Posts Tagged ‘Der Fall Wague’

Mut zur Lücke

Exekutive. Das Urteil im Wague-Prozess ist vor allem eines: vernichtend für die Polizei und ihren Ausbildungsapparat. Die Lehren für den einzelnen Streifenpolizisten sind bedenklich. (für profil)

Ein Angeklagter, der gerade verurteilt wurde, findet den Richterspruch naturgemäß selten angemessen und gerecht. Sieben Monate Haft wegen fahrlässiger Tötung, bedingt nachgesehen auf eine Probezeit von drei Jahren: Das Urteil erschütterte den 33-jährigen Polizisten zutiefst. Alle anderen Beamten, die wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt waren, weil der Mauretanier Cheibani Wague am 15. Juli 2003 bei einer Amtshandlung, an der sie beteiligt waren, zu Tode gekommen ist, gingen frei. “Das war ein Bauernopfer”, sagt Michael Ploderer, der Verteidiger des verurteilten Beamten. Bevor der Anwalt seine Kritik konkretisiert, will er die schriftliche Ausfertigung des noch nicht rechtskräftigen Urteils abwarten.

Der bei der Amtshandlung im Sommer 2003 anwesende und wegen des gleichen Vorwurfs angeklagte Notarzt, der nicht eingegriffen hatte, als Wague so lange und heftig zu Boden gedrückt wurde, bis dieser an einem Herz-Kreislauf-Versagen verstarb, fasste ebenfalls sieben Monate bedingt aus. Er sei, so befand das Gericht, während der nächtlichen Amtshandlung im so genannten Afrika-Dorf im Wiener Stadtpark die meiste Zeit nur – mit den Händen im Hosensack – daneben gestanden, habe nicht lege artis behandelt und zu spät reanimiert. Er habe, als einer der Polizisten anmerkte, dass der Mauretanier keinen Widerstand mehr leiste, gesagt: “Lassen ma ihn noch ein bissl liegen.”

Berufung. Zehn Angeklagte mussten sich vor Gericht verantworten: der Notarzt, der zu lange zugesehen hat, sowie sechs Polizisten und drei Sanitäter, die Cheibani Wague allesamt am Boden fixiert haben. Nur einer derjenigen, die den Mauretanier aktiv zu Boden drückten, wird verurteilt. Ein 33-jähriger Kärntner, der voll Zuversicht in die Verhandlung gegangen ist und davon überzeugt war, sich ebenso wenig vorzuwerfen zu haben wie alle anderen. Der Richter sah das anders. Die Staatsanwältin berief mittlerweile gegen die Freisprüche. Die Schuld sei nicht teilbar, argumentiert sie. Jeder Einzelne, der mit dabei war, der Hand angelegt hatte, sei auch mitverantwortlich.

Das Urteil der ersten Instanz war vor allem für die Polizei als Institution ein vernichtendes: Beamte, die nicht am neuesten Stand der Ausbildung waren; Kommandanten, die Informationen ihrer Vorgesetzten nicht weiterleiteten; Ausbildner, die bestimmte Vorschriften nicht kannten und sich noch dazu als Zeugen vor Gericht vorher absprachen, um kein allzu inkompetentes Bild abzugeben.

Der Wiener Polizeipräsident Peter Stiedl sprach im “ZiB 2″-Interview von einem Einzelfall.

“Der Richter brachte die Polizisten durch seine akribische Verhandlungsführung in eine Situation, in der sie sich nur noch mit absoluter Inkompetenz rechtfertigen konnten”, sagt Heinz Patzelt von Amnesty International. Genau diese Verteidigungsstrategie wurde von den angeklagten Beamten eingeschlagen. Und bis auf einen kamen sie damit vorerst auch durch.

Die Lehren, die Österreichs Polizeibeamte nun aus dem Fall Wague ziehen könnten, wären bedenklich.

* Nur nichts lernen: Die Handlungen von drei Beamten waren, laut medizinischem Gutachten, kausal für den Todeseintritt. Der nun verurteilte Polizist stemmte sich dabei mit seinem Gewicht von hinten auf den Brustkorb des Mauretaniers. Das werde in der Ausbildung so nicht gelehrt, legte ihm das Gericht zur Last. Schon der “gesunde Menschenverstand” hätte ihm sagen müssen, dass das zu Atemproblemen führen kann. Die beiden anderen Beamten, die Wague an Armen, Schultern und Lenden zu Boden drückten, machten Dienst nach Vorschrift. Zumindest nach jener, die sie kannten. Dass die penible Einhaltung der ihnen bekannten Ausbildungsanweisungen einem Menschen das Leben kosten kann, sei ihnen nicht anzulasten, urteilte das Gericht. Besser wussten sie es nicht.

