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Wir wer’n kan Richter brauchen

Affäre. Polizisten decken Polizisten, Staatsanwälte verschonen Exekutivbeamte, die Justiz biegt Gesetze für Politiker zurecht: wie sich eine Kaste von Staatsdienern hinter verschlossenen Türen ausmauschelt, was Recht ist. (für profil; mit Eva Linsinger und Ulla Schmid)

Er musste sich entscheiden, sagt er. Innerhalb von Sekunden, vielleicht sogar Zehntelsekunden: Mehr Zeit bleibt einem in diesen Momenten nicht. Und er entschied sich.

Es ist 26 Jahre her, aber Kößl kann den Moment „sein Lebtag nicht vergessen“, wie er sagt. Er war zur Bewachung einbruchsgefährdeter Objekte abkommandiert, witterte einen Einbrecher – und erschoss den Mann. „An jedem Jahrestag denke ich an diese Situation. Ich war damals schon 15 Jahre lang Polizist, aber der Ernstfall ist immer anders, auf den ist man nie vorbereitet.“ Heute ist Kößl Sicherheitssprecher der ÖVP und ärgert sich, wenn sich im Fall Krems „Leute, die den Beruf nicht kennen, als Alleswisser aufspielen“. Er hat jedenfalls, als Politiker und Polizist, zu sagen: „Der beste Fußballer schießt manchmal einen Elfer daneben.“

Nicht nur Politiker mit Polizistenvergangenheit sind derzeit sehr schnell mit der Unschuldsvermutung zur Hand – für die Polizisten, versteht sich. Das Rollenspiel ist gut eingeübt: Politiker verteidigen Polizisten, die Exekutive ziert sich mit Ermittlungen.Im Fall der Todesschüsse auf einen 14-jährigen Einbrecher in einem Kremser Merkur-Markt lässt sich noch nicht sagen, ob die beiden Exekutivbeamten vor Ort alles richtig – oder vielleicht doch den einen oder anderen Fehler – gemacht haben. Doch die Vorgangsweise der Polizei und der Staatsanwaltschaft zeichnet das Bild eines Systems von Gleicheren vor dem Gesetz: Die Polizisten räumen ihren Kollegen wider alle Usancen drei Tage Zeit bis zur Erstvernehmung ein, und die Staatsanwaltschaft lässt die Vernehmung von Polizisten durch Polizisten zu.

Innerhalb der Exekutive hält sich immer noch ein Rest von jenem Korpsgeist, der das System über Jahrzehnte dominierte und wonach man miteinander – höflich gesagt – ein wenig behutsamer umgeht als mit Systemfremden.

Besondere Ermittlungen. Jüngst ein Fall auf einem Kommissariat im Bezirk Wien-Josefstadt: An einem lauen Juniabend purzeln ein paar Jugendliche aus der Eingangstür. Blut spritzt, der Arzt wird später Verletzungen im Brust- und Gesichtsbereich eines Jugendlichen attestieren. Zwei Zeugen beobachten das und wollen im Wachzimmer ihre Aussage zu Protokoll geben, wonach sie Tritte eines Polizisten gesehen haben, die dem am Boden liegenden Jugendlichen gegolten haben dürften. „Des kann i mir net vorstellen“, habe ein Beamter laut einem Zeugen entgegnet. Die Namen der Zeugen werden zwar notiert, doch im Akt finden sie sich nicht. Hätten sie den Vorfall nicht noch bei einem hohen Wiener Polizeioffizier gemeldet, der einen Aktenvermerk anlegte, wäre es dem Büro für besondere Ermittlungen und der Staatsanwaltschaft wohl schwer gefallen, in diesem Fall zu ermitteln.

Kontrollinstanzen wie des Büros für interne Angelegenheiten (BIA) oder eben des Büros für besondere Ermittlungen (BBE) in Wien, die etwaigen Verfehlungen von Beamten nachgehen, sind zwar unter Polizistenkollegen nicht sonderlich beliebt, aber mittlerweile akzeptiert. So stehen in Wien derzeit zwei Polizisten vor Gericht. Einer ihrer Kollegen war mit seinem Wagen gegen die Metallverstrebung einer Straßenbahnhaltestelle gekracht – mit angeblich 2,9 Promille Alkohol im Blut. Die beiden Kollegen sollen versucht haben, Zeugenaussagen zu manipulieren und die Sache zu vertuschen. Anzeige, Alkotest oder Führerscheinabnahme – nichts findet sich im dazugehörigen Unfallakt.

„Nach der Antifolterkonvention hat Österreich für unabhängige Ermittlungen zu sorgen. Wenn die Polizei die Polizei untersucht, ist das keine unabhängige Untersuchung“, kritisiert Richard Soyer, der Sprecher der Strafverteidiger, die „Sondernummern“ für die Polizei, die gerade im Fall Krems abgezogen werden. In anderen Staaten kommen eigene, der Justiz unterstellte Einheiten zum Zug und arbeiten der Staatsanwaltschaft zu.

