Kanonen auf Spatzen
Migration. Menschen werden aus ihren Betten heraus verhaftet, Zwangsernährung nicht nur in Extremfällen angedroht: Das umstrittene Fremdengesetz zeigt nun seine fatalen Auswirkungen. (für profil)
Vor zwei Wochen fuhr er von der Arbeit nach Hause. Es war ein Tag wie jeder andere. Als Angestellter einer Reinigungsfirma hatte er bei einem St. Pöltner Betrieb geputzt: den Boden aufgewischt, den Müll entsorgt. Nun saß er im Auto und freute sich auf daheim, wo ihn seine junge Ehefrau erwartete.
Doch dort kam Sani K.* nie an – und vielleicht wird er das auch nie mehr. Eine Verkehrsstreife stoppte ihn, Sani K. wies seine Papiere vor: Führerschein, Zulassung – und sogar Arbeitserlaubnis samt fremdenrechtlicher Papiere. Der Erfolg: Die Beamten verhafteten ihn aus dem Auto heraus, und Sani K. kam geradewegs ins Schubhaftzentrum am Hernalser Gürtel. Er soll nun in sein Geburtsland Nigeria abgeschoben werden. Und der 27-Jährige weiß nicht einmal, warum: Er hatte alle Anträge so gestellt, wie es ihm die Behörden gesagt hatten. Genau das war sein Fehler.
Nach drei Monaten zeigt das neue Fremdenrecht seine fatalen Auswirkungen in der Praxis. “Das Gesetz hat im höchst privaten Bereich dramatische Folgen”, kritisiert die Grün-Abgeordnete Terezija Stoisits. Ihre Partei stimmte dem Gesetz im Parlament als einzige nicht zu. Die SPÖ unterstützte das Paket, nachdem ihm Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos in Verhandlungen mit ÖVP-Innenministerin Liese Prokop angeblich “die Giftzähne gezogen” hatte. Nun ist auch die SPÖ mit der praktischen Handhabung nicht mehr glücklich (siehe Kasten).
Im Hinblick auf den heraufdräuenden Wahlkampf lässt sich den Anti-Ausländer-Argumenten der Strache-FPÖ, so das Kalkül der Regierung, am ehesten mit steigenden Abschiebungszahlen begegnen. 788 Menschen saßen zuletzt in Schubhaft, im Dezember waren es 582 gewesen. Das Fremdengesetz gibt Hardlinern schweres Geschütz für die Jagd auf gute Abschiebungsquoten in die Hand und erleichtert die Verhängung der Schubhaft. Österreichs Schubhaftzentren sind nun übervoll – aber mit den falschen Leuten.
Mit der Chinesin Zou Youying wurde vergangene Woche die erste Ehepartnerin eines Österreichers abgeschoben – als Draufgabe soll sie 6000 Euro für die Abschiebung zahlen. Dutzenden Paaren ergeht es nun wie Anja Maria und Umuna Ezerin, die vergangenen Dezember in Wien heirateten. “Wir leben in permanenter Angst, auseinander gerissen zu werden”, sagt die Psychologin. “Dabei dachten wir, dass mit der Hochzeit ein neues Leben für uns beginnt.”
“Die ohnehin bedenkliche Intention des Gesetzes wird im Vollzug noch verstärkt”, sagt der Anwalt Wilfried Embacher. Asylwerber, die in Österreich untertauchen, sind schwer zu finden; jene, die ihre Pässe und Dokumente vernichten, nicht leicht abzuschieben. Viel einfacher ist es, sich auf jene Ausländer zu konzentrieren, die mit Österreichern verheiratet sind und ihre Daten samt festem Wohnsitz melden. “Die Behörden versuchen, vollendete Tatsachen zu schaffen, indem sie die Leute in Schubhaft nehmen oder abschieben, noch bevor die Verfahren abgeschlossen sind”, kritisiert Embacher.
Zynismus. Mit 1. Jänner übernahmen die Landesbehörden die Agenden als Einwanderungsbehörde. Rund 7000 Akte wanderten allein in Wien von der Fremdenpolizei zur Magistratsabteilung 20. Dennoch pickt sich die Polizei offenbar weiter gewisse Akte heraus. Immer wieder wurden zuletzt ausländische Ehepartner in Schubhaft genommen. Schreitet der Anwalt ein, werden einige von ihnen plötzlich – ohne Angabe von Gründen – auf freien Fuß gesetzt.
