“Hatte keine Krawatte”
Die Justiz dürfte gegen Westenthaler wegen etwaiger Falschaussage vorgehen wollen: Der brachte sich ohne Not in eine dumme Situation. (für profil)
Was da schon wieder konstruiert wird”, murrte Peter Westenthaler im Abgang aus dem Zeugenstand. Seine Aussage im Prügelprozess seines Bodyguards nahm ihm Staatsanwalt Karl Schober damals nicht ab: “Wie bei jeder Wirtshausschlägerei gibt es ein paar Zeugen, die etwas gesehen haben, ein paar, die angeblich nichts gesehen haben, und ein paar, die relativ dumm daherlügen – Letztere werden aber ohnehin von der Staatsanwaltschaft hören.” Das Urteil gegen den Bodyguard ist mittlerweile rechtskräftig: vier Monate bedingt. In der Wahlnacht des 1. Oktober hat er im Wiener Lokal Stadl den Pressesprecher von Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, verprügelt. Das ist damit amtlich bestätigt.
Nun wird ermittelt, ob sich Westenthaler damals der falschen Beweisaussage schuldig machte. Strafrahmen: bis zu drei Jahre Haft. In seinem Vorhabensbericht ans Justizministerium dürfte der Staatsanwalt Ermittlungen gegen Westenthaler sowie dessen Auslieferung durch das Parlament beantragen. Zumindest geht Peter Westenthaler gegenüber profil davon aus. Wenngleich er auch wiederholt: “Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen.” Dabei hätte er sich als Exverdächtiger in der Causa der Aussage entschlagen dürfen. Doch er wollte reden. Unbedingt. Und er bestritt Dinge, die für das Verfahren eigentlich irrelevant waren. Und profil schrieb mit:
* Beispielsweise, dass er an jenem Abend nicht “längere Zeit” mit Gastingers Sprecher über deren BZÖ-Austritt (kurz vor der Wahl) diskutiert habe, wie mehrere Zeugen sagten, sondern “30 Sekunden, das war’s”. Von tumultartigen Szenen, wie sie selbst von kalmierendsten Zeugen nicht ausgeschlossen wurden, will er nichts gesehen haben.
* Auch könne er nicht jener Mann mit weißem Hemd und Krawatte gewesen sein, den andere “Peter” nannten und der laut herumschrie – wie das eine Anrainerin angab, die am offenen Fenster ihre sterbenskranke (und mittlerweile verstorbene) Mutter pflegte. Er sei “zehn Sekunden” vor dem Lokal gewesen, um seine Frau zu holen, so Westenthaler. Und: “Ich hatte keine Krawatte oben. Meine Krawatte habe ich nach der letzten Diskussion im Fernsehstudio abgelegt. Dann hab ich sie nicht mehr raufgegeben.” Ein Polizist beschrieb Westi später dennoch mit “bunter Krawatte”. Und auch Fotos von der BZÖ-Wahlparty, die nach der ORF-Diskussion stieg, zeigen Westenthaler mit weißem Hemd – und Krawatte.
* Ebenso habe er nie “Sie Arschloch! Sie Verräter!” geschrien, wie das die Dame mit der kranken Mutter sagte. Westenthaler: “Das schließe ich zu 100 Prozent aus.” Er ist so sicher, da er gegen zwei Uhr morgens, nach der Wahlparty, “de facto nüchtern” gewesen sei. “Maximal zwei bis drei G’spritzte” habe er konsumiert. Westenthaler: “Es ist nicht meine Art, Alkohol zu trinken.”
* Selbst die harmlose Aussage eines Wachmanns bestreitet er: Dabei baute ihm der Staatsanwalt sogar eine goldene Brücke: Wort für Wort referierte er die irrelevanten Angaben des Beamten. Der Polizist habe Westenthaler, den er aus den Medien kannte, gefragt, ob irgendwas vorgefallen sei. Dieser habe verneint. Der BZÖ-Chef bestreitet das: “Ich hatte keinerlei Kontakt zu einem Uniformierten.” Warum der Polizist eine derartige Nichtigkeit erfinden sollte, war dem Staatsanwalt nicht ganz klar. Westenthaler-Anwalt Eduard Wegrostek sagt, es sei für die Wahrheitsfindung nicht relevant, ob er einen Polizisten traf oder eine Krawatte umhatte. Dem Strafrecht ist das aber nicht gänzlich egal.
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