Doch selbst die Anklagebehörden sind vor übertriebener Nonchalance im Umgang mit polizeilichen Verfehlungen nicht gefeit. Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft, die Polizei arbeitet ihr zu. Ein gutes Gesprächsklima ist da von Vorteil. Doch mitunter wächst es sich zur Kumpanei aus.

Ein Anruf bei der Staatsanwaltschaft Linz: profil erkundigt sich nach einem Verfahren gegen Linzer Polizisten, die auf Kundgebungsteilnehmer des Mai-Aufmarschs eingeprügelt hatten. Diese seien vermummt gewesen, sagt die Polizei. Dafür gibt es weder unabhängige Zeugen noch Bild- oder Videobeweise. Die Polizisten verhafteten einen Familienvater, auf den sie vorher eingeschlagen hatten. Die Fakten, die sie in den Akt schreiben, stellen sich als erlogen heraus: Er habe Widerstand geleistet, sei trotz „mehrmaliger Aufforderung“ nicht mitgekommen, habe sich gewehrt, als sie ihn „an den Händen fassten“, es musste Pfefferspray eingesetzt werden. Ausgerechnet ein Polizeivideo (abrufbar auf youtube.com) beweist, dass die Polizisten auf den Mann losmarschiert sind und sofort auf ihn eingeschlagen haben. Der wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt Angeklagte wurde freigesprochen. Und die Polizisten? Sie werden von der Staatsanwaltschaft nicht wegen Verleumdung verfolgt, worauf immerhin bis zu fünf Jahre Haft stünden. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz bestätigt, dass kein Verfahren gegen den polizeilichen Hauptakteur anhängig ist.

Geht es um einen Polizisten, wird Widerstand gegen die Staatsgewalt schon mal anders ausgelegt: Im Frühjahr 2008 randaliert ein betrunkener Polizist in seiner Freizeit in einer Disco und wird von Kollegen in Handschellen abgeführt. Er flüchtet aus dem Arrestantenwagen und bedroht den Türsteher. Vor Gericht wird er nicht gestellt. „Aus unserer Sicht ist der Fall strafrechtlich nicht erweislich“, wie der Sprecher der Linzer Staatsanwaltschaft in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ zitiert wird. Die Anzeige der Linzer Polizei gegen den Kollegen traf überdies erst vier Monate nach dem Vorfall bei der Anklagebehörde ein. Die viele Arbeit aufgrund der Fußball-Europameisterschaft, so die Linzer Polizei, habe den Papierkram verzögert.

Als Innenministerin Maria Fekter vor mittlerweile über drei Wochen eine Kontrolle der Staatsanwälte anregte, gingen die Wogen hoch. Standesvertreter empörten sich über möglichen politischen Einfluss.

Vertrauliche Akten. Ältere Hasen in der Politik haben wohl ein Déjà-vu-Erlebnis: Als Justizminister Hans Klecatsky 1969 eine Gesamtreform der Justiz verfasste, schrieb er wörtlich: „Die Staatsanwaltschaft muss dem Wechselspiel der politischen Kräfte entrückt werden. Am Weisungsrecht der Justizverwaltung kann nicht festgehalten werden.“

Die ÖVP stand kopf.

Als hätten Polizei und Staatsanwaltschaft mit ihrem Vorgehen in Krems das Vertrauen in ihre Arbeit nicht schon genug untergraben, prangert die Wochenzeitung „Falter“ durch die Veröffentlichung vertraulicher Akten des Justizministeriums auch noch eine Zwei-Klassen-Gerechtigkeit durch Justizbeamte an. Heikle Fälle, in die prominente oder honorige Persönlichkeiten involviert sind, die also viel Aufsehen erregen, würden eingestellt (siehe Kasten). Und das hinter verschlossenen Türen und ohne Richter.

Staatsanwälte sind dem Ministerium weisungsgebunden und berichtspflichtig. Ihnen wurde nun mit der seit 2008 gültigen Strafprozessordnung noch mehr Gewicht gegeben: Wo früher ein unabhängiger Untersuchungsrichter der Polizei Ermittlungsaufträge erteilte, sitzt nun ein weisungsgebundener Staatsanwalt. Justizinterne Kritiker dieses Systems halten dies für einen unhaltbaren Zustand. Wenn ein Staatsanwalt an einer politisch heiklen Causa arbeitet und weiß, dass dieser dem Ministerium berichtspflichtig ist, wird er sich schon im Vorfeld gegen etwaige Probleme absichern: „Niemand ist der Feind seiner eigenen Karriere“, sagt ein Staatsanwalt trocken. Verfassungsrechtler Heinz Mayer stützt diese Bedenken: „Das Weisungsrecht des Justizministers entscheidet über Laufbahnen. Da brauch ich nicht einmal eine Weisung, um sie gefügig zu machen.“

Transparenz und damit Kontrolle sind praktisch unmöglich, weil das „Amtsgeheimnis“ über manchen Causen, zumal politisch brisanten, wie eine dicke Daunendecke ruht. Eigentlich unverständlich: Richter müssen sich in fast jedem Verfahren der öffentlichen Kontrolle unterziehen. Verfahren sind öffentlich, Medien sind vertreten, die Persönlichkeitsrechte von Angeklagten und Zeugen müssen in der Berichterstattung trotzdem gewahrt werden.

