Exekutive. Das Urteil im Wague-Prozess ist vor allem eines: vernichtend für die Polizei und ihren Ausbildungsapparat. Die Lehren für den einzelnen Streifenpolizisten sind bedenklich. (für profil)
Ein Angeklagter, der gerade verurteilt wurde, findet den Richterspruch naturgemäß selten angemessen und gerecht. Sieben Monate Haft wegen fahrlässiger Tötung, bedingt nachgesehen auf eine Probezeit von drei Jahren: Das Urteil erschütterte den 33-jährigen Polizisten zutiefst. Alle anderen Beamten, die wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt waren, weil der Mauretanier Cheibani Wague am 15. Juli 2003 bei einer Amtshandlung, an der sie beteiligt waren, zu Tode gekommen ist, gingen frei. “Das war ein Bauernopfer”, sagt Michael Ploderer, der Verteidiger des verurteilten Beamten. Bevor der Anwalt seine Kritik konkretisiert, will er die schriftliche Ausfertigung des noch nicht rechtskräftigen Urteils abwarten.
Der bei der Amtshandlung im Sommer 2003 anwesende und wegen des gleichen Vorwurfs angeklagte Notarzt, der nicht eingegriffen hatte, als Wague so lange und heftig zu Boden gedrückt wurde, bis dieser an einem Herz-Kreislauf-Versagen verstarb, fasste ebenfalls sieben Monate bedingt aus. Er sei, so befand das Gericht, während der nächtlichen Amtshandlung im so genannten Afrika-Dorf im Wiener Stadtpark die meiste Zeit nur – mit den Händen im Hosensack – daneben gestanden, habe nicht lege artis behandelt und zu spät reanimiert. Er habe, als einer der Polizisten anmerkte, dass der Mauretanier keinen Widerstand mehr leiste, gesagt: “Lassen ma ihn noch ein bissl liegen.”
Berufung. Zehn Angeklagte mussten sich vor Gericht verantworten: der Notarzt, der zu lange zugesehen hat, sowie sechs Polizisten und drei Sanitäter, die Cheibani Wague allesamt am Boden fixiert haben. Nur einer derjenigen, die den Mauretanier aktiv zu Boden drückten, wird verurteilt. Ein 33-jähriger Kärntner, der voll Zuversicht in die Verhandlung gegangen ist und davon überzeugt war, sich ebenso wenig vorzuwerfen zu haben wie alle anderen. Der Richter sah das anders. Die Staatsanwältin berief mittlerweile gegen die Freisprüche. Die Schuld sei nicht teilbar, argumentiert sie. Jeder Einzelne, der mit dabei war, der Hand angelegt hatte, sei auch mitverantwortlich.
Das Urteil der ersten Instanz war vor allem für die Polizei als Institution ein vernichtendes: Beamte, die nicht am neuesten Stand der Ausbildung waren; Kommandanten, die Informationen ihrer Vorgesetzten nicht weiterleiteten; Ausbildner, die bestimmte Vorschriften nicht kannten und sich noch dazu als Zeugen vor Gericht vorher absprachen, um kein allzu inkompetentes Bild abzugeben.
Der Wiener Polizeipräsident Peter Stiedl sprach im “ZiB 2″-Interview von einem Einzelfall.
“Der Richter brachte die Polizisten durch seine akribische Verhandlungsführung in eine Situation, in der sie sich nur noch mit absoluter Inkompetenz rechtfertigen konnten”, sagt Heinz Patzelt von Amnesty International. Genau diese Verteidigungsstrategie wurde von den angeklagten Beamten eingeschlagen. Und bis auf einen kamen sie damit vorerst auch durch.
Die Lehren, die Österreichs Polizeibeamte nun aus dem Fall Wague ziehen könnten, wären bedenklich.
* Nur nichts lernen: Die Handlungen von drei Beamten waren, laut medizinischem Gutachten, kausal für den Todeseintritt. Der nun verurteilte Polizist stemmte sich dabei mit seinem Gewicht von hinten auf den Brustkorb des Mauretaniers. Das werde in der Ausbildung so nicht gelehrt, legte ihm das Gericht zur Last. Schon der “gesunde Menschenverstand” hätte ihm sagen müssen, dass das zu Atemproblemen führen kann. Die beiden anderen Beamten, die Wague an Armen, Schultern und Lenden zu Boden drückten, machten Dienst nach Vorschrift. Zumindest nach jener, die sie kannten. Dass die penible Einhaltung der ihnen bekannten Ausbildungsanweisungen einem Menschen das Leben kosten kann, sei ihnen nicht anzulasten, urteilte das Gericht. Besser wussten sie es nicht.
