Recht ungerecht

Justiz. Ein 17-Jähriger stiehlt zwei T-Shirts und geht 18 Monate ins Gefängnis, ein Mann vergewaltigt eine 15-Jährige und zahlt 1300 Euro Buße. Wie gerecht sind Österreichs Urteile? (für profil)

Zumindest wenn es um Mord geht, ist auf die Justiz noch Verlass. Wer seine Lebensgefährtin erschießt, zerstückelt und entsorgt, geht für immer hinter Gitter. Donnerstag vergangener Woche hielt sich Volkmar N. auf der Anklagebank im Landesgericht Wels vor Scham die Hände vors Gesicht. Drei Gründe – Alkohol, Eifersucht und Wut – hätten ihn dazu getrieben, seine 40-jährige Partnerin Gabriele G. zu töten, die Blutspritzer an den Wänden mit frischer Farbe zu übertünchen und die Leiche mit der Kettensäge in Einzelteile zu zerlegen. Drei Gründe, die die Geschworenen als Rechtfertigung oder Milderungsgrund nicht gelten ließen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil: lebenslang. “So einer sollte nie wieder unters Volk gelassen werden”, stammelte der Vater des Opfers den Tränen nahe.

Lebenslang, das härteste Urteil, das ein österreichisches Gericht fällen kann. Mord, das schwerste Verbrechen, das ein Mensch begehen kann. Eine Strafe, die wohl kaum jemand als ungerecht empfindet: ein Leben hinter Gittern als Sühne für den Tod des Opfers. Hier schwarz, da weiß, keine Grauzone. So einfach ist das.

So einfach ist es nicht immer.

Zwei Polohemden ließ ein 17-jähriger Russe in einem Wiener Kaufhaus mitgehen. 18 Monate Gefängnis, unbedingt – donnerte ihm der Jugendsenat des Oberlandesgerichts Wien (OLG) dafür auf. Drei Monate unbedingt, neun weitere auf Bewährung, waren dem Staatsanwalt zu wenig gewesen, weshalb er erfolgreich berief (siehe auch Kasten rechts). Der junge Asylwerber hatte bereits zum zweiten Mal gestohlen. Einige Monate zuvor waren es ein paar Flaschen Parfüm gewesen. Dennoch, ist das gerecht?

In Justizkreisen erregte der Fall große Aufmerksamkeit. Diebische Jugendliche kommen meist glimpflicher davon. Insgesamt 618 Delikte gingen laut Staatsanwaltschaft auf das Konto einer so genannten “Völser Jugendbande”. Sie klauten Computerspiele, CDs und was sich sonst noch im Bekanntenkreis verscherbeln ließ. Ihre Strafe: vier Monate, auf Bewährung.

“Es kann nicht im Sinne des Erfinders sein, dass ein 17-Jähriger für zwei Ladendiebstähle eineinhalb Jahre hinter Gitter muss.” Wer das sagt? Kein dienstbeflissener Strafverteidiger, sondern Wiens oberster Ankläger, Werner Pleischl. Doch als leitender Oberstaatsanwalt hat er den Antrag seiner Untergebenen zu verantworten: “Es ist für mich schwierig, eine Berufung schlechtzureden, die erfolgreich verlaufen ist.” Erfolgreich? Er selbst sei mit dem Urteil des Gerichts auch nicht glücklich. “Wir werden ein Prozedere gestalten, um solche Fälle künftig auszuschließen”, so Pleischl.

Unverhältnismäßig. Immer noch werden in Österreich Vermögensdelikte im Vergleich zu Straftaten an Leib und Leben unverhältnismäßig hart bestraft. Wer jemanden mit einem Messer so zurichtet, dass der Attackierte drei Wochen im Spital verbringen muss, hat mit einer Höchststrafe von maximal drei Jahren zu rechnen. Im Mindestfall bleibt es bei einer Geldstrafe. Jener Mann, der vor zwei Jahren eine 15-Jährige vergewaltigte, erhielt eine Bewährungsstrafe von vier Monaten und zahlte 1300 Euro Buße.

Wem aber beim Klauen Gewerbsmäßigkeit unterstellt wird, der kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, das Minimum sind sechs Monate. Der Strafrahmen zum einfachen Ladendieb verzehnfacht sich plötzlich. Mit maximal fünf Jahren wird auch ein Gewalttäter bestraft, dessen Opfer lebenslang an den Folgen laboriert.