Fehlender Dank. Im Vorfeld fehlt diese Kontrolle. Und das, obwohl statistisch gesehen von 100 Fällen 75 eingestellt werden; teils, weil es außergerichtliche Einigungen gibt; teils, weil die Verdachtslage dünn ist. Aber warum sie dünn ist, unterliegt dem Amtsgeheimnis. Dieses Faktum hat Österreich im Bericht der Greco 2008, des vom Europarat gegründeten Gremiums zur Bekämpfung von Korruption in den Mitgliedsländern, harsche Kritik eingebracht.

„Wenn ich Justizminister wäre, würde ich als Erstes das Weisungsrecht abschaffen. Denn wenn ein Ressortverantwortlicher in Probleme kommt, dann immer damit“, wundert sich Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner entsorgt die Debatte vorerst in einem „Expertenrat“.

Auch die Polizei ist nicht immer davon überzeugt, dass in der Justiz die richtigen Entscheidungen fallen. Nicht selten klagen Fahnder darüber, dass lange und aufreibende Ermittlungsarbeit mit einem Federstrich aus der ministeriellen Sektion hinweggefegt wird, weil man juristisch eben nicht derselben Ansicht ist, ob genug Material für eine Verurteilung und damit Anklage vorliegt. Der Motivation ist das wenig zuträglich.

Gertraud Trieb ist Leiterein des psychologischen Dienstes der Sicherheitsakademie und kennt die Polizei seit dreißig Jahren. Sie erlebt engagierte Anwärter für den Polizeidienst, betreut traumatisierte Wachebeamte und sorgt sich um ausgebrannte Kollegen. Sie sagt: „Polizisten nehmen ihr positives Bild in der Bevölkerung nicht so wahr. Sie fragen sich oft: Wo bleibt der Dank?“

Laut einer IMAS-Umfrage macht die steigende Kriminalität 70 Prozent der Österreicher Sorgen. Das ändert aber nichts daran, dass 76 Prozent mit der Polizei zufrieden sind. Verstärkt wird diese Haltung wohl durch die „Kronen Zeitung“, die sehr gern polizeifreundlich berichtet.

Oft ärgern sich die Beamten über die Erwartungen der Öffentlichkeit, die an sie gestellt werden, geprägt von TV-Kriminalserien à la „CSI“. So wie Österreich im Fußball acht Millionen Teamchefs hat, verfügt dieses Land mittlerweile auch über acht Millionen Ermittler, die wissen, wie eine Amtshandlung im Ernstfall abläuft. „Bei der Evaluierung eines Einsatzes dürfen wir nicht ausschließlich vom Ergebnis ausgehen, sondern müssen das Verhalten in jeder Situation prüfen, ob hier richtig gehandelt wurde oder nicht“, sagt Ernst Albrecht, Chef der Wiener Alarmabteilung WEGA. „Und wenn hier unwissend kritisiert wird, schlägt im Apparat durch: Die verstehen uns eh nicht.“

Früher, so heißt es in der Polizei, war der Korpsgeist verhängnisvoll: Verfehlungen wurden „innerhalb der Mauern“ kritisiert, heute bemühe man sich um Transparenz. Die Auslage, in der man arbeite, sei größer geworden, der Klient kritischer, und dem trage man täglich neu Rechnung.

Politischer Persilschein. Die Polizei mag sich verändert haben. Doch die Politik ist noch immer in überholten Denkmustern gefangen. ÖVP, SPÖ und FPÖ haben Mandatare, die regelmäßig über Sicherheitsfragen reden. Doch diese sind ehemalige Polizisten oder Justizwachebeamte, die in den siebziger und achtziger Jahren ihre Erfahrungen im Exekutivdienst machten und diese veraltete Lebensrealität in die aktuelle Politik übersetzen. Das Resultat ist ein bedingungsloser Persilschein für die Polizei. Bei Leopold Mayerhofer von der FPÖ, 1976 in den Polizeidienst und 2006 ins Parlament eingerückt, hört sich das so an: „Ich vertraue darauf, dass die Kollegen von der Polizei das Richtige machen.“ Bei Günter Kößl von der ÖVP, 1969 in die Polizeischule und 1999 ins Parlament gekommen, so: „Attacken gegen die Polizei kann nur jemand machen, der keine Ahnung von unserem Dienst hat.“ Bei Gerhard Karner, Sicherheitssprecher der ÖVP Niederösterreich und Ex-Sprecher von Innenminister Ernst Strasser: „Es ist notwendig, dass sich die Politik vor die Polizei stellt.“ Man könnte das „embedded“ Politik nennen. Kritische Fragen oder gar Aufklärung haben in so einem Klima keinen Platz.

