 70 Prozent der Österreicher Sorgen. Das ändert aber nichts daran, dass 76 Prozent mit der Polizei zufrieden sind. Verstärkt wird diese Haltung wohl durch die „Kronen Zeitung“, die sehr gern polizeifreundlich berichtet.

Oft ärgern sich die Beamten über die Erwartungen der Öffentlichkeit, die an sie gestellt werden, geprägt von TV-Kriminalserien à la „CSI“. So wie Österreich im Fußball acht Millionen Teamchefs hat, verfügt dieses Land mittlerweile auch über acht Millionen Ermittler, die wissen, wie eine Amtshandlung im Ernstfall abläuft. „Bei der Evaluierung eines Einsatzes dürfen wir nicht ausschließlich vom Ergebnis ausgehen, sondern müssen das Verhalten in jeder Situation prüfen, ob hier richtig gehandelt wurde oder nicht“, sagt Ernst Albrecht, Chef der Wiener Alarmabteilung WEGA. „Und wenn hier unwissend kritisiert wird, schlägt im Apparat durch: Die verstehen uns eh nicht.“

Früher, so heißt es in der Polizei, war der Korpsgeist verhängnisvoll: Verfehlungen wurden „innerhalb der Mauern“ kritisiert, heute bemühe man sich um Transparenz. Die Auslage, in der man arbeite, sei größer geworden, der Klient kritischer, und dem trage man täglich neu Rechnung.

Politischer Persilschein. Die Polizei mag sich verändert haben. Doch die Politik ist noch immer in überholten Denkmustern gefangen. ÖVP, SPÖ und FPÖ haben Mandatare, die regelmäßig über Sicherheitsfragen reden. Doch diese sind ehemalige Polizisten oder Justizwachebeamte, die in den siebziger und achtziger Jahren ihre Erfahrungen im Exekutivdienst machten und diese veraltete Lebensrealität in die aktuelle Politik übersetzen. Das Resultat ist ein bedingungsloser Persilschein für die Polizei. Bei Leopold Mayerhofer von der FPÖ, 1976 in den Polizeidienst und 2006 ins Parlament eingerückt, hört sich das so an: „Ich vertraue darauf, dass die Kollegen von der Polizei das Richtige machen.“ Bei Günter Kößl von der ÖVP, 1969 in die Polizeischule und 1999 ins Parlament gekommen, so: „Attacken gegen die Polizei kann nur jemand machen, der keine Ahnung von unserem Dienst hat.“ Bei Gerhard Karner, Sicherheitssprecher der ÖVP Niederösterreich und Ex-Sprecher von Innenminister Ernst Strasser: „Es ist notwendig, dass sich die Politik vor die Polizei stellt.“ Man könnte das „embedded“ Politik nennen. Kritische Fragen oder gar Aufklärung haben in so einem Klima keinen Platz.

Nur einmal wagte die SPÖ den Versuch, die Tradition der Politiker als Oberdjangos zu durchbrechen, und kürte 1995 Caspar Einem zum Innenminister. Er habe, erinnert er sich, damit zu kämpfen gehabt, dass für die Polizei nur zwei Extremrollen vorgesehen waren: „Entweder die des Trottels und Prügelknaben oder die des Helden, der immer Recht hat.“ Eine Durchbrechung des Korpsgeists ist nicht vorgesehen, zumal die Personalvertreter der Polizei verlangten, dass der Minister „sofort die Mauer macht“. So wie sich Innenministerin Maria Fekter sofort hinter die Beamten von Krems stellte.

Caspar Einem ist nach wie vor überzeugt, dass es auch in der Polizei gut ankommen würde, wenn auch das Innenministerium Einsätze kritisch hinterfragte: „Aber für die Veränderung dieser Haltung braucht man Zeit.“

Er hatte nicht mehr als 22 Monate.

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„Nicht genügend Verdachtsgründe“

Kärnten. Schon 2004 schlug die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ein Verfahren um zweisprachige Verkehrstafeln gegen Gerhard Dörfler nieder. Auch damals lautete die abstruse Begründung: Dörfler wusste nicht, was er tat. (profil-Substory zur obigen Geschichte von Gernot Bauer)

