10.000 Freundlichkeiten

Affäre. Ein übrig gebliebener Verband in der Nase, eine Standardbehandlung und vier Primarärzte, die 10.000 Euro verrechnen: wie staatlich bezahlte Chefmediziner vom zertrümmerten Gesicht einer jungen Frau profitieren. Und wie das Gesetz das angeblich sogar deckt. (für profil)

Mehrmals täglich sieht sie in den Spiegel, sucht die verlorene Symmetrie. Linke Seite, rechte Seite, linke Seite. Der Blick wechselt zwischen den Gesichtshälften hin und her wie zwischen den beiden Zeichnungen eines Suchbildrätsels. Vorsichtig tasten die Finger nach den Schrauben unter der Haut. Linke Seite, rechte Seite, linke Seite. Die Hoffnung, beim nächsten Blick in den Spiegel wäre alles wie früher, das linke Auge auf gleicher Höhe mit dem rechten, die Jochbeinknochen ebenmäßig, wird immer aufs Neue enttäuscht.

Der Operationsbericht des Wiener AKH liest sich dramatisch: Komplexe Gesichtsschädelfraktur auf zwei Ebenen; Jochbeinfraktur links, Fraktur des Augenhöhlenknochens, Fraktur des Stirnfortsatzes, Trümmerfraktur der Kieferhöhlenwand, durchgehende Fraktur im Kieferbereich samt Bissproblemen. Oberkiefer und Jochbein waren locker, die Naht zwischen Stirn-und Jochbein gesprengt.

Das Gesicht der Frau war zertrümmert.

Knochenfragmente mussten entfernt werden. Das linke Auge ist wenige Millimeter zurückversetzt und hängt leicht nach unten. Beim Blick nach oben hat sie Schwierigkeiten. Oft sieht sie doppelt. Wochen nach der Operation zog sie sich beim Nießen einen 20 Zentimeter langen Verband aus der Nase. Dieser sei “keineswegs vergessen worden”, hieß es aus dem AKH. Man hätte ihn schon noch entfernt.

Die physischen und psychischen Folgen ihres Unfalls sind aber momentan nicht das Einzige, womit Manuela J.* zu kämpfen hat. Nun flatterte ihr auch noch eine Rechnung über 10.628 Euro und 41 Cent ins Haus, zahlbar innerhalb von vier Wochen, bei sonstigen Verzugszinsen von zwölf Prozent. Gestellt von Primarärzten für Röntgenbilder, Computertomografie, Narkose, Operation (siehe Faksimile). Das entspricht einer Standardbehandlung.

“Wir sind immer noch perplex”, sagt J.s Lebensgefährte. “Wir haben weder medizinische Sonderleistungen verlangt noch je über derlei Zusatzkosten gesprochen.”

Anfang März war die junge Frau mit Kollegen vorm Wiener Rathaus eislaufen gewesen. Die 29-jährige Juristin war unglücklich gestürzt, mit dem Gesicht auf dem Eis aufgeschlagen. Notruf, Rettung – Transport auf die Notfallambulanz. J. lag bereits in einem Einzelzimmer und wartete auf ihre Operation. “Vor dem Eingriff kam ein junger Arzt und sagte: Wir müssen Sie jetzt auf Sonderklasse legen”, berichtet J.s Lebensgefährte: “Durch die Verletzungen im Gesicht ging es meiner Freundin auch psychisch nicht gut. Zusatzversicherung hatten wir keine, aber wir waren bereit, die zusätzlichen Kosten für das Einzelzimmer zu bezahlen. Das war’s mir wert, dass es meiner Freundin gut geht in dieser ungewissen Situation.” Der 32-jährige Wirtschaftsakademiker bezahlte anstandslos rund 3000 Euro für das Zimmer. Dass eine Arztrechnung von weiteren 10.000 Euro folgen würde, hätte sich das Paar nicht träumen lassen.