Nur einmal wagte die SPÖ den Versuch, die Tradition der Politiker als Oberdjangos zu durchbrechen, und kürte 1995 Caspar Einem zum Innenminister. Er habe, erinnert er sich, damit zu kämpfen gehabt, dass für die Polizei nur zwei Extremrollen vorgesehen waren: „Entweder die des Trottels und Prügelknaben oder die des Helden, der immer Recht hat.“ Eine Durchbrechung des Korpsgeists ist nicht vorgesehen, zumal die Personalvertreter der Polizei verlangten, dass der Minister „sofort die Mauer macht“. So wie sich Innenministerin Maria Fekter sofort hinter die Beamten von Krems stellte.

Caspar Einem ist nach wie vor überzeugt, dass es auch in der Polizei gut ankommen würde, wenn auch das Innenministerium Einsätze kritisch hinterfragte: „Aber für die Veränderung dieser Haltung braucht man Zeit.“

Er hatte nicht mehr als 22 Monate.

***

„Nicht genügend Verdachtsgründe“

Kärnten. Schon 2004 schlug die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ein Verfahren um zweisprachige Verkehrstafeln gegen Gerhard Dörfler nieder. Auch damals lautete die abstruse Begründung: Dörfler wusste nicht, was er tat. (profil-Substory zur obigen Geschichte von Gernot Bauer)

Zwei Juristen, drei Meinungen; dass das alte Rechtsgelehrten-Aperçu uneingeschränkt Gültigkeit besitzt, zeigten die Reaktionen des Justizministeriums auf die Aktenaffäre vergangene Woche. Ausgangspunkt der mehr als peinlichen Angelegenheit ist die unendliche Politposse um zweisprachige Orts- und Verkehrstafeln in Kärnten. Mehrfach hatte der Verfassungsgerichtshof in den vergangenen Jahren die Aufstellung zusätzlicher Tafeln gefordert, aber dabei nicht mit dem Erfindungsreichtum von Landeshauptmann Jörg Haider und dessen Verkehrslandesrat und Nachfolger im Amte, Gerhard Dörfler, gerechnet. Die beiden BZÖ-Politiker hatten im Februar 2006 als Reaktion auf eine Verfassungsgerichtshof-Entscheidung feixend Ortstafeln in Bleiburg und Ebersdorf ein paar Meter versetzt, rechtlich untermauert durch fragwürdige Expertisen der ihnen unterstellten Juristen in Bezirkshauptmannschaft und Landesregierung. Der Rat der Kärntner Slowenen, die Grünen und mehrere Privatpersonen brachten daraufhin Anzeigen gegen Haider und Dörfler wegen Verdachts auf Missbrauch der Amtsgewalt nach Paragraf 302 Strafgesetzbuch ein. Die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt prüfte und leitete im Februar 2007 Vorerhebungen ein.

Das Verfahren zog sich in die Länge, auch aufgrund der – in solch heiklen Fällen vorgesehenen – Einbindung der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft Graz und des Justizministeriums. Im April 2008 landete der Akt schließlich im Justizministerium. Doch die damalige Ministerin Maria Berger, SPÖ, blieb untätig. Unter ihrer Nachfolgerin Claudia Bandion-Ortner wurde ein ergänzender Bericht von der StA Klagenfurt angefordert. Am 10. Juli 2009 genehmigte das Justizministerium schließlich die Einstellung des Verfahrens.

In der Vorwoche veröffentlichte die Wiener Stadtzeitung „Falter“ Auszüge aus dem Vorhabensbericht der Klagenfurter Staatsanwaltschaft an das Justizministerium, in dem die mangelnde Verfolgungswürdigkeit des Kärntner Landeshauptmanns begründet wurde. Demnach habe Dörfler zwar „objektiv rechtswidrig gehandelt“, „subjektiv“ aber nicht gewusst, was er tat, und sei darum nicht zu belangen. Denn nach Paragraf 302 StGB kann ein Politiker nur dann verurteilt werden, wenn er „mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen in seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis … wissentlich missbraucht“. Diese „Wissentlichkeit“ sah die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht gegeben, weil Dörfler „über keine juristische Ausbildung“ verfüge, „seinem Mentor Dr. Haider treu ergeben“ gewesen sei und „dessen Ideen bedingungslos“ umgesetzt habe. Daher sei es laut StA Klagenfurt „fraglich, ob Dörfler die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen einzuschätzen vermochte“. Haider wiederum habe sich, so die StA, auf die Expertise seines von ihm konsultierten Doktorvaters Günther Winkler verlassen. Nachdem Experten die Beurteilungen zerfetzt hatten, änderte das Justizministerium seine Strategie. Das Verfahren gegen Dörfler sei eingestellt worden, weil niemand geschädigt wurde, da weder „der einzelne Angehörige einer Minderheit noch eine Gruppe von Minderheitenangehörigen einer Organisation ein subjektives Recht auf das Aufstellen zweisprachiger Ortstafeln hat“. Eine Argumentation, die beim Klagenfurter Rechtsanwalt Rudolf Vouk, der die Klage gegen Dörfler eingebracht hatte, für Entsetzen sorgt: „Diese Aussage halte ich für Wahnsinn.“

profil liegt die von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt verfasste Benachrichtigung über die Einstellung des Verfahrens gegen Dörfler vom 22. Juli vor. Danach „erfolgte die Einstellung mangels hinreichender … Beweise für die … geforderte subjektive Tatseite im Sinne einer wissentlich befugnismissbräuchlichen Handlungsweise trotz objektiv vorliegendem Tatbildes (sic!)“. Im Gegensatz zur Erklärung des Justizministeriums konzedierte die Staatsanwaltschaft Dörfler also sehr wohl, nicht gewusst zu haben, was er tat.