Im Fall von Karim S.* schien alles verloren. Der Algerier ist mit einer Österreicherin verheiratet und beantragte 2005 eine Niederlassungsbewilligung. Die Fremdenpolizei riet ihm, seinen Asylantrag zurückzuziehen – wie vielen anderen auch. Erst dann könne er um die Niederlassungsbewilligung ansuchen – was nicht stimmt. Doch der Algerier tat wie ihm geheißen.
Trotz Urgenz ließ die Fremdenpolizei den Akt liegen. Just als mit Anfang 2006 die MA 20 dafür zuständig wurde und die neue Regelung in Kraft trat, verhaftete die Fremdenpolizei Karim S. in der ehelichen Wohnung aus dem Bett heraus und steckte ihn in Schubhaft. Durch die Zurückziehung seines Asylantrags sei er illegal in Österreich, seine Niederlassungsbewilligung müsse er nach neuem Gesetz noch einmal von Algerien aus beantragen.
Dass er mit einer Österreicherin verheiratet sei, ändere daran nichts: Es bestehe der Verdacht der Scheinehe – unbegründet, wie sich herausstellte. Vier Wochen saß Karim S. grundlos in Schubhaft; sogar die Abschiebung nach Algerien war in die Wege geleitet, bevor Anwalt Embacher diese stoppen konnte. “Mit solchen Aktionen werden potenzielle österreichische Ehepartner abgeschreckt und ihr Grundrecht auf Familienleben infrage gestellt.”
Das Innenministerium verteidigt die Vorgangsweise mit nicht eben unzynischer Argumentation: “Wenn jemand seinen Asylantrag freiwillig zurückzieht und um eine Niederlassungsbewilligung in Österreich ansucht, kann er im Heimatland nicht wirklich von Verfolgung bedroht sein”, so Prokop-Sprecher Hannes Rauch.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) könnte diese fragwürdigen Vorgänge nun unterbinden. Denn in einem früheren Erkenntnis legte er fest, dass ein früherer Ausweisungsgrund hinfällig ist, wenn mittlerweile familiäre Bindungen in Österreich bestehen.
Doch auch mit einem weiteren Instrumentarium des neuen Fremdenrechts, der umstrittenen Zwangsernährung, ist man nun schnell zur Hand. Obwohl diese laut Ankündigung der Politik nur für Straftäter gelten sollte. Kaum hatte etwa der unbescholtene Karim S. in der Schubhaft verkündet, in Hungerstreik zu treten, fand sich ein Vermerk in seinem Akt: “Vorsorge treffen hinsichtlich § 78/6″ – des Zwangsernährungsparagrafen.
Verfassungswidrig. Menschenrechtsorganisationen kritisieren das neue Gesetz ohnehin als verfassungs-beziehungsweise EU-rechtswidrig. Peter Marhold von der Beratungsstelle Helping Hands: “Wir sind mit den EU-Behörden in Kontakt, und sie teilen unsere Bedenken.”
Denn während die Regierung beispielsweise beim Zugang zu den Universitäten alle Hebel in Bewegung setzte, um Österreicher gegenüber Deutschen bevorzugt behandeln zu können, ist das neue Fremdenrecht wohl das einzige Gesetz, das Österreicher gegenüber anderen EU-Staatsbürgern tatsächlich benachteiligt. So darf beispielsweise ein Deutscher, der nach Österreich zieht, seine nigerianische Frau problemlos mitnehmen und mit ihr hier leben. Sie bekommt automatisch ein zehnjähriges Aufenthaltsrecht. Ein Österreicher schafft es nun – wenn überhaupt – nur noch, seinen nigerianischen Ehepartner vorerst für die nächsten zwölf Monate im Land behalten zu dürfen.
Die Generaldirektion für Justiz der EU-Kommission beobachtet diese Regelung mittlerweile mit Argusaugen. “Doch bis die Kommission tätig wird”, so Marhold, “hat man hunderte Menschen abgeschoben – und die Regierung ihr Ziel erreicht.” Auch Sani K. sitzt dann vielleicht schon im Flugzeug nach Nigeria.
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Tags: Asyl, Fremdenrecht, Menschenrechte
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