Nach dem Tod des Schubhäftlings Marcus Omofuma vor fünf Jahren fand sich in den Postfächern der Wachzimmer ein Infobrief der Vorgesetzten. Thema: “Anwendung einsatzbezogener Körperkraft”, kurz AEK. Schon dem Titel des Informationsblatts war eine Anweisung immanent: “Lesen, sammeln, wissen.” Gelesen hat sie keiner der Angeklagten. Von einem “lagebedingten Erstickungstod” wussten sie daher nichts. “Das heißt für das Innenministerium: Nur ja nicht vernünftig ausbilden, dann ist auch weiterhin mit Freisprüchen für Exekutivbeamte zu rechnen”, kritisiert die Anwältin der Witwe Wagues, Nadja Lorenz.

* Zivilcourage nicht gefragt: Ihre Handlungsweise brauchten die beiden Beamten, die Wague an Armen, Schultern und Lenden zu Boden drückten, von Rechts wegen nicht zu hinterfragen. Alle anderen, die Wague fixierten, waren nach Gutachtermeinung im Zweifel ohnehin nicht ausschlaggebend für das letale Ende der Amtshandlung – und daher freizusprechen.

Folgt man dem Urteil, musste sich niemand darum kümmern, was die anderen tun. Das gilt auch für die Sanitäter. Schließlich war ein Notarzt anwesend. Ob der Mensch am Boden noch atmet, ein Pulsschlag noch spürbar ist – dafür sind alle anderen, auch gemäß einer Entscheidung des Oberlandesgerichts in einem ähnlichen Fall, nicht zuständig.

* Je mehr auf einen, desto besser: Keiner der Beamten vor Ort übernahm bei der Amtshandlung das Kommando, obwohl die Vorschriften das eigentlich verlangen. Dass dies nicht geschah, kritisierte schon der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS), als er die Amtshandlung der Polizei für rechtswidrig erklärte. Ein Erkenntnis, das vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt wurde. Wer von den Beamten auf Wague, der zuvor randaliert hatte, einschlug, als dieser bereits am Boden lag, und ihm damit die Blutergüsse an Hinterkopf und Nacken zufügte, lässt sich nicht mehr klären. Keiner der Beamten will etwas gesehen haben. “Wenn einige Betrunkene vor dem Wirtshaus eine Schlägerei beginnen, gibt es das Delikt des Raufhandels, durch das alle belangt werden können, die dabei waren. Auch wenn der eine mehr, der andere weniger zugeschlagen hat”, moniert Amnesty-Chef Patzelt. “Für Gruppeneinsätze der Polizei fehlt so ein Strafrechtsparagraf leider.”

Mehr Schulungen. Die Wiener Polizei versichert freilich, mittlerweile Maßnahmen ergriffen zu haben, die Fehlverhalten von Beamten wie im Fall Wague künftig verhindern sollen. Schon nach den ersten Prozesstagen im August hat die Exekutive begonnen, die Beamten in speziellen, jeweils dreieinhalbstündigen Schulungen auf diese Probleme hinzuweisen. In der Grundausbildung werden allen Sicherheitswachenovizen 60 Stunden lang korrekte AEK-Techniken beigebracht, ebenso viele Stunden werden für die Vermittlung von Erste-Hilfe-Techniken aufgewandt. Die 5600 schon im Dienst befindlichen Wiener Beamten werden in den kommenden beiden Jahren bei ihren routinemäßigen viertägigen Fortbildungskursen jeweils vier Stunden AEK und vier Stunden Erste Hilfe trainieren.

“Wir sind an lückenloser Aufklärung interessiert”, behauptet der stellvertretende Landespolizeikommandant Karl Mahrer, der selbst als Zeuge vor Gericht aussagte. “Es wurde im Verfahren deutlich gezeigt, dass Mängel im Ausbildungssystem, vor allem in der Informationsweitergabe, bestehen.” Auch dienstrechtliche Konsequenzen für die Wachkommandanten und Ausbildner schloss er nicht aus. Die Polizisten, die beim Fall Wague im Einsatz waren, seien von der Bundespolizeidirektion Wien schon angezeigt worden.

Die Chefin der Disziplinarkommission im Innenministerium, Petra Fürnweger-Höferl, weiß davon nichts. Mit etwaigen Verfahren wird zwar erst nach rechtskräftigem Abschluss des Gerichtsverfahrens begonnen. Doch bis heute wurde keiner der Beamten wegen etwaiger Verfehlungen bei der Disziplinarbehörde angezeigt.