Der Landeshauptmann seinerseits erklärte vergangene Woche selbstbewusst in einem „Presse“-Interview, genau gewusst zu haben, „was ich mache“. Kein Wunder – schließlich hatte Dörfler ein identes Verfahren schon einmal durchlebt. Im März 2004 war er wegen Amtsmissbrauchs angezeigt worden. Der Verkehrslandesrat hatte beim Bau einer Umfahrungsstraße in St. Michael ob Bleiburg per Weisung verfügt, keine zweisprachigen Hinweistafeln aufzustellen. Rudolf Vouks Kanzlei klagte. Nach Einstellung des Verfahrens teilte die StA Klagenfurt am 4. März 2004 unter der Aktenzahl 2 St 487/03k lapidar mit, „dass für die Verfolgung des Angezeigten insbesondere in subjektiver Hinsicht nicht genügend Verdachtsgründe vorhanden sind“. Daraus folgt freilich: Spätestens im März 2004 sollte Dörfler – auch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft – „wissentlich“ bewusst gewesen sein, was in Zusammenhang mit zweisprachigen topografischen Aufschriften rechtens ist und was nicht.

Posted: August 17th, 2009
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Der Mann, den keiner will

Affäre. Wie Österreich versucht, sich eines schwer kranken, heimat- und mittellosen ehemaligen KZ-Wächters zu entledigen. (für profil; mit Martin Staudinger)

Der Mann liegt regungslos in seinem Krankenbett und starrt an die Decke, als sei er ganz weit weg. Aber dann neigt er seinen Kopf doch dem Besucher zu und mustert ihn angestrengt: „Setz dich irgendwohin, make yourself comfortable“, sagt er.

„Ich weiß, dass man mich hier nicht will“, murmelt Josias Kumpf, meint damit aber nicht das Wiener AKH, in das er am Donnerstag vergangener Woche eingeliefert wurde: Er meint Österreich. Er könnte aber auch Amerika meinen oder sogar die ganze Welt. „Man will mich nicht, weil ich damals dabei war. Ich war dort, in Trawniki. In jener Nacht. Aber als ich hinkam, hatte man sie schon erschossen. Hunderte. Tausende. Sie lagen in den Löchern, die sie vorher selbst hatten ausheben müssen.“

In den Nächten sei es schlimm mit ihm, sagt sein Bettnachbar. Da würde der Alte immer wieder um sich schreien: „In Deutsch, Englisch und allen möglichen anderen Sprachen.“ So lange, bis sich auch seine Zimmerkollegen wünschen, er wäre nicht hier.

Josias Kumpf, 84 Jahre alt, ist einer, den keiner haben will: ein ehemaliger KZ-Wächter, in die USA ausgewandert, ausgewiesen und der Republik Österreich aufgedrängt (und nicht Deutschland, wie “Der Spiegel” erratisch berichtete), die ihn am liebsten loswerden möchte – und den pflegebedürftigen, staaten- und mittellosen Greis nun einfach sich selbst überlässt.

Ein mutmaßlicher Nazi-Kriegsverbrecher, der nichts Besseres verdient hat? Nicht viel ist im Fall Kumpf so einfach, wie es scheint.

Wenn man es sich leicht machen will, kann man sich bei der Beschreibung von Josias Kumpf auf ein paar Schlagworte beschränken, die ein scheinbar eindeutiges Bild zeichnen: Mitglied der Waffen-SS, Aufseher im KZ Sachsenhausen, später bei der Bewachung des Lagers Trawniki in Polen eingesetzt – genau zu dem Zeitpunkt, als dort 1943 im Rahmen der „Aktion Erntefest“ 8000 Gefangene ermordet wurden.

Man kann aber auch Umstände anführen, die das Bild differenzieren: Mit 16 Jahren als volksdeutscher Landarbeiter am Balkan von den Nazis ausgehoben, in Uniform gesteckt, nach Deutschland dienstverpflichtet – und gerade einmal 17 Jahre, als er nach Trawniki geschickt wird.

Kumpf hat vor einem US-Gericht seine Tätigkeit als KZ-Wächter zugegeben. Er beharrte aber stets darauf, persönlich in keine Morde oder Hinrichtungen verwickelt gewesen zu sein. „Ich habe persönlich niemals irgendjemanden verletzt“, gab er sowohl in Interviews als auch vor Gericht zu Protokoll. Das kann man glauben oder auch nicht. Faktum ist: Bisher hat sich die Justiz nur am Rande mit der Frage seiner Schuld auseinandergesetzt.

