“Bis zuletzt leugnen”
Exekutive. Ein amtliches Urteil bestätigt erstmals, dass Wiener Polizisten gröbste Fehler zu vertuschen suchen. (für profil)
Eigentlich gilt Hermann Leitner unter Anwälten nicht als sonderlich uniformskeptisch. Jahrelang werkte der Vorsitzende am Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) selbst im Polizeiapparat. Umso brisanter ist nun die jüngste Entscheidung des UVS-Richters: Erstmals attestiert eine gerichtliche Instanz Wiener Polizeibeamten, gröbste Verfehlungen systematisch zu vertuschen.
Rückblende: Im Jänner 2004 stoppte die Polizei einen psychisch verwirrten Lkw-Fahrer, der auf seiner Irrfahrt durch Wien mehrere Autos touchiert hatte (profil berichtete ausführlich). Als man ihn anhielt, soll der Rumäne, ein Anhänger der christlichen Mormonengemeinschaft, ein Messer in Händen gehalten haben. Nach minutenlanger Konfrontation fiel ein Schuss – und der Lkw-Fahrer tot zu Boden.
Im Zeugenstand erzählten die Polizisten – unter Wahrheitspflicht – von aggressiven Stichbewegungen des Rumänen.
Der UVS erklärte die Amtshandlung nun dennoch für rechtswidrig. Bereits zum zweiten Mal übrigens. Nicht nur, weil zivile Zeugen von einem ängstlichen, eingeschüchterten Mann berichteten. Vielmehr sei die Polizei “von Anfang an bemüht” gewesen, ein “aggressives Verhalten” des Lkw-Fahrers glaubhaft zu machen, wofür aber “keine objektiven Beweise” vorlägen, so der UVS-Richter. Und er wird deutlicher: Insbesondere sei “aufgrund von mehreren gerichtlich strafrechtlichen Verurteilungen der Bundespolizeidirektion Wien als gesichert anzusehen, dass selbst gröbste Verfehlungen bis zuletzt zu leugnen versucht werden” (siehe Faksimile). Dagegen habe das “aggressive Einschreiten” der Polizei die “panische Fluchtreaktion” des Fahrers ausgelöst, bei der er “in völlig unkoordiniertem Vorgehen der Polizeiorgane tödlich getroffen wurde”. Der Schütze zeigte den Toten noch wegen Mordversuchs und Widerstand gegen die Staatsgewalt an.
Die Urteilsdiktion ist selbst dem Anwalt der Witwe, Ingo Riß, ein Novum: “Noch nie hat eine gerichtliche Instanz oder oberste Verwaltungsbehörde in dieser Deutlichkeit Zweifel an den Aussagen von Polizisten geäußert.”
Parallelen zu Bakary. Das UVS-Erkenntnis verweist auch auf die Fälle von Cheibani Wague oder Bakary J. Letzterem dichteten Polizisten per Anzeige einen Fluchtversuch an, tatsächlich misshandelten sie ihn in einer Lagerhalle. Die “verallgemeinerte Kritik des UVS” will Wiens Polizeichef Karl Mahrer “im Einzelfall nicht nachvollziehen”. Gerade der Fall Bakary zeige, dass die Polizei um Aufklärung bemüht sei. Bakarys Anwalt, Phillip Bischof, ortet zumindest in der Justiz einen Paradigmenwechsel: “Die Richter werden kritischer. Früher wurde einem Uniformierten mehr geglaubt als einem zivilen Zeugen.” Argumentiert wurde mit dem besonderen Diensteid der Polizisten. Verfolgt werden Falschaussagen allerdings kaum: In einem anderen Fall Bischofs schworen Uniformierte, ein verhafteter Betrunkener habe aggressiv um sich geschlagen. Doch ein Überwachungsvideo bewies, wie sich die Beamten nur über die Gleichgewichtsprobleme des Trunkenboldes amüsierten. Ihre Aussagen blieben ohne Sanktion …
Folgenlos bleibt auch das UVS-Erkenntnis zum Tod des Lkw-Fahrers. Damit hätte der achtjährige Sohn des Toten auf Unterhalt durch die Republik Österreich hoffen dürfen. “Es stünde der Republik gut an, endlich für den Buben aufzukommen”, moniert der Anwalt Ingo Riß. Doch Innenminister Günther Platter legt nun Amtsbeschwerde ein. Verfahrensdauer vor dem VwGH: voraussichtlich weitere zwei Jahre. Die Kosten: bereits höher als der bisherige Unterhalt für den Halbwaisen.
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Tags: Gericht, Menschen, Menschenrechte, Polizei
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