Nach dem Tod des Schubhäftlings Marcus Omofuma vor fünf Jahren fand sich in den Postfächern der Wachzimmer ein Infobrief der Vorgesetzten. Thema: “Anwendung einsatzbezogener Körperkraft”, kurz AEK. Schon dem Titel des Informationsblatts war eine Anweisung immanent: “Lesen, sammeln, wissen.” Gelesen hat sie keiner der Angeklagten. Von einem “lagebedingten Erstickungstod” wussten sie daher nichts. “Das heißt für das Innenministerium: Nur ja nicht vernünftig ausbilden, dann ist auch weiterhin mit Freisprüchen für Exekutivbeamte zu rechnen”, kritisiert die Anwältin der Witwe Wagues, Nadja Lorenz.
* Zivilcourage nicht gefragt: Ihre Handlungsweise brauchten die beiden Beamten, die Wague an Armen, Schultern und Lenden zu Boden drückten, von Rechts wegen nicht zu hinterfragen. Alle anderen, die Wague fixierten, waren nach Gutachtermeinung im Zweifel ohnehin nicht ausschlaggebend für das letale Ende der Amtshandlung – und daher freizusprechen.
Folgt man dem Urteil, musste sich niemand darum kümmern, was die anderen tun. Das gilt auch für die Sanitäter. Schließlich war ein Notarzt anwesend. Ob der Mensch am Boden noch atmet, ein Pulsschlag noch spürbar ist – dafür sind alle anderen, auch gemäß einer Entscheidung des Oberlandesgerichts in einem ähnlichen Fall, nicht zuständig.
* Je mehr auf einen, desto besser: Keiner der Beamten vor Ort übernahm bei der Amtshandlung das Kommando, obwohl die Vorschriften das eigentlich verlangen. Dass dies nicht geschah, kritisierte schon der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS), als er die Amtshandlung der Polizei für rechtswidrig erklärte. Ein Erkenntnis, das vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt wurde. Wer von den Beamten auf Wague, der zuvor randaliert hatte, einschlug, als dieser bereits am Boden lag, und ihm damit die Blutergüsse an Hinterkopf und Nacken zufügte, lässt sich nicht mehr klären. Keiner der Beamten will etwas gesehen haben. “Wenn einige Betrunkene vor dem Wirtshaus eine Schlägerei beginnen, gibt es das Delikt des Raufhandels, durch das alle belangt werden können, die dabei waren. Auch wenn der eine mehr, der andere weniger zugeschlagen hat”, moniert Amnesty-Chef Patzelt. “Für Gruppeneinsätze der Polizei fehlt so ein Strafrechtsparagraf leider.”
Mehr Schulungen. Die Wiener Polizei versichert freilich, mittlerweile Maßnahmen ergriffen zu haben, die Fehlverhalten von Beamten wie im Fall Wague künftig verhindern sollen. Schon nach den ersten Prozesstagen im August hat die Exekutive begonnen, die Beamten in speziellen, jeweils dreieinhalbstündigen Schulungen auf diese Probleme hinzuweisen. In der Grundausbildung werden allen Sicherheitswachenovizen 60 Stunden lang korrekte AEK-Techniken beigebracht, ebenso viele Stunden werden für die Vermittlung von Erste-Hilfe-Techniken aufgewandt. Die 5600 schon im Dienst befindlichen Wiener Beamten werden in den kommenden beiden Jahren bei ihren routinemäßigen viertägigen Fortbildungskursen jeweils vier Stunden AEK und vier Stunden Erste Hilfe trainieren.
“Wir sind an lückenloser Aufklärung interessiert”, behauptet der stellvertretende Landespolizeikommandant Karl Mahrer, der selbst als Zeuge vor Gericht aussagte. “Es wurde im Verfahren deutlich gezeigt, dass Mängel im Ausbildungssystem, vor allem in der Informationsweitergabe, bestehen.” Auch dienstrechtliche Konsequenzen für die Wachkommandanten und Ausbildner schloss er nicht aus. Die Polizisten, die beim Fall Wague im Einsatz waren, seien von der Bundespolizeidirektion Wien schon angezeigt worden.
Die Chefin der Disziplinarkommission im Innenministerium, Petra Fürnweger-Höferl, weiß davon nichts. Mit etwaigen Verfahren wird zwar erst nach rechtskräftigem Abschluss des Gerichtsverfahrens begonnen. Doch bis heute wurde keiner der Beamten wegen etwaiger Verfehlungen bei der Disziplinarbehörde angezeigt.
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