1956 war Kumpf in die USA ausgewandert, 1964 hatte er die amerikanische Staatsbürgerschaft angenommen. Er lebte in Wisconsin und Chicago, ein unauffälliger Arbeiter mit Frau und Kindern. Er hatte ein Haus und einen Pensionsanspruch.

Doch dann, im Jahr 2003, geriet das geordnete Nachkriegsleben von Kumpf komplett aus den Fugen. Die USA leiteten ein Verfahren gegen ihn ein, weil er seinerzeit bei der Einreise seine SS-Mitgliedschaft verschwiegen hatte.

„Persönliche Beteiligung“. 2005 kamen die Richter zur Einschätzung, dass „Kumpfs Handlungen als bewaffneter Wächter eine persönliche Beteiligung an der Verfolgung begründen“ (Zitat aus dem Richterspruch). Das führte zur Aberkennung seiner Staatsbürgerschaft und damit seiner Pension.

Anklage wegen Kriegsverbrechen erhoben die Amerikaner jedoch nicht. Sie entledigten sich des lästigen Falls durch die simple Abschiebung.

Das Problem: Kumpf wurde 1925 als Staatsbürger des Königreichs Jugoslawien geboren, das längst nicht mehr existiert. Serbien, auf dessen heutigem Territorium seine Heimatgemeinde liegt, fühlt sich heute ebenso wenig für ihn verantwortlich wie Deutschland, das ihn 1956 noch eingebürgert hatte. Die dortige Staatsbürgerschaft verlor er allerdings, als er die amerikanische annahm.

Blieb aufgrund völkerrechtlicher Abkommen nur Österreich. Denn von hier aus war Kumpf in die USA eingereist.

Am 19. März 2009 wurde Kumpf von amerikanischen Sicherheitskräften am Flughafen Wien-Schwechat abgeliefert.

Damit war nicht nur er persönlich in eine prekäre Situation geraten, sondern auch die Republik Österreich. Strafrechtlich kann Kumpf hierzulande nicht verfolgt werden: Zum Zeitpunkt der möglicherweise begangenen Straftaten war er minderjährig. Sie sind inzwischen verjährt. Abschieben ist vorerst auch nicht möglich: Kein anderes Land hat sich bisher bereit erklärt, den ehemaligen KZ-Wächter aufzunehmen.

Seither reichen sich die damit befassten Ministerien und Behörden in Österreich die Causa gegenseitig weiter wie die sprichwörtliche heiße Kartoffel.

Zunächst wird die Caritas damit betraut. „Unser Auftrag ist die Würde des Menschen in Notsituation, unabhängig von Schuld oder Unschuld“, sagt Stefan Wallner, Generalsekretär der Caritas Österreich. „Wir haben im Auftrag und auf Bitte der öffentlichen Hand für Kumpf professionelle Betreuung organisiert.“

Nach seiner Rückkehr im März wird der kranke Greis in einem Spital in Vorarlberg untergebracht. Anfang Juni kommt er dann nach Wien, in eine kleine Mietwohnung. Ein selbstständiger Pfleger des Vereins „Rundum Zuhause betreut“, den die Caritas vermittelt hat, kümmert sich um ihn.

Eigentlich wäre Kumpf ein Fall für die so genannte Grundversorgung, das letzte soziale Auffangnetz für „hilfs- und schutzbedürftige Fremde“. Die Verantwortlichkeit dafür liegt zunächst beim Innenministerium.

„Nicht zuständig“. Dort will man vom Fall Kumpf allerdings nichts wissen. „Wir betrachten uns nicht als zuständig“, sagt Rudolf Gollia, Sprecher der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit. „Das hat uns nichts anzugehen.“ Ähnlich argumentieren das Außenamt und das Justizressort.

Immerhin geht es auch um die Pflegekosten und damit um viel Geld. Das will keiner zahlen – weder die Bundesministerien noch das Land Vorarlberg und auch nicht die Stadt Wien. Kurz nachdem Kumpf die Pflegewohnung in Wien bezogen hat, erreicht die Aufregung auch seine Vermieterin. Als sie von der Vergangenheit des Staatenlosen erfährt, kündigt sie den Vertrag. Wenig später geben diverse Behörden der Caritas zu verstehen, dass niemand für Josias Kumpf zu zahlen bereit ist.

Daraufhin wird der Pflegevertrag aufgelöst. „Er war unter der Bedingung geschlossen worden, dass die öffentliche Hand die vollen Kosten übernimmt. Nachdem die Finanzierungszusage weggefallen ist, war eine private Betreuung nicht mehr möglich“, sagt Caritas-Generalsekretär Wallner.

Bleibt nur noch die Notaufnahme: Ein Arzt diagnostiziert, dass Kumpf alleine nicht überlebensfähig ist. Am Donnerstag vergangener Woche wird der Staatenlose in die Rettung gepackt und im AKH abgeladen – offensichtlich ohne den Betreiber ausreichend über die problematischen Umstände seines Falls zu informieren. Als sie bekannt werden, erstattet der Fonds Soziales Wien, der unter anderem für Pflege und Betreuung in der Bundeshauptstadt zuständig ist, Anzeige bei der Polizei: Im AKH sei ein staatenloser mutmaßlicher Kriegsverbrecher aufgetaucht, man müsse klären, ob er Personenschutz benötige. Womit wieder das Innenministerium am Zug ist.