Posted: November 14th, 2005
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Tödliches Beamtenmikado

Gericht. Kompetenzstreitigkeiten, Obrigkeitsdenken und mangelnde Initiative: Cheibani Wague wurde ein Opfer klassischer Beamtenmentalität. Wie ein Notarzt, sechs Polizisten und drei Sanitäter vor Gericht ihr Verhalten erklären. (für profil)

Eigentlich hätte man die Aussage von Markus H. am Mittwoch vergangener Woche gern gehört. Warum er mitten in jener Julinacht 2003 die Videokamera griffbereit hatte. Und ob er vielleicht hörte, was sich die Uniformierten gegenseitig zuschrien – und nicht nur, wie sie einen Anrainer, noch dazu just den Mann der Pressesprecherin des damaligen Innenministers Ernst Strasser, mit den auf dem Video hörbaren Worten: “Schleich dich, sonst kommst in Häfn” wegwiesen. Doch der 38-Jährige wird vorerst wieder nach Hause geschickt, der Prozess wegen fehlender Gutachten vertagt.

Markus H. will sich ohnehin “nicht in die Öffentlichkeit drängen”, sich “nicht wichtig machen”. Es sei ja nur ein Zufall gewesen, der ihn in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2003 durch das offene Fenster seiner Wohnung neben dem Stadtpark einen Schrei hören ließ. Sein eigenes Vorurteil über Vorurteile von anderen hatte ihn zur Videokamera greifen lassen, mit der er normalerweise seinen kleinen Sohn filmt: Er sah einen Schwarzafrikaner, der auf ein paar Polizisten trifft: Da dachte er, dass “etwas passieren kann …”

Auch wenn der Historiker nur ungern darüber redet: Das Ergebnis seiner Handlungen spricht für sich. Videosequenzen, die durch ihre Veröffentlichung in der Stadtzeitung “Falter” aus der medialen Randnotiz einen Fall für die Schlagzeilen machten; bewegte Bilder, die die Versteinerung von Exekutivorganen und Helfern dokumentieren. Damit kam der Justizapparat im Fall Wague erst richtig in Bewegung – und sechs Polizisten, drei Sanitäter und ein Notarzt bis heute in Erklärungsnotstand.

“Ich glaube nicht, dass wir ohne das Video nun überhaupt im Gerichtssaal verhandeln würden”, sagt die Anwältin Nadja Lorenz, welche die Witwe Cheibani Wagues vertritt. Da er selbst als Zeuge aussagen soll, darf Markus H. den stickigen Verhandlungssaal davor nicht betreten. Er hört also nicht, wie Polizisten, die Sanitäter und der Notarzt, die wegen “fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen” angeklagt sind, vergangene Woche drei Verhandlungstage hindurch nicht selten stammelnd erläutern, welche Gedanken ihnen durch den Kopf gegangen seien, während H. sie ohne ihr Wissen filmte. Warum sie glauben, richtig gehandelt zu haben, warum sie keine juristische Schuld am Tod des Mauretaniers tragen.

Keine Koordination. Doch mit jedem neuen Satz, den die zehn Angeklagten vor dem Richter von sich geben, wird klarer, dass Cheibani Wague das Opfer einer Beamtenmentalität wurde, in der sich jeder auf den anderen, nur niemand auf sich selbst verließ. Ob das strafbar ist, entscheidet der Richter.

Keiner bewahrte den Überblick, niemand fühlte sich verantwortlich, die Kollegen zu koordinieren. “Wir haben ja alle den gleichen Dienstgrad”, sagt ein Polizist. “Es hat keinen gegeben, der die Amtshandlung geleitet hat.” Ein Beamter nach dem anderen erzählt auf der Anklagebank, dass er sich nur auf sich selbst konzentrierte, und darauf, dass ihm der Mauretanier nicht auskomme. Keiner achtete darauf, was die anderen machten. Dafür sind sich aber die meisten “ganz sicher”, dass Wague “sicher nicht geschlagen wurde”. Nur dass Wague zuvor selbst einen der Kollegen getreten habe, daran können sich die meisten erinnern. Der Richter stutzt: “Das versteh ich nicht. Jeder von Ihnen sagt mir, Herr Wague habe einen Polizisten getreten. Aber keiner von Ihnen sagt, dass er getreten wurde?” Die Beamten nehmen den Einwand widerspruchslos zur Kenntnis.