“Die Gewerbsmäßigkeit bei Bagatelldelikten sollte endlich geändert werden”, sagt Rechtsanwalt Richard Soyer. “In der derzeitigen Form ist das kein objektivierbarer Tatbestand.” Für kleine Delikte solle die Frage, ob gewerbs- oder hobbymäßig gestohlen wird, außer Acht gelassen werden, fordert Soyer in seiner Funktion als Sprecher der Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger. Denn derzeit würde Beschuldigten, die beispielsweise über kein Einkommen verfügen, von Staatsanwalt und Richter allzu leicht unterstellt, sich durch Diebstahl eine fortlaufende Einnahmequelle schaffen zu wollen. Auch wenn nur ein einziger Diebstahl nachgewiesen sei. Soyer: “Das geht zulasten der Armen. Dadurch produziert das System Fehler.”

Fehler bedeuten Ungerechtigkeit. Darüber herrscht an sich Einigkeit unter Verteidigern, Staatsanwälten und Richtern. Auch der Vizepräsident der Richtervereinigung, Manfred Herrnhofer, fordert, den Begriff der Gewerbsmäßigkeit enger zu fassen. “Wir waren uns mit Verteidigern und Staatsanwälten schon vor Jahren darüber einig. Aber Minister Dieter Böhmdorfer hat das vom Tisch gewischt.” Zwar wurden die Strafen für Gewalt- und Sexualdelikte hinaufgesetzt, eine Herabsetzung der Diebstahlstrafen fand freilich nicht statt. Herrnhofer: “Es gab leider keine umfassende Durchforstung des Strafkatalogs. Damit bleibt das alles Flickwerk.”

Justizministerin Karin Miklautsch kündigte zwar vergangenen Herbst an, die Strafrahmen prüfen zu lassen, Ergebnisse zeitigte das aber bis dato keine.

“Dazu kommt ein Ost-West-Gefälle in der faktischen Rechtssprechung”, sagt der Kriminalsoziologe Arno Pilgram. Die Richter in Innsbruck und Linz verhängen für ähnliche Delikte oft nur halb so hohe Strafen wie deren Kollegen in Wien und Graz. So wurde ein Drogensüchtiger, der in Graz drei Supermarkt-Kassiererinnen mit dem Messer bedrohte und knapp 2500 Euro erbeutete, zu acht Jahren Haft verurteilt. “Trotzdem sind die Rückfallquoten aufs Komma die gleichen”, konstatiert Pilgram. Dass die Haftanstalten aus den Nähten platzen, dürfe da nicht verwundern.

Striktere Ansichten. Und die Oberlandesgerichte (OLG) haben bezüglich Schuld und Strafe in den meisten Fällen viel striktere Ansichten als die ersten Instanzen. Ein Beispiel: Eine junge Deutsche hatte in Wien einen Afrikaner geheiratet, der sich als Drogenhändler entpuppte. Er drohte ihr mit dem Tode und damit, das gemeinsame Kleinkind mit nach Afrika zu nehmen, wenn sie für ihn nicht zwei Kilo Heroin nach Österreich schmuggle. Die 26-Jährige wurde erwischt, war nicht vorbestraft, gestand und verpfiff sogar die Komplizen ihres Mannes. 30 Monate Haft, davon zehn unbedingt erhielt sie in erster Instanz. Der Staatsanwalt berief. Das OLG setzte die Strafe auf dreieinhalb Jahre unbedingt hinauf.

Elisabeth Rech, Strafrechtsexpertin der Wiener Rechtsanwaltskammer, blieb vor Staunen der Mund offen: “Es darf doch nicht wahr sein, dass sich die abzusitzende Strafe gleich vervierfacht!”

Im Justizministerium wird negative Publicity befürchtet, sollten die Strafen für Vermögensdelikte gesenkt werden. “Erstens fühlen sich die Menschen durch die hohen Kriminalitätsraten ohnehin derzeit weniger sicher”, so ein Justizinsider. “Und zweitens ist es derzeit die übliche Politik, Fehlverhalten prinzipiell unter hohe Strafen zu stellen.” Ein stehlender Asylwerber sei da kein opportuner Anlassfall, die einschlägigen Bestimmungen zu ändern.

Eineinhalb Jahre Haft für einen 17-jährigen russischen Ladendieb. Eineinhalb Jahre Haft auch für einen 19-jährigen Steirer, der mit 2,5 Promille Alkohol im Blut vor einem Jahr mit seinem Auto in eine 23-köpfige Musikkapelle raste. Und dabei zwei Menschen das Leben kostete.

Parfum und Polos wurden zurückgegeben, die beiden Menschen sind immer noch tot.

Posted: März 21st, 2005
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Comment from giasdqdnho - 1. Mai 2010 at 20:18

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