„Ich habe wenig Sympathien für KZ-Wächter“, sagt einer seiner Betreuer. „Aber mit diesem Menschen geht man um, als ob er Atommüll wäre.“

Währenddessen liegt Josias Kumpf im Krankenbett und hadert mit seinem Schicksal. „Ich habe mein Leben lang gearbeitet. Aber man hat mir alles weggenommen“, sagt er zu profil (siehe Interview). „Ich übernachte in Unterkünften, die gratis sind. Ich geniere mich dafür. Aber was soll man machen, wenn man nichts hat.“

Derzeit ist völlig unklar, was weiter mit ihm geschieht. Die österreichischen Behörden dürften jedoch eine vage Hoffnung haben, Kumpf loszuwerden. In Madrid wird auf Betreiben von KZ-Überlebenden derzeit ein Verfahren gegen ehemalige Wächter vorbereitet. Verdacht: Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Richter Ismael Moreno vom Nationalen Gerichtshof hat Ende Mai internationale Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Täter beantragt – darunter auch Josias Kumpf.

Wenn er nicht in Österreich auf der Straße endet, könnte seine nächste Bleibe also auch eine Zelle in einem Untersuchungsgefängnis in Spanien sein. Dann vielleicht aber auch seine letzte.

***

“Bis sie alle tot waren“

Josias Kumpf im profil-Gespräch über den Massenmord von Trawniki und sein Leben danach.

Der 84-Jährige formuliert langsam, oft nur in Stichworten und meist auf Englisch, wenn es um Details geht. Mit profil sprach er …

… über die Rekrutierung durch die SS

„Ich war 16 Jahre alt. Da kamen sie in unsere Stadt. Sie holten mich und auch andere. Sie haben nicht gefragt. Auch wenn man Nein sagte, man musste mit. Ich war einer der besten Schützen meiner Kompanie. Ich konnte quasi um die Ecke schießen. Heute seh ich kaum mehr was.“

… über die Erschießung von 8000 Menschen

„Ich war dort, in Trawniki. In jener Nacht. Ich war ein Wächter, am Zaun – Sie verstehen? Aber ich kam zu spät. Als ich hinkam, hatte man sie schon erschossen. Hunderte. Tausende. Mit dem Maschinengewehr. Sie lagen in den Löchern, die sie davor selbst hatten ausheben müssen. Manche von ihnen waren noch nicht tot, sie krabbelten wieder heraus. Dann schoss man nochmal auf sie, auf einen nach dem anderen. Bis sie alle tot waren.“

… über sein Gerichtsverfahren in den USA

„Sie fragten mich, ob ich dort war, ob ich es gesehen hätte. Ich sagte: Ja. Dann sind Sie schuldig, sagten sie. Darum bin ich heute hier. Dabei habe ich nichts getan. Ich habe es nur gesehen. Ich kam erst hin, als sie schon fertig waren. Und wenn: Damals dachten wir, es wäre richtig. Es war unser Befehl. Sie wissen, was Befehl bedeutet, ja? Die Offiziere waren die Bosse, nicht die kleinen Wächter – ein 17-Jähriger, so wie ich damals.“

… über sein Leben heute

„Ich habe in Wisconsin gelebt, davor in Chicago. Ich habe die ganze Zeit gearbeitet. Nicht ein Tag, an dem ich gefehlt hätte. Außer wenn ich krank war. 15 Jahre lang hab ich in der Wurstfabrik gearbeitet. Und ich hatte gutes Geld einbezahlt für meine Pension. Aber man hat mir alles genommen. Nicht mal einen Penny hab ich. Das ist nicht fair. Meine Verwandten sind weit weg. Wir haben nur manchmal Kontakt. Ich kümmere mich um mich selbst. Ich übernachte in Unterkünften, die gratis sind. Ich geniere mich dafür. Aber was soll man machen, wenn man nichts hat.“

Posted: Juni 21st, 2009
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“Gegen Kopfgeld an die USA verkauft”

Murat Kurnaz, fünf Jahre unschuldig in Guantanamo eingesperrt, über seine Mithäftlinge und Europas Verpflichtung, sie aufzunehmen.

(Interview für profil; mit Martin Staudinger)

profil: US-Präsident Barack Obama schließt Guantanamo. Ist das eine Genugtuung für Sie?

Kurnaz: Nein. Ich freue mich zwar darüber, aber eigentlich ist es nicht mehr als normal, eine Rückkehr zum Gesetz und zur Menschlichkeit. Es gibt viele amerikanische Gesetze, die geändert werden müssen, weil sie unter George Bush so abgeändert wurden, dass sie den Menschenrechten widersprechen.

profil: Sie kennen die Häftlinge in Guantanamo: Welche Leute sitzen dort ein?