Kleingedrucktes. Was die beiden nicht wussten: Einzelzimmer, Sonderklasse und zusätzliche Ärztehonorare lassen sich voneinander nicht trennen. J.s Freund unterschrieb ein Standardformular mit dem Titel “Niederschrift”, in der er um ein Einbettzimmer ersuchte. Das beiliegende “Informationsblatt” listet etwaige Kosten penibel auf. Pflegegebühren je Tag: 730 Euro; Anstaltsgebühr täglich: 261 Euro; Einbettzimmerzuschlag: 52 Euro pro Tag – eine ganze Seite lang. Das alles (in Summe die genannten 3000 Euro) bezahlten die Patientin und ihr Freund gern.

Die großen Brocken verstecken sich in zwei Absätzen auf der zweiten Seite. Verstörend wirkt nur, dass es ein öffentliches Spital für nötig erachtet, diese Information in Kleingedrucktem zu verklausulieren. Demgemäß “sind die Abteilungs-und Institutsvorstände berechtigt, von Patienten der Sonderklasse ein mit ihnen zu vereinbarendes Ärztehonorar zu verlangen”. Und: “Der Patient der Sonderklasse nimmt zur Kenntnis, dass mit der von ihm gewünschten Aufnahme in der Sonderklasse ein ärztlicher Behandlungsvertrag zwischen ihm und dem Klinik-oder Institutsvorstand bzw. Abteilungsleiter zustande kommt” (siehe Faksimile unten).

“Wir hatten kein Honorar vereinbart und wurden nie diesbezüglich angesprochen”, sagt J.s Freund. “Also betrachtete ich den Standardtext als gegenstandslos.” Auch von profil befragte Juristen und Konsumentenschützer schütteln die Köpfe.

Doch durch diesen Passus entsteht neben dem Einzelzimmer-Vertrag mit dem AKH ein Vertrag mit den Chefärzten, die dann privat kassieren dürfen. Und nicht nur das: Die Ärzte dürfen sogar Honorare verrechnen, wenn nur Untergebene tätig werden – in welcher Höhe, listet das sonst so penible “Informationsblatt” nicht auf. Selbst die Abrechnungsgesellschaft, die für die Ärzte die Rechnung stellt, verweigert Auskunft, wie sich die Honorare berechnen: “Die Honorare wurden laut Vertrag der Ärztekammer für Wien und dem Versicherungsverband Österreichs abgerechnet. Diesen Vertrag können Sie bei der Ärztekammer Wien erfragen. Leider dürfen wir diesen an keine Dritten weitergeben.”

Gedeckt wir dies durch einen Passus im Wiener Krankenanstaltengesetz, den der Verfassungsgerichtshof zwar als verfassungswidrig bezeichnete, der aber noch bis April 2008 gilt (siehe Kasten).

Gegenüber profil räumt der Leiter des AKH, Reinhard Krepler, ein, dass das Informationsblatt “unter Umständen nicht glücklich formuliert ist, wenn zwei intelligente Menschen es nicht verstehen”. Er lasse es überarbeiten. Krepler: “Ich käme nie auf die Idee, dass jemand, der nicht Millionär ist, sich ohne Zusatzversicherung freiwillig auf die Sonderklasse legt.” Obwohl er überzeugt ist, dass juristisch alles gedeckt sei, hat Krepler die Abrechnungsgesellschaft nun ersucht, die Ärzte zu bitten, diesmal auf ihr Honorar zu verzichten. Ob die betroffenen Ärzte der jungen Frau solcherart entgegenkommen wollen, war trotz mehrmaliger Versuche seitens profil nicht zu erfahren.

Der Clou: Dem Honorar der Ärzte steht keine medizinische Extraleistung gegenüber. Sondern nur jene Behandlung, die die Frau ohnehin bekommen hätte. Laut Wiener Ärztekammer ist es neben ihrer Arbeit die “persönliche Zuwendung”, die “besondere Freundlichkeit”, mit der sich die Topmediziner um den Patienten bemühen, die in Rechnung gestellt wird.

* Name geändert.

Posted: April 30th, 2007
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