Keiner ergriff damals die Initiative, keiner fühlte sich zuständig, keiner darum heute verantwortlich. Obwohl es ab einem bestimmten Zeitpunkt der Amtshandlung niemanden mehr gab, der darauf achtete, ob der 33-Jährige noch lebte. Keinen, der ständig die Atmung des mittlerweile Wehrlosen kontrollierte, niemanden mehr, der den Pulsschlag überwachte.

“Ich bin gewohnt, dass der Arzt die Initiative ergreift und sagt, was gemacht wird”, rechtfertigt sich eine Polizistin. Aus ihrer Stimme klingt Verständnislosigkeit ob der Tatsache, dass sie auf der Anklagebank sitzt. Ein anderer sah seine Aufgabe mit der Fixierung des Tobenden erfüllt.

Doch der Arzt blieb stumm, sagen die Polizisten. Vielleicht stotterte er aber auch nur ähnlich zaghaft, wie im Gerichtssaal. “Früher”, wispert der Notarzt, “früher war ich mutiger.” Da habe er auch Schläge von hysterischen Patienten kassiert, und sogar seine Brille sei einmal zerbrochen. “Aber”, der Mann wird das einzige Mal während seiner Vernehmung laut, “das zahlt einem ja keiner.” Da habe er gelernt, “einen solchen Patienten erst anzurühren, wenn er gefesselt am Boden liegt”.

Früher war er eben mutiger. Da hätte er einem Polizisten vielleicht noch Einhalt geboten, wenn der einen seiner Patienten auf den Kopf schlägt. Mittlerweile gibt er so etwas nicht einmal in den Vernehmungen der Ermittler Wochen später zu Protokoll. “Ich habe mich zu dieser Zeit noch nicht zu äußern getraut”, stammelt er. Erst vor dem Richter, als es um seinen eigenen Kopf geht, entwickelt er plötzlich Courage.

Autoritäten sind eben Autoritäten für den 57-Jährigen. Obrigkeitsdenken ersetzte den Hausverstand. “Die Polizei hat für mich ein Machtmonopol und ist die Obrigkeit”, sagt er. Auf dem Video wirkt es, als fühlte er sich nutzlos. Die Hände in den Taschen steht er ein wenig abseits.

Kein Puls mehr. Irgendwann während die Polizisten und Sanitäter auf Cheibani Wague knieten, hörte dessen Herz auf zu schlagen. Doch niemand erinnert sich, wer das überhaupt feststellte. “Irgendwann hat irgendjemand gesagt, dass er keinen Puls mehr hat”, sagt ein Sanitäter – und wird daraufhin vom medizinischen Gutachter ins Gebet genommen. “Und da falten Sie die Hände, wenn Sie so was hören? Oder ergreifen Sie die Initiative?”, fragt er den Rettungsmann. Die Frage hat nur rhetorischen Charakter, die Antwort zeigt der Film. “Ich hab nicht viel nachgedacht”, sagt der Sanitäter, “denn bis der Patient fixiert ist, hat für mich die Polizei das Kommando – und dann der Arzt.” Letzterer wiederum wollte mit der ersten Hilfe warten, bis die Polizisten Wague die Handschellen abnehmen. “Wenn die Hände am Rücken gefesselt sind, ist eine Reanimation eine riskante Sache”, sagt er. Der Richter schüttelt verständnislos den Kopf: “Was hätte ihm denn Schlimmeres passieren sollen, als keinen Puls mehr zu haben?” Schweigen im Saal.

Schon die Polizisten hätten wissen müssen, sagt der Arzt, dass es die Atmung eines Menschen einschränke, wenn man ihn zu neunt zu Boden drückt. “Daran hab ich gar nicht gedacht”, sagt wiederum ein Polizist. “Es war ja ein Arzt da.” Vom Fall Omofuma habe er 1999 in den Medien gehört, doch im Dienst sei das nie thematisiert worden. Vom Erlass des Innenministeriums, der länger als vier Minuten dauernde Fixierungen in Bauchlage verbietet, da ein “lagebedingter Erstickungstod” drohe, will keiner der Beamten zuvor gehört haben.

“Das halte ich für den großen Skandal”, echauffiert sich Anwältin Lorenz, “dass das Ministerium vom Fall Omofuma nichts gelernt und seine Beamten angeblich nicht entsprechend geschult hat. Andernfalls wäre das wahrscheinlich alles nicht passiert.”

“Sie verließen sich also auf den Arzt?”, wird ein Polizist von seinem Anwalt gefragt, um sich entlasten zu können. “Ja”, sagt dieser, “da ich ja nur erste Hilfe leisten kann und mehr nicht.” Doch das allein hätte wahrscheinlich schon genügt.

Posted: Juli 25th, 2005
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