Kurnaz: Nach meiner Einschätzung sind die meisten unschuldig. Der Großteil der Häftlinge wurde gegen Kopfgeld an die Amerikaner verkauft. Nur wenige wurden von den US-Einheiten selbst gefangen genommen – darunter ein neunjähriges Kind und ein 105-jähriger Greis. Das macht doch einiges deutlich.

profil: Es waren aber wohl auch Terroristen darunter.

Kurnaz: Dazu möchte ich Folgendes erzählen: Als ich verhaftet und in Kandahar festgehalten wurde, saßen dort auch sieben bekannte Mitglieder von Al Kaida in Haft. Sie wurden bereits am Anfang von uns getrennt. Später kamen Spezialsoldaten, steckten sie in sargähnliche Kisten und transportierten sie ab. Das heißt: Diejenigen, bei denen die Amerikaner sicher waren, dass es sich um Terroristen handelt, wurden anders behandelt als wir. Ich glaube, diese Leute sind nie in Guantanamo angekommen. Es ist ja kein Zufall, dass die Amerikaner in sieben Jahren nicht einmal 20 Gefangene aus Guantanamo angeklagt haben.

profil: Derzeit warten 60 Häftlinge, die als ungefährlich gelten, auf Freilassung. Kennen Sie jemanden davon?

Kurnaz: Ich kenne viele davon, ich habe schließlich fünf Jahre mit diesen Menschen zusammengelebt. Viele können nicht in ihre Heimat zurück – manche etwa, weil sie schon viele Jahre vor ihrer Verhaftung durch die Amerikaner von dort geflohen sind, weshalb auch immer.

profil: Können Sie ein Beispiel nennen?

Kurnaz: Zum Beispiel ein Uigure, also ein Angehöriger einer moslemischen Volksgruppe in China. Er hatte bereits Jahre vor seiner Haft in Guantanamo aus seiner Heimat flüchten müssen.

profil: Kennen Sie den Grund dafür, dass er vefolgt wurde?

Kurnaz: Er hatte nichts mit Terrorismus zu tun. Sein Vergehen in China war es, dass er mehr Kinder hatte als gesetzlich erlaubt. Deshalb wurde er verfolgt. Es gibt viele ähnliche Fälle. Er kann nicht mehr in seine Heimat zurück, weil dort bekanntermaßen Folter und Rechtlosigkeit herrschen.

profil: Gilt das auch für andere Häftlinge, die Sie kennen gelernt haben?

Kurnaz: Ja. Unter den 60, die zur Freilassung vorgesehen sind, sind viele davon. Deshalb muss sich Europa bereit erklären, ehemalige Guantanamo-Insassen aufzunehmen. Europäische Länder haben den Krieg gegen den Terror aktiv unterstützt. Wenn dieser Krieg Opfer gefordert hat, sind sie auch genauso verpflichtet, sich um diese unschuldigen Menschen zu kümmern.

profil: Österreich hat Amerikas Krieg gegen den Terror kaum aktiv unterstützt. Verstehen Sie, dass die Regierung jetzt eine Aufnahme von ehemaligen Häftlingen vehement ablehnt?

Kurnaz: Österreich sollte unbedingt aus humanitären Gründen einige dieser Menschen aufnehmen – wir sprechen von unschuldigen Menschen, die nie ein Verbrechen begangen haben, aber jahrelang gefoltert wurden.

profil: Die meisten Länder haben aber Angst, sich damit ein Sicherheitsproblem einzuhandeln.

Kurnaz: Ich denke, dass Menschen nach sieben Jahren Folter einfach die Ruhe genießen möchten und das Beste tun, um von kriminellen Aktivitäten wegzubleiben.

profil: Immerhin ist ein ehemaliger Häftling kürzlich als Vizechef von Al Kaida im Jemen aufgetaucht.

Kurnaz: Das hat aber doch nichts mit den 60 Häftlingen zu tun, die jetzt zur Freilassung anstehen. Seit Jahren gehen die USA von deren Unschuld und Harmlosigkeit aus.

profil: Wenn man Ihnen angeboten hätte, in den USA zu bleiben – wären Sie dort geblieben?

Kurnaz: Nein, auf keinen Fall. Und ich kann es mir auch bei den anderen Häftlingen nicht vorstellen.

profil: Warum?

Kurnaz: Unter anderem, weil man nicht weiß, wie es in den USA politisch weiterläuft. Die CIA gibt es ja immer noch. Ich würde mich dort einfach nicht sicher fühlen.

***

Murat Kurnaz, 26

Der in Bremen lebende Türke war kurz nach den Anschlägen von 9/11 als Pilger nach Pakistan gereist. Dort wurde er festgenommen und gegen Kopfgeld den US-Streitkräften übergeben. Obwohl selbst die Amerikaner bald seine Unschuld einräumten, blieb er bis 2006 in Guantanamo – weder Deutschland noch die Türkei wollten ihn zurück. 2007 schrieb er das Buch “Fünf Jahre meines Lebens”. John LeCarrés aktueller Thriller “Marionetten” greift ebenfalls seine Geschichte auf.

Posted: Januar 31st, 2009
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