Zwei Juristen, drei Meinungen; dass das alte Rechtsgelehrten-Aperçu uneingeschränkt Gültigkeit besitzt, zeigten die Reaktionen des Justizministeriums auf die Aktenaffäre vergangene Woche. Ausgangspunkt der mehr als peinlichen Angelegenheit ist die unendliche Politposse um zweisprachige Orts- und Verkehrstafeln in Kärnten. Mehrfach hatte der Verfassungsgerichtshof in den vergangenen Jahren die Aufstellung zusätzlicher Tafeln gefordert, aber dabei nicht mit dem Erfindungsreichtum von Landeshauptmann Jörg Haider und dessen Verkehrslandesrat und Nachfolger im Amte, Gerhard Dörfler, gerechnet. Die beiden BZÖ-Politiker hatten im Februar 2006 als Reaktion auf eine Verfassungsgerichtshof-Entscheidung feixend Ortstafeln in Bleiburg und Ebersdorf ein paar Meter versetzt, rechtlich untermauert durch fragwürdige Expertisen der ihnen unterstellten Juristen in Bezirkshauptmannschaft und Landesregierung. Der Rat der Kärntner Slowenen, die Grünen und mehrere Privatpersonen brachten daraufhin Anzeigen gegen Haider und Dörfler wegen Verdachts auf Missbrauch der Amtsgewalt nach Paragraf 302 Strafgesetzbuch ein. Die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt prüfte und leitete im Februar 2007 Vorerhebungen ein.

Das Verfahren zog sich in die Länge, auch aufgrund der – in solch heiklen Fällen vorgesehenen – Einbindung der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft Graz und des Justizministeriums. Im April 2008 landete der Akt schließlich im Justizministerium. Doch die damalige Ministerin Maria Berger, SPÖ, blieb untätig. Unter ihrer Nachfolgerin Claudia Bandion-Ortner wurde ein ergänzender Bericht von der StA Klagenfurt angefordert. Am 10. Juli 2009 genehmigte das Justizministerium schließlich die Einstellung des Verfahrens.

In der Vorwoche veröffentlichte die Wiener Stadtzeitung „Falter“ Auszüge aus dem Vorhabensbericht der Klagenfurter Staatsanwaltschaft an das Justizministerium, in dem die mangelnde Verfolgungswürdigkeit des Kärntner Landeshauptmanns begründet wurde. Demnach habe Dörfler zwar „objektiv rechtswidrig gehandelt“, „subjektiv“ aber nicht gewusst, was er tat, und sei darum nicht zu belangen. Denn nach Paragraf 302 StGB kann ein Politiker nur dann verurteilt werden, wenn er „mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen in seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis … wissentlich missbraucht“. Diese „Wissentlichkeit“ sah die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht gegeben, weil Dörfler „über keine juristische Ausbildung“ verfüge, „seinem Mentor Dr. Haider treu ergeben“ gewesen sei und „dessen Ideen bedingungslos“ umgesetzt habe. Daher sei es laut StA Klagenfurt „fraglich, ob Dörfler die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen einzuschätzen vermochte“. Haider wiederum habe sich, so die StA, auf die Expertise seines von ihm konsultierten Doktorvaters Günther Winkler verlassen. Nachdem Experten die Beurteilungen zerfetzt hatten, änderte das Justizministerium seine Strategie. Das Verfahren gegen Dörfler sei eingestellt worden, weil niemand geschädigt wurde, da weder „der einzelne Angehörige einer Minderheit noch eine Gruppe von Minderheitenangehörigen einer Organisation ein subjektives Recht auf das Aufstellen zweisprachiger Ortstafeln hat“. Eine Argumentation, die beim Klagenfurter Rechtsanwalt Rudolf Vouk, der die Klage gegen Dörfler eingebracht hatte, für Entsetzen sorgt: „Diese Aussage halte ich für Wahnsinn.“

profil liegt die von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt verfasste Benachrichtigung über die Einstellung des Verfahrens gegen Dörfler vom 22. Juli vor. Danach „erfolgte die Einstellung mangels hinreichender … Beweise für die … geforderte subjektive Tatseite im Sinne einer wissentlich befugnismissbräuchlichen Handlungsweise trotz objektiv vorliegendem Tatbildes (sic!)“. Im Gegensatz zur Erklärung des Justizministeriums konzedierte die Staatsanwaltschaft Dörfler also sehr wohl, nicht gewusst zu haben, was er tat.

Der Landeshauptmann seinerseits erklärte vergangene Woche selbstbewusst in einem „Presse“-Interview, genau gewusst zu haben, „was ich mache“. Kein Wunder – schließlich hatte Dörfler ein identes Verfahren schon einmal durchlebt. Im März 2004 war er wegen Amtsmissbrauchs angezeigt worden. Der Verkehrslandesrat hatte beim Bau einer Umfahrungsstraße in St. Michael ob Bleiburg per Weisung verfügt, keine zweisprachigen Hinweistafeln aufzustellen. Rudolf Vouks Kanzlei klagte. Nach Einstellung des Verfahrens teilte die StA Klagenfurt am 4. März 2004 unter der Aktenzahl 2 St 487/03k lapidar mit, „dass für die Verfolgung des Angezeigten insbesondere in subjektiver Hinsicht nicht genügend Verdachtsgründe vorhanden sind“. Daraus folgt freilich: Spätestens im März 2004 sollte Dörfler – auch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft – „wissentlich“ bewusst gewesen sein, was in Zusammenhang mit zweisprachigen topografischen Aufschriften rechtens ist und was nicht.

Posted: August 17th, 2009
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